Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: heidimoni am 26. November 2011, 02:52:13

Titel: Erhöhtes Netto durch Freibetrag auf Lohnsteuerkarte
Beitrag von: heidimoni am 26. November 2011, 02:52:13
Hallo Zusammen,
wie vereinbart sich Folgendes:
Im Bemühen um Sicherung des Lebensunterhalts wird eine Arbeitsstelle an einem weit entfernten Ort angenommen, somit wird eine doppelte Haushaltsführung erforderlich. Hierfür wird ein Lohnsteuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Ausschließlich durch das so erzielbare höhere Netto sind die Wohn- und Fahrtkosten überhaupt finanzierbar. Das Netto liegt allerdings über der Pfändungsfreigrenze. Der TH verlangt jetzt rückwirkend die Abführung dieses übersteigenden Betrages. Das Geld kann aber nicht aufgebracht werden, da es ja für die Bestreitung der Wohnkosten am Arbeitsort und der Familienheimfahrten verwendet wurde.
Unverständlich ist, dass das Steuerrecht erhöhte Ausgaben, die einem AN im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen, durch steuerliche Regelungen unterstützt; das Insolvenzrecht aber Menschen "bestraft", die sich darum bemühen, im Insolvenzverfahren ihren Pflichten nachzukommen und Einiges für die Arbeit auf sich nehmen.
Kann man sich dagegen wehren? Wenn ja, wie?
Vielen herzlichen Dank!
Titel: Re: Erhöhtes Netto durch Freibetrag auf Lohnsteuerkarte
Beitrag von: Der_Alte am 26. November 2011, 10:27:04
Stellen Sie einen Antrag an das Insolvenzgericht, Ihnen für diese erhöhten Kosten - Belege beifügen - ein erhöhter Freibetrag zuerkannt wird.
Das wäre schon zur Zeit der Arbeitsaufnahme der richtige Weg gewesen.
Bitten Sie auch um Prüfung, ob diese rückwirkend zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme gewährt werden können. Begründen Sie das ganze ausführlich.

Bis zur Entscheidung aufgelaufene Beträge müssen Sie an den Treuhänder auskehren, wenn das Gericht die rückwirkende Erhöhung nicht gewährt.