Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Nicoletta am 16. Januar 2009, 12:08:07
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Hallo,
folgende Frage habe ich meine Kfz Steuern sind Fällig und ich habe heute von meiner Bank ein pfändungbeschluß bekommen nun bekomme ich nächste Woche für meine Tochter den Kindesunterhalt vom Vater in Höhe von 247 Euro dürfen die das pfänden?die Steuern zahle ich am 1 Februar wenn mein Gehalt aufs konto geht.Könnt ihr mir sagen wie die Vorgehensweise jetzt ist sprich bank oder Finanzamt Sowas hatte ich noch nicht :?
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Wenn es als Kindesunterhalt ausgewiesen ist, ist dies nicht pfändbar.
Wieso wollen Sie bis zum 01.02. warten?
Ist es nicht egal,ob Sie nun den Unterhalt dafür verwenden, wenn eine Woche später sowieso gezahlt werden soll?
Dann bekommen Sie das Konto wenigstens wieder frei.