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Autor Thema: EV abgeben während Selbstständigkeit?  (Gelesen 3191 mal)

hairbeauty

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EV abgeben während Selbstständigkeit?
« am: 11. Juli 2013, 20:46:04 »

Guten Abend,

ich hoffe man kann mir rat geben und weiterhelfen.
 zu meiner person ich bin 29 jahre alt, geschieden 2 kinder... friseurmeisterin und führe seit dez 2012 einen kleinen friseursalon .
nach allen ausgaben für den salon inkl.krankenversicherung bleibt mir unterm strich ca 1200-1600€ reiner gewinn. ich bekomme 400€  unterhalt für die kids und 386€ kindergeld  .ich habe grosses glück und bezahle sehr wenig miete (410 Warm) für eine 3 zimmer wohnung.
wir kommen mit unserem geld grad so hin.
heute hab ich einen brief vom gerichtsvollzieher in der post gehabt.
mein exmann hat für den kredit(20 000€) indem ich mit unterschrieben habe die zahlungen  eingestellt . ich weiß nicht wirklich was er in seinem neuen job verdient. laut meinem ex strebt er die insolenz an.

ich habe bereits post der bank vor wochen erhalten. da hab ich meine situation geschildert. und eine ratenzahlung vorgeschlagen. was aber abgelehnt wurde wegen geringer rate.

nun ging der vollstreckungsbescheid raus.ich habe den herrn (GV) heute sofort angerufen und meine situation ebenfalls geschildert. ich habe ihm gesagt das ich ja bezahlen will aber ich erst mal in kleinen raten bez. kann
er total unverschämt das es max in 6 monatsraten machbar ist...ich hab ihm gesagt das ich as nicht hinbekomme.
er meinte dann das ich dann eben die EV abgeben muss....ich muss in 14 tagen das geld haben oder den montag drauf zur EV kommen.
da drauf hin meinte er noch das wenn das gewerbeamt wind bekommt das ich evtl  mein laden schliessen kann???!

könnt ihr mir rat geben ob das echt so ist?
- was passiert mir wenn ich die EV abgebe? (ich möchte ja bez)
-kann ich mein salon weiterführen
- kann mir meine saloneinrichtung gepfändet werden?(GV meinte das ist alles machbar)
-er kommt in den salon (heute in 14 tagen)..obwohl er  mich über meine privatadresse angeschrieben hatte.habe ihn dann gebeten mir eine uhrzeit zu nennen so das ich keine kundschft annehme..er sagte wort wörtlich: wenn ich da bin ..bin ich da ...dann muss die kundin eben warten :fuchsteufelswild:

der GV hat mir den ganzen  tag versaut mit seiner komischen art und weise...

ich wäre sehr dankbar wenn Ihr mir weiter helfen könntet. vielen dank.  :cheesy:
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Der_Alte

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Re: EV abgeben während Selbstständigkeit?
« Antwort #1 am: 12. Juli 2013, 07:08:55 »

Der Gerichtsvollzieher darf die Schuld nicht in mehr als 6 Monatsraten einziehen, eine längere Spanne ist ihm gesetzlich untersagt.
Wenn Sie dem Gerichtsvollzieher, wenn er Sie aufsucht, eine nicht ganz geringe Summe Bargeld zahlen, wird er vermutlich zunächst von einer Pfändung in den Geschäftsbetrieb Abstand nehmen. Sobald er pfänden will, ist er an die Vorschrift aus § 811 ZPO gebunden; Bargeld kann er allerdings in beliebiger Höhe pfänden. Halten Sie also den Barbestand in der Kasse gering, denn den wird er auf jeden Fall mitnehmen.

Suchen Sie das persönliche Gepräch mit der Bank, eine Lösung sollte sich dort finden lassen.
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Feuerwald

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Re: EV abgeben während Selbstständigkeit?
« Antwort #2 am: 13. Juli 2013, 10:18:23 »

Der Gerichtsvollzieher darf die Schuld nicht in mehr als 6 Monatsraten einziehen, eine längere Spanne ist ihm gesetzlich untersagt.


-   das ist nicht ganz zutreffend.

§ 802b ZPO - Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung
Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein. Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teilleistungen (Ratenzahlung) gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpunkt festzusetzenden Zahlungen erbringen zu können. Soweit ein Zahlungsplan nach Satz 1 festgesetzt wird, ist die Vollstreckung aufgeschoben. Die Tilgung soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein.
Nur lassen sich 20.000 Euro bei diesem Einkünften leider binnen 12 Monaten tilgen. So was kann passieren?

a) Kontopfändung -> da hilft § 850k ZPO und ein neues Konto
b) Sachpfändung -> da hilft § 766 ZPO i.V.m. § 811 (5) ZPO
c) Kassenpfändung -> besser am Tag X ist die Kasse leer. Ruhetag machen.


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

hairbeauty

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Re: EV abgeben während Selbstständigkeit?
« Antwort #3 am: 14. Juli 2013, 22:15:59 »

ok ,vielen dank ...

und wenn der GV bzw der Gläubiger die EV verlangt?

was passiert dann mit meinem salon?

vielen dank.
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HausH

Re: EV abgeben während Selbstständigkeit?
« Antwort #4 am: 14. Juli 2013, 23:35:06 »

hallo Hairbeauty,

ich kann dir nur von meinen Erfahrungen berichten. Ich war in der Baubranche selbständig, insgesamt waren es 4 Jahre. Bei mir kam alles nacheinander, erst beschwerte sich meine Bank das ich doch angeblich das Privatkonto als Firmenkonto missbrauchte, dann kamen Schmarotzer die vom (wirklich nicht großen) Kuchen was abhaben wollten (SOKA Bau). Ja und dann die allseits bekannten Gauner die sich was Bauen lassen und es dann drauf anlegen das man sie verklagt, was man nicht kann weil man das Geld nicht hat. Als erstes wurde mir mein privates Konto gekündigt, mit der Aufforderung einen Dispo in höhe von 4500 € binnen 14 Tage abzulösen. Ich hatte bei der Bank einen Dispo eingeräumt bekommen von über 10 000€(das schon vor mind. 10 Jahren), das taten die von sich aus, wenn du ihn nutzt bist du selber schuld (hab ich gelernt). Nun ich zahlte den Dispo nicht mit einmal ab, verklagte die Bank. Hatte zum Zeitpunkt der Kündigung an die 20 000 € auf Geschäftskonten liegen. Das Verfahren habe ich verloren, Banken können machen was sie wollen...Zwischendurch kam die Soka Bau, wollte von mir Geld und verklagte mich. Es gab ein Versäumnisurteil, weil ich die Kosten für einen Anwalt nicht aufbringen konnte...dann kamen noch 2-3 Gauner und schon hatte ich an die 30 000 € Außenstände, welche ich mangels Geldes nicht einklagen konnte. Einen Kunden hatte ich dann wegen Betrugs und Unterschlagung angezeigt, die Staatsanwaltschaft schrieb mir das sie erst dann ermitteln wenn ich zivilrechtlich was unternehme. Meine Anwältin wollte 50% des Streitwertes im vorraus, 5000€ hatte ich nicht.

So zwischendurch rief mich mein Bänker an, ich hatte bei Ihm ein sogenanntes Anderkonto für größere Baumaßnahmen...er teilte mir mit das es einen Schufa Eintrag gibt, ich solle mich kümmern oder wir beenden das Geschäftsverhältnis, wenn der Eintrag nicht gelöscht wird. Es war die Bank die ich verklagt habe, diese haben noch während des Verfahrens den Eintrag schalten lassen. Na ja dann kamen z.B. ATU, dort hatte ich eine Karte, konnte also auf Rechnung rep. ausführen lassen. Mit dem Schufa eintrag wurde mir dort das Konto gekündigt (also die Karte konnte ich nicht mehr nutzen). Später wollte ich mal meinen Stromanbieter wechseln, wurde abgelehnt wegen des Eintrages. Wohnung suchen ist ganz schwer, bis fast unmöglich, habe ich nur mit viel Glück geschafft. Ich sah irgendwann ein das dass alles nichts bringt und habe mir eine Festanstellung gesucht. Firma geschlossen, EV abgegeben, drei Mitarbeiter entlassen und bin zur Schuldnerberatung gegangen. Jetzt bin ich in der WVP, 2018 bin ich durch.

Mit Abgabe der EV kann so einiges passieren, gerade wenn man selbständig ist. Ich drück dir die Daumen das bei dir alles gut läuft.

gruß von HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 
 

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