"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Erbannahme vor Insolvenzantrag  (Gelesen 3393 mal)

Peppone007

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Erbannahme vor Insolvenzantrag
« am: 28. August 2006, 17:54:52 »

Meine Frau muss in Privatinsolvenz gehen. Der Antrag ist noch nicht gestellt. Jetzt scheint sie eine Summe X zu erben. Muß sie alles Geld an die Gläubiger geben, obwohl der Antrag noch nicht gestellt ist?
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Erbannahme vor Insolvenzantrag
« Antwort #1 am: 28. August 2006, 20:15:14 »

Hallo,

das Geld geht in die Insolvenzmasse, da zu der sämtliches Vermögen der Schuldnerin gehört.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Erbannahme vor Insolvenzantrag
« Antwort #2 am: 28. August 2006, 22:06:19 »

Hallo ThoFa,
sollte nicht erstmal geklärt werden wie die finanziellen Verhältnisse überhaupt sind.
Deine Antworten sind doch sonst auch nicht so hastig!  :pfeifen:
Da noch kein Antrag gestellt wurde, wäre ja auch eine außergerichtliche Einigung auf der Grundlage von Einmalzahlungen möglich und, und,...
:-D
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Peppone007

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Erbannahme vor Insolvenzantrag
« Antwort #3 am: 29. August 2006, 09:11:01 »

Das ganau ist für mich die Frage. Der Antrag ist noch nicht gestellt. Das steht im Fordergrund.

Jetzt erhält meine Frau ihr Erbe. z.B. Sept. 2006!

Vier Monate später, also Januar 2007, stellen wir den Antrag auf Privatinsolvenz.

In der Zeit dazwischen haben wir vom Erbe Geld ausgegeben, z.B. Herd der kaput ist oder ähnliches.

Dann kann doch nur noch der Rest der übrig ist in die Insolvenzmasse.

Gruß
Stefan

Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Erbannahme vor Insolvenzantrag
« Antwort #4 am: 29. August 2006, 12:48:00 »

Hallo,

so hatte ich Ihre Frage auch verstanden. Wenn das Geld da ist und Ihre Frau geht dann in die Insolvenz fällt es in die Insolvenzmasse.

Wenn Sie davon etwas ausgegeben haben, ist es natürlich weg. Beachten Sie aber bitte, dass eine unangemessene Vermögensverschwendung - ein Herd gehört da sicherlich nicht zu - Ihren Gläubigern die Möglichkeit gibt zu beantragen, dass Ihnen die RSB versagt wird.

Ggf. könnte das Geld - wie von Paps schon erwähnt -  auch dazu genutzt werden eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz