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Autor Thema: Erhöhung Pfändungsfreigrenze / Beamter PKV /Schulden FA  (Gelesen 2576 mal)

Kirschbaum

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Erhöhung Pfändungsfreigrenze / Beamter PKV /Schulden FA
« am: 06. August 2014, 21:23:56 »

Guten Abend!
Sorry, falls ich hier eine Frage stelle, die vielleicht schon irgendwo beantwortet wurde... ich lese ich heute schon den ganzen Tag durchs www und weiß trotzdem nicht weiter... mein Kopf wird immer leerer...

Vielleicht kann ich kurz in Stichworten die Situation schildern:
Ich bin selbstständig, mein Mann Beamter, wir haben 4 Kinder. Dank "mangelhafter" Buchführung, Schätzung durchs FA, Nachzahlung von 19.000 Einkommenssteuer, 20.000 Umsatzsteuer. Ratenzahlung und Stundung abgelehnt, Kontopfändung (wir haben z.Zt nur 1 Konto für alles - ja ich weiss, nicht gut, ist aber so). Steuerberater meinte, man würde sich nun evtl auf Ratenzahlung einlassen - wieder abgelehnt. Kontopfändung ist vom 29.07. und uns rennt die Zeit weg - keine Raten fürs Haus, Strom etc gezahlt bisher. Auf dem Konto sind fast 7.000,- (u.a. aus Selbsständigkeit, müsste dringend Ware davon zahlen). Steuerberater versucht nun Aufteilung (?) der Steuerlast, dauert aber wieder!

Heute Entscheidung ein P Konto zu beantragen, haben Bescheinigung aus Schuldnerberatung mit folgenden Beträgen:
Grundfreibetrag 1045 Freibeträge für weitere Personen (mich) 393 + 876 (4 Kids) Kindergeld 773 = 3087

Nun die Fragen...:

- werden Beträge zur PKV bzw für mich+ Kinder (freiwillig plichtversichert in BEK) zusätzlich berücksichtigt?? (Man sagte nein, hab gegenteiliges gelesen) WO kann ich das beantragen??

- Kind hat eine feste Zahnspange, bleibt noch ca 1 Jahr, kostet im Monat 75,- ist das medizinischer Mehraufwand??

- Beamtenzuschläge: für Kinder (790,-) Schicht/Nacht/Feiertagszulage pfändbar? (Lt Bescheinigung "andere Geldleistungen für Kinder, z Bsp Kinderzuschlag..." ist das damit gemeint?

- habe ich irgendeine Chance an meine Geschäftsgelder zu kommen.....?

- Pfändung ist vom 29.7. - könnte es sein, dass wir für Juli noch Beträge "retten" können?

Morgen früh müssen wir zur Bank, ich hoffe, dass hier noch irgendwer mein SOS liest und vielleicht ein paar Antworten hat.... ich danke euch vorab schon mal ganz herzlich!!
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Der_Alte

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Re: Erhöhung Pfändungsfreigrenze / Beamter PKV /Schulden FA
« Antwort #1 am: 06. August 2014, 22:40:08 »

Hilft nur noch ein Antrag beim Amtsgericht, dass die Beträge für die PKV, die Kinderzuschläge und ggf. die Zahnspange als zusätzlich unpfändbar zu bekommen. Dazu morgen sofort zum Amtsgericht und mündlich beantragen. Vielleicht gibt es dann einen schnellen Beschluß.
Die Bank darf die Beträge erst nach 4 Wochen an den Gläubiger auskehren.

P-Konto geht nicht bei Gemeinschaftskonto, daher sofort Konto auftrennen, wenn die Bank mitmacht.
Gespeichert
 

Kirschbaum

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Re: Erhöhung Pfändungsfreigrenze / Beamter PKV /Schulden FA
« Antwort #2 am: 06. August 2014, 22:55:50 »

Dankeschön für de schnelle Antwort!!
Kurze Nachfrage: das Amtsgericht ist auch zuständig, wenn das Finanzamt vollstreckende Stelle ist??
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