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Autor Thema: Erneute Abgabe der EV  (Gelesen 2040 mal)

bonny08

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Erneute Abgabe der EV
« am: 21. November 2008, 23:13:51 »

Ich habe eine Frage an euch. Und zwar ist es bei mir so, dass ich im Jahr 2004 auf Grund meiner finanziellen Situation dazu gezwungen wurde die EV abzulegen. Im Jahr 2006 habe ich diese erneut abgelegt und im April 2008 auch noch einmal. Nun droht mir ein GV mit Haftbefehl wenn ich nicht nächsten Mittwoch noch einmal die EV ablege.

Ich hatte vom 01.10.08 bis 25.11.08 einen Job als Kundenberaterin. Nun ist mir aber vom BEtrieb gekündigt worden. (Hier übrigens auch weil ich angeblich den BEtrieb darüber hätte informieren müssen, das ich die EV abgelegt habe. Es wurde aber in der Kündigung davon nichts geschrieben. Daran ist also nichts zu machen)
Ich werde wohl Arbeitslosengeld beziehen in Höhe von max. 700-800€.
Bei Abgabe der EV im Februar war ich noch Selbstständig mit einem Einkommen von max. 300€ im Monat, der Rest kam von meinem Mann an Geld im Monat.
Nun meine Frage kann man mich überhaupt zur erneuten Abgabe zwingen? Denn im Endeffekt hat sich ja nichts großartig geändert. Bei mir ist nach wie vor nichts zu holen.

Am liebsten würde ich ja in die Privat Inso gehen, aber ich habe die Befürchtung das dann mein Auto welches noch mit knapp 5000€ finaziert ist und welches ich def. für Fahrten zur Arbeit oder dergleichen brauche (ich wohne auf dem Dorf und die Öffentlichen Verkehrsmittel sind hier nicht gerade gut zu benutzen. Nächste Bushaltestelle 15min. zu Fuß und der Bus fährt nur jede Stunde einmal) dann mit weg ist. Aber vielleicht kann mir ja jemand dazu was sagen ob ich die Chance habe das Auto dann dennoch zu behalten um einem Job nachzugehen.

Wäre für jede Antwort wahnsinnig dankbar.

LG
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MissTraut

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Re: Erneute Abgabe der EV
« Antwort #1 am: 22. November 2008, 09:46:23 »

Hallo,

wo ist das Problem ? Es ist doch - wie Du sagst - nichts zu holen. Großartig hat sich doch nichts verändert. Dioch hat es ja, zumindest kurzfristig.

Läuft die Finanzierung auf deinen Namen ? Du brauchst das Auto für die Arbeit, die du nicht bzw. nicht mehr hast und vorher auch nicht hattest. Sei mir nicht böse, aber da denke ich machst du es dir doch recht einfach mit deiner Argumentation.

Was mich verwundert ist der von dir angegebene Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich kenn die Bestimmungen nicht, ab welchem Zeitraum man Arbeitslosengeld bezieht. Ich meine, man müsste mindestens 1/2 Jahr gearbeitet haben, um Anspruch darauf zu haben.

LG
MissTraut

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