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Autor Thema: Erhöhung der Pfändungsgrenze beim Girokonte - Wer gibt der Bank bescheid  (Gelesen 2715 mal)

pleitemaus80

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Hallo zusammen,

ich habe vom Amtsgericht einen höheren Pfändungschutz als die 1029,00 € bescheinigt bekommen. Wer muss das der Post mitteilen?

Bekommt die Bank eine Ausfertigung vom Amtsgericht? Oder muss ich der Bank das Original bringen?

Vielen Dank für Eure Hilfe

pm
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Der_Alte

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Re: Erhöhung der Pfändungsgrenze beim Girokonte - Wer gibt der Bank bescheid
« Antwort #1 am: 11. September 2012, 22:35:20 »

Sie sollten der Bank das umgehend selbst mitteilen.
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malud

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Hallo. Die Bescheinigung muss immer bei der Bank vorgelegt werden. Im Zweifel ist man ja immer selbst verantwortlich dafür, dass die Dinge laufen. Stellen Sie sich vor, die Bescheinigung käme nicht an. Sie wären weiterhin lediglich in der bis dahin festgestellten Höhe nicht pfändbar.

Gruß.
www.lldk-schuldnerberatung.de
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