Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Karl37 am 04. März 2009, 10:30:59
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Hi
Habe einen Termin beim Schuldnerberater gemacht.
Termin ist erst Ende April.
Muss als Sebständiger Insolvens anmelden.
Habe keine Einahme mehr.
Flattern schon die knallharten Briefe vom Finanzamt ein, können nicht mehr abuchen usw.
Schuldnerberater meinte aushalten bis Ende April.
Wäre das nun ein Fehler wenn ich jetzt gleich direkt Insolvenz anmelde?
Gruss
Karl
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Ja und ist der Schuldnerberater so überlastet, dass er Ihnen erst im April einen Termin gibt? Es gibt hier im Forum kompetente Leute, da warten Sie maximal 48 Stunden.
Mal abgesehen davon muss keine Einzelunternehmer Insolvenz anmelden. Er hat aber die Möglichkeit dazu. Nur bitte vorher beraten lassen und hier lesen.
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Wenn keine Einnahmen mehr vorhanden sind, wäre die erste aller Aufgaben die persönliche Existenzsicherung. Wie soll es (wirtschaftlich) weitergehen? Haben Sie da schon Pläne bzw. Maßnahmen eingeleitet, bspw. SGB II oder Job in Sicht?
Bevor man sich auf eine Warteliste setzen lässt und auf einen Termin hofft, ist es immer wichtig klar zu machen, das man Selbständig ist (Regelinsolvenz), denn viele der öffentlichen Schuldnerberatungsstellen beraten ausschließlich Verbraucher (Verbraucherinsolvenz).
Sollte das Finanzamt zwischenzeitlich einen Insolvenzantrag stellen, muss man umgehend – Frist meist nur 2 Wochen - abwägen, ob ein Eigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosen gestellt wird. Nur durch den Eigenantrag kann man Restschuldbefreiung erlangen.
Vor bösen Briefen sollte man sich nicht erschrecken, wichtig aber: Öffnen, lesen, abheften!
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Haben Sie da schon Pläne bzw. Maßnahmen eingeleitet, bspw. SGB II oder Job in Sicht?
Morgen werde ich SGB II Beantragen.
arge hatte heute keine Sprechstunde.
Hatte heute ein Gespräch mit dem Finanzamt.
Bekomme dann Bescheid ob ich es Stunden könnte für 6 Monate.
Also ob ich die Steurwschuld in Raten zahlen könnte.
Die überprüfen gerade ob ich schon mal aufgefallen bin, wegen Mahnungen usw.
Also da noch mal Aufschub von 2 Wochen.
Rate kann ich auch schon nicht mehr zahlen.
Sollte das Finanzamt zwischenzeitlich einen Insolvenzantrag stellen, muss man umgehend – Frist meist nur 2 Wochen - abwägen, ob ein Eigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosen gestellt wird. Nur durch den Eigenantrag kann man Restschuldbefreiung erlangen.
Also wenn ich das richtig verstehe.
Die werden versuchen bei mir abzubuchen.
Das Geld wird von der Bank zurückgeholt.
Da Konto voll in Minus ist.
Dann wird das Finazamt inerhalb 14 Tage ein Insolvenzantag bestellen?
Gruss
karl
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Dann wird das Finanzamt innerhalb 14 Tage ein Insolvenzantrag bestellen?
- so schnell passiert das i.d.R. nicht. Erst mal kommt das ganze in die Vollstreckung ... und auch dann ist der Insolvenzantrag kein muss. Sollte es jedoch dazu kommen, sollte schnell gehandelt werden (2 Wochen Frist). Das ist wichtig zu wissen. Deshalb habe ich es erwähnt.
Keine Panik. Nur zu oft ist diese Angst vor dem Ungewissen der Grund für teils überstürzte und dann fehlerhafte Insolvenzanträge. Da heißt es oft „Ich muss heute noch Insolvenz beantrag ... weil ich nicht weiss, was morgen passiert“.
Zumindest sollte man sich die zeit nehmen und sich selbst kündig machen, bevor man den Insolvenzantrag einreicht.
Wichtig: Manche SGB II Behörden zwingen den Antragsteller zur umgehenden Abmeldung des Gewerbes (wozu auch immer). Sollten Sie die Selbständigkeit aufgeben und das Gewerbe abmelden, könnte es passieren, dass der Zugang zum Regelinsolvenzverfahren verbaut ist und Sie als Verbraucher das zeitlich aufwendige Antragsprozedere als Verbraucher zu durchlaufen haben
Weiterführung der Selbständigkeit ja oder nein (auch mit SGB II Bezug denkbar, wenn Hoffnung auf Besserung besteht).
Falls Aufgabe der Selbständigkeit und Gewerbeabmeldung noch v o r Antragstellung, bitte § 304 InsO lesen und verstehen:
- Zahl der Gläubiger über 19 und/oder
- Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen (Sozialkassenbeiträge)
dann weiterhin Regelinsolvenz. Sonst Verbraucherinsolvenz.
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Danke
SGB II
Und mein nächstes Problem, wird noch sein. das da auf mein Minus Konto noch Geld reinkommt.
Also ich bekomme nichts mehr von der Bank.
Stehe da mit- 7100 Euro in Minus.
Darf nicht weiter in Minus, weil fast keine Einahmen mehr sind.
Ok dann kommen da zwar 400 Euro rein.
Dann bin ich 6700 Euro in Minus.
Aber von den Geld habe ich ja nichts.
Das wird dann das nächste Problem sein, das der SGB II klar zumachen.
Gruss
Karl
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Neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen und die Sozialleitsung darauf buchen lassen. Danach mit Feuerwald reden. Das hilft.
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Gewerbe abmelden, könnte es passieren, dass der Zugang zum Regelinsolvenzverfahren verbaut ist und Sie als Verbraucher das zeitlich aufwendige Antragsprozedere als Verbraucher zu durchlaufen haben
Ich habe gerade gelesen, das man für ein Regelinsolvenzverfahren mindestens 19 Gläubiger braucht.
Bei mir sind es nur 4
Bank
Finanzamt
Steruberater
Darhlehen Bausparkasse.
Also kommt bei mir ein Regelinsolvenzverfahren nicht in Frage ?
Neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen und die Sozialleitsung darauf buchen lassen. Danach mit Feuerwald reden. Das hilft.
Danke wurde gestern gemacht bei der Postbank .
Noch stehe ich ja nicht in der Schufa.
Gruss
Karl
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"Also kommt bei mir ein Regelinsolvenzverfahren nicht in Frage ?"
doch,
solange Sie eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben -> Regelinsolvenz.
Nach Einstellung der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit -> Verbraucherinsolvenz,
da weniger als 20 Gläubiger und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Deshalb nicht vorschnell das Gewerbe aufgeben und abmelden.
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Ok Danke