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Autor Thema: FA Schulden und Lebe im Ausland  (Gelesen 4468 mal)

bonsai2010

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FA Schulden und Lebe im Ausland
« am: 17. November 2010, 00:24:44 »

Hallo zusammen,

Folgendes ist mir passiert. Habe vom Finanzamt (FA) meine Einkommensteuererklärungsbescheid bekommen und nun muss ich 8.000 Euro bezahlen.
Ich würde gerne dieses Geld nicht bezahlen wollen. Ich wäre auch einverstanden wenn ich einen kleinen Teil davon bezahlen soll. Da ich im Ausland leben würde ich gerne von Euch wissen was es für Möglichkeiten gibt aus diesen Schulden herauszukommen.

Habe hier im Forum oft gehört das man dem FA ein Vergleich unterbreiten kann. Kann das funktioniert? Was muss ich tun? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Was passiert eigentlich wenn ich nichts mache? Kann mich FA in Deutschland verhaften wenn ich dort zu besuch bin?

Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen. Ich würde mich freuen.
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horst69

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Re: FA Schulden und Lebe im Ausland
« Antwort #1 am: 17. November 2010, 07:59:41 »

Erstmal finde ich deine Grundeinstellung ein wenig fragwürdig !?

Die Steuerlast hat mit Sicherheit ihre Berechtigung, aber du schreibst "Ich würde gerne dieses Geld nicht bezahlen wollen". Wenn es danach geht, wäre unser Staat schon 10mal Pleite.

Aber gut, soll´s geben. Ob sich das FA auf einen Vergleich einlässt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie viel verdienst du? Hast du Grundvermögen?

Und ja, wenn du Steuerschulden hast und die nie bezahlst, kann es sehr gut passiern das du bei der Einreise verhaftet wirst. Dann heißt es zahlen oder absitzen.
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Fallera

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Re: FA Schulden und Lebe im Ausland
« Antwort #2 am: 17. November 2010, 11:42:30 »

Ich denke im schlimmsten Fall kann das FA Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung stellen. Beugehaft ist doch nur bei Bußgeldern etc. ein zulässiges Mittel oder nicht? "Nur" wegen Schulden wird doch hier niemand hinter die schwedischen Gardinen geschickt oder irre ich mich?
Ich könnte mir noch vorstellen, dass die Nichtzahlung eines Zwangsgeldes zur Abgabe einer Steuererklärung zur Haft führen könnte aber doch niemals die "normale" Steuerschuld an sich.

« Letzte Änderung: 17. November 2010, 11:46:45 von Fallera »
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horst69

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Re: FA Schulden und Lebe im Ausland
« Antwort #3 am: 17. November 2010, 13:08:11 »

Nunja, wenn er keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, wird so etwas bei der Einreise in die BRD gecheckt.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Steuerschulden-__f99074.html

Es würde auch darauf ankommen, ob das FA in der Abwesenheit des Schuldners einen Termin zur Abgabe einer EV angesetzt hat, diesbezüglich könnte ein Haftbefehl bestehen.

Schau mal in den Link, dort hat sich ein Anwalt zu dieser Sache geäußert.
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Fallera

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Re: FA Schulden und Lebe im Ausland
« Antwort #4 am: 17. November 2010, 13:11:02 »

Und ja, wenn du Steuerschulden hast und die nie bezahlst, kann es sehr gut passiern das du bei der Einreise verhaftet wirst. Dann heißt es zahlen oder absitzen.
Der Haftbefehl könnte nur bez. der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung angeordnet werden, nicht wegen der Schulden! Wird die EV abgegeben kommt man wieder frei.
« Letzte Änderung: 17. November 2010, 13:15:22 von Fallera »
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tomwr

Re: FA Schulden und Lebe im Ausland
« Antwort #5 am: 17. November 2010, 17:50:46 »

Hallo zusammen,

Folgendes ist mir passiert. Habe vom Finanzamt (FA) meine Einkommensteuererklärungsbescheid bekommen und nun muss ich 8.000 Euro bezahlen.

Was soll das genau sein ? Erklärungsbescheid ?
Entweder hast Du selbst eine Steuererklärung abgegeben, die eine Zahlung von EUR 8.000 zur Folge hat oder das Finanzamt hat ein Schätzung vorgenommen weil keine Steuererklärung abgegeben wurde. Letzteres läßt sich beheben, indem man eine konkrete Steuererklärung abgibt.

Auf welchen Zeitraum bezieht sich das überhaupt ? Du schreibst Du lebst im Ausland, wenn das der Fall ist, dann bist Du doch in der Regel in Deutschland gar nicht steuerpflichtig (von wenigen Ausnahmen abgesehen). Sofern Du nicht gelegentlich im Ausland bist sondern mehr als 183 Tage im Jahr entfällt die Steuerpflicht in Deutschland. Hast Du in Deutschland gearbeitet ? Um welche Steuern geht es eigentlich, Einkommensteuer, Umsatzsteuer ?
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bonsai2010

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Re: FA Schulden und Lebe im Ausland
« Antwort #6 am: 17. November 2010, 19:53:27 »

Im Jahr 2008 habe ich sowohl in Deutschland gelebt (Mai) und die restliche Zeit in den USA. In der Zeit in Deutschland habe ich brav Steuern bezahlt und danach hat mir eine Firma die Steuer nicht mehr abgezogen sondern mit Brutto auf mein Konto in Deutschland überwiesen. Nachdem das Jahr 2008 abgeschlossen war, hat meine Firma mir einen Steuerberater geschickt, der die Steuern machen sollte. Dabei kann der Steuerberater aus den USA nichts machen, da ich die meiste Zeit in Deutschland gelebt habe. Nun muss ich die Fehler meiner Firma bezahlen und das find ich nicht richtig. Nun versteht ihr mich warum ich dieses Geld zum einen nicht bezahlen möchte und zu anderen kann ich diesen Betrag nicht begleichen.

Was muss ich tun damit ich in einen Vergleichen gehen kann. Hab schon mit dem FA telefoniert und nun hab ich ein Fragebogen erhalten für den Antrag auf Stundung oder Erlassung. Dieses muss ich ausfüllen und zurück schicken. Nun die Frage an Euch, was muss ich tun?
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tomwr

Re: FA Schulden und Lebe im Ausland
« Antwort #7 am: 18. November 2010, 21:33:34 »

In der Zeit in Deutschland habe ich brav Steuern bezahlt und danach hat mir eine Firma die Steuer nicht mehr abgezogen sondern mit Brutto auf mein Konto in Deutschland überwiesen.

Hat Dich das nicht gewundert, dass Du plötzlich soviel mehr Geld bekommen hast ? Natürlich geht der Arbeitgeber dann davon aus, dass Du die Steuererklärung selbst machst und die betreffenden Steuern abführst.
Sonst hätten ja ggf. Steuern in USA bezahlt werden müssen, da Du aber mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland verbracht hast, bist Du in Deutschland steuerpflichtig.

Es hat schon seinen Grund, warum der Fiskus sich die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber abführen läßt, wie man sieht. Du hast offenbar alles ausgegeben. Ja da würde ich empfehlen eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Finanzamt zu treffen und die Aussenstände in den nächsten Jahren zurückzuführen.

Dass das Finanzamt sich da auf einen Deal einläßt kannst Du vergessen, das dürfen die auch aus verschiedenen Gründen nur in Ausnahmefällen. Wenn jeder über die Steuerabgaben mit dem FA verhandeln würde gäbe es keine Steuergerechtigkeit mehr. Die Regeln für die Steuerberechnung sind klar definiert. Du kannst ggf. Kosten geltend machen für doppelte Haushaltsführung wenn die Wohnung beibehalten wurde o.ä. Am Besten einen Steuerberater nehmen.

Stundungsantrag ist sinnvoll, da sich dann die Höhe der Säumniszuschläge (1% pro Monat) sozusagen halbiert (0,5% Stundungszinsen).
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