"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Falschangabe bei EV  (Gelesen 2739 mal)

Handydoc

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Falschangabe bei EV
« am: 11. Oktober 2006, 17:35:53 »

Ich brauche mal einen Rat zu einer blöden Situation.

Anfang Juli gab ich eine EV ab, durch einen Gläubiger (der Bank) veranlasst.  Heute habe ich mein Büro geräumt, und finde noch einen Versicherungsschein über eine Lebensversicherung  auf mich an die ich gar nicht mehr dachte.
Derzeitiger Rückkaufswert ca. 4000€.

Diese Lebensversicherung habe ich aber nun nicht angegeben bei dieser EV.

Was sollte ich da jetzt machen um nicht noch irgendwelchen Ärger zu bekommen?
Gespeichert
 

Handydoc

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Falschangabe bei EV
« Antwort #1 am: 14. Oktober 2006, 11:31:57 »

Ich habe die Versicherung  meinem GV gemeldet. Zu meinem erstaunen interessierte den das gar nicht.

Aber er riet mir es einem Gläubiger zu erklären. Das tat ich, und die interessierte es auch nicht sonderlich. Furchtbar...

Der Hintergrund ist, so konnte ich erfahren, das meine Insolvenz kurz vor der Eröffnung steht.
Der Gläubiger müsste sie zurückzahlen in den „Topf“ des Verwalters. (Gläubigerbevorteilung)

Schlussendlich, bleibt dennoch ein bitterer Geschmack.

Also an alle Schlafmützen;-) ..wie ich, gründlich nachschauen und wenn doch passiert aktiv werden, aber nicht auf dumme Gedanken kommen!!  
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz