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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Eure Empfehlung für RA in Berlin  (Gelesen 4055 mal)

berlin4000

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Eure Empfehlung für RA in Berlin
« am: 24. März 2011, 15:44:35 »

Hallo liebe Foren-Mitglieder,

ich bin neu.hier und auf Suche nach Euren Empfehlungen!  immer wieder lese ich in Beiträgen: "Schau Dir die Empfehlungen" an...
wo finde ich die denn?  :rougi: Hoffe ich bin nicht die x-te Fragende!

Vielleicht habt Ihr einen Tipp, der mir helfen kann-endlich eine Entscheidung zu treffen...!

Ich bin jetzt gerade bei Anwalt Nr. 3 zur Beratung und vollkommen verwirrt...

Hier meine Situation:
-39 Jahre jung, halbe feste Stelle mit ca. 1450 eur Netto, bis vor 1/2 Jahr zusätzlich mtl. ca. 1500 eur durch selbständige Tätigkeit.
Meine Schulden wachsen seit 4 Jahren. Honorarausfälle. Ende der selbst. Tätigkeit mangels Auftragslage, eine FA-Nachzahlung führten mich zu diesem Punkt.  Ich habe lang jongliert, jetzt sehe ich keine Alternative mehr. Ich stehe vor einem Berg von 40.000 eur bei 4 Banken und 2 Kreditinstituten. Ich zahle mittlerweile jeden Monat ca. 1000 eur an Raten und anfallenden Zinsen. Ein Ding der Unmöglichkeit also.

Ich hätte großes Interesse an einem Vergleich, denn ich befürchte eine negative Situation bei meinem Arbeitgeber und fürchte mich vor den weiteren verbundenen Nachteilen einer Insolvenz.

Nun bin ich also zu mehreren Rechtsanwälten. Ich sehe, dass hier selten Namen erwähnt werden. Also in abgekürzter Version: Aussage von Ra 1 in Berlin "Vergleich vergessen, das klappt sowieso fast nie. Meine Schulden sind dafür auch eher zu „gering“...die Banken bekommen Ihre Schulden auch bei Insolvenz-deshalb : Gleich in die Insolvenz“ Kostenpunkt: 800.-.
Dann nahm ich telefonisch zu einer Kanzlei in HH Kontakt auf. Die waren der Meinung, dass ein Vergleich machbar ist, ich müsse dann aber mtl. 500.- eur an Raten aufbringen (das wird schwer bei 1450.- netto!), zusätzlich kostet Ihre Arbeit  3400.- eur.  
Zuletzt ein Vermögensberater wieder in Berlin: Ergebnis: Versuch einer Umschuldung durch nur eine Bank mit einer sehr langen Laufzeit (10-12 Jahre), bei mtl. Raten von 350.- eur  
Und ein weiterer Anwalt in Berlin brachte die englische Insolvenz in's Gespräch.

4 Stellen - 4 vollkommen unterschiedliche Ansätze und mir schwirrt der Kopf.

Mit welchem Rechtsanwalt habt Ihr denn gute Erfahrung gemacht? Oder welche sind die bekannten schwarzen Schafe? Vielleicht hilft mir das endlich den passenden Weg für mich zu finden.


Danke für Eurer "Gehör" und jeglichen Tipp!
« Letzte Änderung: 25. März 2011, 17:43:51 von berlin4000 »
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Eure Empfehlung für RA in Berlin
« Antwort #1 am: 24. März 2011, 20:39:01 »

Hallo,

Warum gehen Sie nicht zu einer öffentl. Schuldnerberatung?? Haben Sie unterhaltspflichtige Personen?? Welche Nachteile soll die Inso haben??

Banken und Vergleiche sind immer schwierig bzw. meist unmöglich insofern hat der 1. RA durchaus recht. 2. RA aus HH macht Wucher daraus frei nach dem Motto "niemand ist arm genug um ihm noch was zu nehmen". Wollen Sie sich wirklich noch zig Jahre verschulden und durch die Umschuldung weitere Kosten auf sich nehmen?? 4. ist völliger Quatsch. Englische Inso ist kompliziert und eigentl. nur für Leute die "richtig" Schulden haben aber auch richtig richtig gut verdienen.

Ich hoffe es werden noch weitere Komentare dazukommen.

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berlin4000

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Re: Eure Empfehlung für RA in Berlin
« Antwort #2 am: 25. März 2011, 13:03:59 »

Merci für Ihre Meinung!javascript:void(0);
Zu einer öffentl. bin ich nicht gegangen, weil mir ein Termin in einem halben Jahr angeboten wurde.
Unterhaltspflichtige Personen habe ich nicht.
Und die Inso macht mir Sorgen, weil: 1 ich fürchte die Reaktion meines A.-Gebers, 2.ich vorhabe mich nach Sanierung in 2 Jahren erneut selbständig zu machen, 3. es mir ein schlechtes Gewissen macht, dass ich Schulden nicht zurückzahlen kann (ich weiß, das ist schon in einer gewissen Art und Weise altmodisch...aber es ist die Wahrheit) 4. ich mir nicht vorstellen kann über den Zeitraum von 6 Jahren in einer Lebenssituation zu sein, die mir nur das "Allernötigste" erlaubt 5. was ist wenn ich plötzlich doch freiberufliche Anfragen bekomme und ich kann dann vorläufig keine Rechnungen stellen-ergo kann ich den Job nicht annehmen...(ich habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, daß sich das Blatt wendet) 6. 6 Jahre, das ist eine wahnsinnig lange Zeit!

Danke auch für die Info mit der engl. Insolvenz. Da werden Sie recht haben...hierzu benötigt man ja auch einiges an Kapital.
Und mit der Umschuldung...ja, irgendwie gruselt mich die Vorstellung auch. Aber es ist natürlich ein interssanter Versuch anhand von zahlbaren Raten die Schulden zwar langsam, aber definitv und sauber los zu werden.

Aber nochmal zurück zu meiner wesentlichen Frage...es soll eine Liste von Empfehlungen existieren? Wo finde ich die denn?

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tomwr

Re: Eure Empfehlung für RA in Berlin
« Antwort #3 am: 25. März 2011, 15:50:27 »

zu 1) die Reaktion es AG auf eine Pfändung oder Abtretung dürfte nicht deutlich anders sein als bei einer Insolvenz, zumindest bei der Insolvenz nicht nachteiliger (weil man ja wenigstens etwas wegen den Schulden unternimmt)
zu 2) das harmoniert doch durchaus mit dem Insolvenzverfahren, man kann im Verfahren auch selbständig sein und freiwillig Beträge abführen, in der sog. Wohlverhaltensperiode (die beginnt meist 1 bis 2 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens)
zu 3) durch entsprechendes Abführen von Ausgleichszahlungen (siehe Punkt 2) kannst Du ruhigen Gewissens schlafen
zu 4) man kann durchaus in der WVP wieder "leben" und auch mehr als Nötigste zum Leben haben und wieder Vermögen aufbauen
zu 5) auch während des Insolvenzverfahrens kann man selbständig tätig sein ohne dass alles gepfändet wird
zu 6) nach 3 Jahren wirst Du Dich fragen wie die Zeit so schnell vergangen ist und lass Dir gesagt sein, die Insolvenzler sind wohl mehrheitlich nicht 6 Jahre lang schlecht drauf. Im Gegenteil man kann sich auch immer wieder über Kleinigkeiten freuen.

Eine weitere Möglichkeit das Insolvenzverfahren beschleunigt und ohne großen Kostenaufwand durchzubekommen ist die Aufnahme einer (auch nebenberuflichen) selbständigen Tätigkeit. Der Umfang spielt keine große Rolle. Und sofern man Einkünfte aus der Tätigkeit nachweisen kann dürfte es dem Gericht schwer fallen hier Gestaltungsmissbrauch oder nur das Vorgeben einer selbständigen Tätigkeit unterstellen. In Frage kommt dann das sog. Regelinsolvenzverfahren. Den Antrag kann man selbst ausfüllen und einreichen bei Gericht. Kostet nur ein paar EUR für Porto und einiges an Kopien.
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berlin4000

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Re: Eure Empfehlung für RA in Berlin
« Antwort #4 am: 25. März 2011, 17:53:51 »

hmmm, verstehe. Also, hier sidn bislang die Meinungen vertreten,  die Insolvenz ist der bessere Weg.
Ich verstehe die Argumente. Alles sehr plausibel.
Meine Haltung ist bestimmt ein "alter Bekannter". Bauch&Kopf sind sich nicht einig und die Ängste sind groß diesen Schritt zu machen.

Eins habe ich icht verstanden tomwr, p. 5: auch während der Insolvenz selbständig sein...bislang war meine Info, dass ich vor der Insolvenz möglichst mind. 3 Monate nicht selbständig tätig sein sollte, da das Regelinsolbenzverfahren um ein Vielfaches aufwendiger(und teurer?) ist als die Verbraucherinso. Und erst recht nicht ohne anwaltliche Betreuung durchgeführt werden sollte??
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tomwr

Re: Eure Empfehlung für RA in Berlin
« Antwort #5 am: 25. März 2011, 18:02:07 »

Eins habe ich icht verstanden tomwr, p. 5: auch während der Insolvenz selbständig sein...bislang war meine Info, dass ich vor der Insolvenz möglichst mind. 3 Monate nicht selbständig tätig sein sollte, da das Regelinsolbenzverfahren um ein Vielfaches aufwendiger(und teurer?) ist als die Verbraucherinso. Und erst recht nicht ohne anwaltliche Betreuung durchgeführt werden sollte??

Wer erzählt denn sowas ? Der Anwalt ?

Ich habe selbst mein eigenes Regelinsolvenzverfahren eingeleitet und dazu sagen wir mal keinen Anwalt gebraucht. Die Formulare lassen sich im Internet downloaden und das Aufwändigste ist das Gläubigerverzeichnis sowie das Verzeichnis mit den Vermögensgegenständen. Den Rest hat man eigentlich locker an einem Abend ausgefüllt. Es geht schneller, kostet im Grund überhaupt nichts und kann von einer mittelmäßig selbständig bewanderten Person auch ohne Probleme beantragt werden.

Ja und natürlich vertrete auch ich die Meinung, dass die Insolvenz der bessere Weg ist.
Oder habe ich in meinem Posting weiter oben einen anderen Eindruck hinterlassen ?  :wink:
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berlin4000

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Re: Eure Empfehlung für RA in Berlin
« Antwort #6 am: 25. März 2011, 20:05:44 »

Ich staune!!
Okay...ich habe sofort alle Formulare geladen und gelesen. Tatsächlich. Läßt sich in der Tat machen!
Warum aber um alles in der Welt haben bislang 3 der RA's gesagt: besser Verbraucher-Inso?
Bei der HH-Kanzlei war das sogar Bedingung. Sie meinten: Selbständigen können wir nicht helfen.
Ich meine das ist ja auch nicht ganz durchsichtig bei mir...halbe Stelle auf Gehalt, andere Hälfte selbständig.
Also kann ich eine Regelinso machen und trete den pfändbaren Teil meines Gehalts zusätzlich Einnahmen aus selbst. Tätigkeit ab, wenn Sie denn wieder ins Rollen kommen? Und das war's? Ich kann es nicht glauben, dass es so einfach sein soll!
Warum ist immer wieder zu lesen und zu hören, dass die Regelinso viel komplizierter ist???
Hier mal einer dieser Ratschläge: http://www.ra-franzke.de/beratung/verbraucherinsolvenz/faq/unterschied-regelinsolvenz-verbraucherinsolvenz.html

Vielen Dank übrigens,tomwr, für Ihre Sorgfalt und Geduld mit meiner Unwissenheit!
« Letzte Änderung: 25. März 2011, 20:09:19 von berlin4000 »
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tomwr

Re: Eure Empfehlung für RA in Berlin
« Antwort #7 am: 26. März 2011, 14:17:40 »

Warum die alle zur Verbraucherinsolvenz raten kann ich ehrlich gesagt nicht sagen. Meine Vermutung ist, dass die über die außergerichtliche Einigung halt mehr verdienen können als durch das Ausfüllen der Regelinsolvenzformulare. Und dem Schuldner das einsichtig erscheint weil es a) lange dauert und b) Schriftverkehr produziert und der RA neben seiner Rechnung auch Arbeitsergebnisse vorweisen kann.

Die Ansicht vom RA Franzke kann ich auch nicht teilen.

Zitat
Während für das Regelinsolvenzverfahren die ausgeschlafenen, sehr professionellen Insolvenzverwalter den Schuldnern auf die Nerven gehen und möglichst alles anfechten, was irgendwie zurückgeholt werden kann, bestellen die Gerichte für das Verbraucherinsolvenzverfahren nur die "dummen" Insolvenzverwalter ein.

Der "dumme" Insolvenzverwalter für die Verbraucherinsolvenz - auch Treuhänder genannt - wird weitaus weniger bohren und er besitzt kein automatisches Anfechtungsrecht. Das ist ein imenser Vorteil für den betroffenen Schuldner und sein Umfeld.

Mein IV (Regelinsolvenz) geht mir überhaupt nicht auf die Nerven und ich schätze ehrlich gesagt den durchaus professionellen Umgang mit der Materie. Wenn ich höre bei anderen, der TH kümmert sich nicht bei mir, ich bekomme keine Antworten kann ich das von meinem IV nicht behaupten. Auch geht er mir nicht auf die Nerven. Gelegentlich fordert er berechtigterweise Auskünfte ein mit einer Frist von 2 Wochen, die gebe ich ihm dann auch. Und natürlich versucht er Dinge anzufechten und zur Insolvenzmasse zu ziehen. Das ist aber nicht mein Problem und ich fühle mich da auch nicht betroffen wenn der Gläubiger was rausrücken soll. Und in der Familie habe ich keine Gläubiger.

Allein der Umstand, dass das Verbraucherinsolvenzverfahren sowohl eine gescheiterte außergerichtliche Schuldenbereinigung dokumentiert durch eine fachkundige Person hat erstmal eine deutlich längere Vorlaufzeit für das Insolvenzverfahren. In der Zeit kann viel gepfändet werden und die Schutzfristen für Anfechtung und Vollstreckungsverbot greifen kaum mehr wirksam. Der TH hat so gesehen weniger Anfechtungsbefugnisse, häufig scheidet die Anfechtung aber auch schon wegen Fristüberschreitung aufgrund der langen Vorlaufperiode aus. Das ist der eigentlich Knackpunkt.

Natürlich kann auch die Eröffnung einer Regelinsolvenz dauern wenn ein Gutachter bestellt wird vom Gericht. Das muss aber nicht passieren und bei überschaubaren (Rechts)Verhältnissen ist das Gutachten auch schnell erstellt.

Einer der Hauptvorteile der Regelinsolvenz ist gerade der Verzicht auf eine außergerichtliche Schuldenbereinigung und damit ein wesentlicher Zeitvorteil. Meiner Meinung nach soll dadurch die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Insolvenzen (zum Teil auf Kosten der Staatskasse) minimiert werden. Ob die Strategie der Regierung aber tatsächlich aufgeht wage ich zu bezweifeln.

Gibt es eigentlich eine Statistik darüber wieviele Schuldenbereinigungspläne erfolgreich sind ?
Würde mich mal interessieren.
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tomwr

Re: Eure Empfehlung für RA in Berlin
« Antwort #8 am: 26. März 2011, 14:49:17 »

Gibt es eigentlich eine Statistik darüber wieviele Schuldenbereinigungspläne erfolgreich sind ?
Würde mich mal interessieren.

Mein Freund Google hat hier folgende Statistiken ausgespuckt:

Natürliche Personen
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online/logon?language=de&sequenz=tabelleErgebnis&selectionname=52411-0009

Juristische Personen
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online;jsessionid=F356FAC3CE7A25BDE940440493C78376.tomcat_GO_1_2?operation=abruftabelleBearbeiten&levelindex=2&levelid=1301147226889&auswahloperation=abruftabelleAuspraegungAuswaehlen&auswahlverzeichnis=ordnungsstruktur&auswahlziel=werteabruf&selectionname=52411-0007&auswahltext=&werteabruf=Werteabruf


Also sind insgesamt nur etwa 2% der gerichtlichen Schuldenbereinigungspläne erfolgreich. Leider sind hier keine Aussagen möglich wieviele außergerichtliche Schuldenbereinigungspläne erfolgreich sind.
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