Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: pleitemaus80 am 11. September 2012, 20:42:44
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Hallo zusammen,
ich habe vom Amtsgericht einen höheren Pfändungschutz als die 1029,00 € bescheinigt bekommen. Wer muss das der Post mitteilen?
Bekommt die Bank eine Ausfertigung vom Amtsgericht? Oder muss ich der Bank das Original bringen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
pm
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Sie sollten der Bank das umgehend selbst mitteilen.
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Hallo. Die Bescheinigung muss immer bei der Bank vorgelegt werden. Im Zweifel ist man ja immer selbst verantwortlich dafür, dass die Dinge laufen. Stellen Sie sich vor, die Bescheinigung käme nicht an. Sie wären weiterhin lediglich in der bis dahin festgestellten Höhe nicht pfändbar.
Gruß.
www.lldk-schuldnerberatung.de