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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: EV?  (Gelesen 3128 mal)

Andrea

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EV?
« am: 27. April 2006, 22:40:54 »

hallo, ich habe euere infos zum thema offenbarungseid gelesen. das hat mir auch schon einige fragen beantwortet. aber ein paar habe ich da trotzdem noch:

1. gilt die ev nur für die eine rechnung, die der gv haben möchte, oder für alle offenen rechnungen? denn bei der ev steht man ja im \"schuldnerverzeichnis\". also können alle, alte und neue, gläubiger die nächsten 3 jahre nichts einfordern oder?

2.wenn ja, kann ich beim termin mit dem gv alle rechnungen angeben, oder sollte ich den gläubigern die ev selbst melden?

3. wenn die 3 jahre um sind, melden sich dann alle gläubiger auf einmal wieder und wollen ihr geld? (dann wäre ich ja wieder da, wo ich heute bin)

4.ist eine ev bei selbständigkeit möglich?

5. kann man wärend der ev weiterhin schulden abbauen (also weiterhin zahlen)? wenn nicht, könnte das jemand anderes übernehmen?


vielen dank schonmal für euere hilfe
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Sanierer

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EV?
« Antwort #1 am: 28. April 2006, 08:46:50 »

Hallo Andrea,

wie hoch sind denn Deine Schulden insgesamt. Bist Du schon bei der Schuldnerberatung gewesen?

Wenn Du die EV abgegeben hast und Gläubiger (am Gerichtsvollzieher vorbei) bedienst, dann kann das mächtig Probleme geben. Dann scheinst Du eine EV abgegeben zu haben, die nicht der Wahrheit entspricht. Und Meineid ist strafbar.

Strebe lieber ein Verbraucherinsolvenzverfahren an oder beruhen die Schulden auf Selbständigkeit?

Gruss Sanierer

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Andrea

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EV?
« Antwort #2 am: 28. April 2006, 11:05:06 »

meine schulden sind \"nur\" 2600€ (gerichtskosten) + eine neue rechnung von 3000, sind zusammen 5600. die 2600 konnte ich bisher bequem abzahlen.
die 3000€ sind wegen meinem verlobten, unbezahlte ebay rechnung (über meinen namen) zustande gekommen. (kann ich also eigentlich gar nichts dafür). ich denke für mich ist eine isolvenz nicht unbedingt nötig.

bei meinem verlobten lohnt sich das auch nicht wirklich. er war selbstständig und musste das geschäft aufgeben. daher konnte er weder privat noch geschäftsrechnungen bezahlen.
nun ist er wieder selbstständig, hat aber nicht solche größen einkünfte wie bei der ersten selbständigkeit. außerdem kann er nur unregelmäßig zahlen (schlecht wegen mahngebühren, handy sperrungen etc.)
ausserdem wartet noch ein gerichtsverfahren auf ihn. und da wissen wir noch nicht was auf ihn zukommt. ob er noch einen hohe geldstrafe zu erwarten hat oder bewährung bekommt. (frage: wenn er bewährung bekommt, kann der richter gleichzeitig eine geldstrafe verhängen? oder kann er nur eines von beiden?)
seine monatlichen kosten belaufen sich auf rund 1500€ (ratenzahlung, kostgeld etc.)
durch die unregelmäßige zahlung befürchte ich, dass die gläubiger alles aufeinmal einfordern wollen. dann müsste er ca 11000€ aufbringen. das kann er natürlich nicht.
eine rechnung i.h.v. 500€ konnte er bis heute nicht bezahlen. hierfür hat er nun einen termin für die abgabe der ev erhalten. sollte er das machen oder lieber zusehen das er das geld ran bekommt.
das problem ist: ich konnte schon seit 2 monaten keine lebensmittel einkaufen und mein altes auto, welches ich für die arbeit brauche, muss ich auch weg geben. ich will entlich wieder was im kühlschrank haben, wäre da eine ev nicht angebracht??? denn unsere schulden (gesamt knapp 17000€) haben wir vielleicht in 3 jahren abgezahlt aber selbst ein sozialhilfe empfänger hat mehr geld zum leben.
eine schuldnerberatung haben wir noch nicht aufgesucht. die wartezeiten sind einfach zu lang und die zeit haben wir leider nicht.

gruß andrea

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EV?
« Antwort #3 am: 28. April 2006, 13:27:20 »

Hallo Andrea,

wessen Problem willst Du lösen? Dein Problem oder das Deines Freundes?

Hast Du schon einmal eine Übersicht gemacht welche Gläubiger mit welchen Forderungen ? Und zwar getrennt nach Dir und Deinem Freund.

Darüberhinaus solltest Du auch für Dich und deinen Freund separat einen Haushaltsplan machen. Also einerseits Deine Einnahmen mit Deinen Ausgaben gegenüberstellen. Das gleiche für Deinen Freund.

Prüfe, wie Du Einnahmen verbessern kannst und auf welche Ausgaben Du verzichten kannst.

Wenn Dein Freund die EV abgeben muß, dann kann das nachteilich für sein Geschäft sein, da er evtl ein Gewerbeuntersagungsverfahren von der Ordnungsbehörde bekommt.

Dein Freund könnte das Regelinsolvenzverfahren beantragen, da er selbständig tätig ist.

Auf jeden Fall klärt die Eigentumsverhältnisse Eures Vermögens wegen dem GV.

Gruss Sanierer


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Andrea

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EV?
« Antwort #4 am: 28. April 2006, 13:54:35 »

hallo, also die übersichten der gläubiger und haushaltspläne sind sind schon lange fertig. bei mir könnte ich gerad noch die kurve kriegen (wenn mein verlobter rechtzeitig seinen anteil zahlen kann)
aber bei meinem verlobten siehts nicht so gut aus. die ausgaben übersteigen die unregelmäßigen einkünfte.
die eigentumsverhältnisse sind eigentlich auch klar. wir haben TV und andere sachen gemeinsam gekauft, allerdings ohne belege. sollte ich vielleicht kaufverträge auf meinen namen aufsetzten (lassen)?
zum regelinsolvenzverfahren: mein verlobter ist nicht der haupteigentümer der firma, er ist dort sozusagen \"nur\" der 2. chef. kann er trotz des verfahrens dort weiterhin tätig bleiben?  er muss ja seinen lebensunterhalt bestreiten können

gruss andrea
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EV?
« Antwort #5 am: 28. April 2006, 15:18:03 »

Hallo Andrea,

wenn ihr Haushaltspläne gemacht habt, Eure Einnahme und Ausgabesituation überprüft habt. Zu welchem Ergebnis seid Ihr in Bezug bei der Einnahmeseite gekommen.

Ist Dein Verlobter nun selbständig, ist er angestellter 2. Chef, ist er angestellt und an dem Unternehmen Beteiligt? Haftet er für das Unternehmen? Was hat das Unternehmen für eine Rechtsform? GmbH? Wie sehen die Bilanzen des Untenehmens aus?

Wenn man seine Schulden nicht aus den laufenden Einnahmen tilgen kann und somit auch seine laufenden Ausgaben nicht bedienen kann, dann ist man überschuldet.

Da Dein Verlobter selbständig ist und Du da mit in Mitleidenschaft gezogen wirst, rate ich Euch schnellstens einen Fachanwalt für Insolvenzrecht aufzusuchen?

Welche Einnahmen hast Du, Andrea?

Gruss Sanierer
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