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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: paps am 16. November 2006, 22:22:33

Titel: Erkl.des BMJ zum neuen Insoverfahren
Beitrag von: paps am 16. November 2006, 22:22:33
Hier geht es im Anhang besonders um masselose verfahren, zumindest darum was angedacht ist.[addsig]
Titel: Erkl.des BMJ zum neuen Insoverfahren
Beitrag von: jafern am 16. November 2006, 22:46:48
Danke, Paps, gute Info!

Sollte ich vielleicht in die Abteilung \"Downloads\" packen, dann allerdings nur registrierten Usern zugänglich machen (damit nicht so viel Serverlast beim Saugen erzeugt wird).

Mal sehen...

Gute Nacht  :-)

Jafern
Titel: Erkl.des BMJ zum neuen Insoverfahren
Beitrag von: paps am 16. November 2006, 23:28:15
Soviel  mit saugen ist da nicht.
Bekommt man mitler Weile in allen Foren und bei Google relativ weit oben
:)) [addsig]
Titel: Erkl.des BMJ zum neuen Insoverfahren
Beitrag von: ThoFa am 17. November 2006, 13:45:39
Hallo,

ja da saßen sie alle wieder zusammen, in der dunklen Kammer, und haben sich was ausgedacht. Wenigstens ist es eine Abkehr vom ersten gedachten Ansatz.
Die Köpfe der Berater laufen jetzt wieder auf Hochtouren, was man denn daraus alles machen kann.  :-D

Warten wir ab was kommt. Derzeit stehen zwei Termine im Raum, wann es denn sowei sein wird. Einmal Ende 2007 und andere Stimmen gehen von 04/2007 aus.

MfG

ThoFa
Titel: Erkl.des BMJ zum neuen Insoverfahren
Beitrag von: jafern am 18. November 2006, 12:06:18
Zitat:


Bekommt man mitler Weile in allen Foren und bei Google relativ weit oben

:)) <br>



...wenn man gezielt nach solchen Dingen sucht, ist es sicherlich schnell gefunden, keine Frage.

Ich dachte eher an unsere Besucher, die z. B. via Google & Co. mit den Keywords  \'schulden\', \'insolvenz\', etc. zu uns finden, und eben dann eine solche Rubrik sicherlich sehr begrüßen würden.

Gruß
jafern[addsig]
Titel: Erkl.des BMJ zum neuen Insoverfahren
Beitrag von: paps am 18. November 2006, 17:29:09
Ich wollte keines Falls deinen Arbeitseifer eindämmen  :manno:

[addsig]
Titel: Erkl.des BMJ zum neuen Insoverfahren
Beitrag von: Biene72 am 29. November 2006, 12:30:01
versteh ich das richtig das es die Restschuldbefreiung nicht mehr geben wird? bzw. das man nach den 6 Jahren nicht mehr von seinen ganzen Schulden befreit ist wenn die Gläubiger dagegen Einspruch erhoben haben? naja...bitte welcher Gläubiger erhebt da keinen Einspruch? :denken:
Titel: Erkl.des BMJ zum neuen Insoverfahren
Beitrag von: paps am 29. November 2006, 17:54:10
Nun ja nicht ganz.
Die möglichkeit des Gläubigers Antrag auf Versagung zu stellen besteht doch jetzt schon.

Hier handelt es sich lediglich um eine der diskutierten Varianten.
Vereinfachtes Verfahren über die Abgabe einer Erklärung beim GV zu Mittellosigkeit und dann regelmäßige Abführung der Beträge für die Gerichtskosten in Begleitung einer Fachkraft.

Wenn der erste vollständige Gesetzentwurf beschlußreif vorliegt werden sicherlich ausreichnd Informationen gegeben werden.[addsig]