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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Bineee am 21. November 2009, 21:15:31

Titel: Fehler in der "Geschäftlichen" Insolvenz
Beitrag von: Bineee am 21. November 2009, 21:15:31
Guten Tag,


mein Bruder hat eine Insolvenz, aber nicht die Private, weil er 5 Jahre zuvor mal selbstständig war hat er eine geschäftliche (?) Insolvenz.
Entschuldigung wenn  ich nicht den richtigen Namen weiß,
Jedenfalls wurde bei Ihm die INsolvenz in ein Verzeichnis eingetragen und die Gläubiger mußten sich melden um mit eingetragen zu werden.

Nun sitze ich vorkurzem bei meinem Bruder in der Wohnung und er zeigt mir seinen vorbildlich geführten Ordner mit allen unterlagen und einem zweiseitigen Verzeichnis über die Gläubiger.

Und ich sehe auf anhieb was weder mein Bruder noch sein Insolvenzverwalter in den letzten 3 Jahren gesehen haben.

Ein Posten trägt den richtigen Nachnamen aber den falschen  Vornamen und ich fragte sofort warum er denn einen Posten unseres Bruders mit in seiner Liste hat...  :dntknw:

Könnte man das nach 3 Jahren noch nachträglich entfernen?
Oder ist er nun selber schuld?

Gruß sabine
Titel: Re: Fehler in der "Geschäftlichen" Insolvenz
Beitrag von: nsolventer am 25. November 2009, 23:38:09
Naja schon recht lange her. Ich würde keine schlafenden Hunde wecken.
Wahrscheinlich hat der Gläubiger seine Forderung eh nicht angemeldet, da er diese ja auch konkret belegen müßte, also wie die Forderung entstanden ist.
Titel: Re: Fehler in der "Geschäftlichen" Insolvenz
Beitrag von: Bineee am 26. November 2009, 00:06:32
Wahrscheinlich hat der Gläubiger seine Forderung eh nicht angemeldet, da er diese ja auch konkret belegen müßte, also wie die Forderung entstanden ist.
(hervorhebung von mir)

Hallo,

da liegt ja das Problem... sonst wäre es ja gar keines, dieser Gläubiger ist in der Liste!!!! Er hat sich also auf dieses Verzeichnis hin als Gläubiger gemeldet und wurde mit zu den Gläubigern aufgenommen... obwohl er gar kein Geld von diesem Bruder von mir bekommt sonder von unserem anderen Bruder!!!! :shock:

Also kann er sich nun nach 3 Jahren das noch abwenden? Oder ist das, weil schon seit 3 Jahren mit in der Insolvenz, zu spät, weil er das akzeptiert hat oder so???


Gruß sabine

Ps: die Foderung ist vollständig belegt!!!
Da steht: Rechnung Krankenhaus für Sohn K... T..., Schuldner A...T...

Leider ist mein Bruder M...T... und sein Sohn war nie mit Ihm im KH, weil er bei der mutter wohnt und nebenbei A...yT... heißt...
es hat nur keiner ausser mir bemerkt...
das da eben ein anderer Vorname war und das es auch ein anderes Kind war (nebenbei sind KH Rechnungen nciht immer übersichtlich und es wurde nicht mal vom Insolvenzverwalter, nicht vom Gläubiger und nicht von meinem Bruder bemerkt!!!)
Titel: Re: Fehler in der "Geschäftlichen" Insolvenz
Beitrag von: lucca_m am 26. November 2009, 09:01:04
"Hey Du!"
"Ja?"
"Nix Du, andre Du"

Ich hab nix verstanden. Sorry.
Titel: Re: Fehler in der "Geschäftlichen" Insolvenz
Beitrag von: Dauerstress am 26. November 2009, 10:21:39
Ehrlich gesagt verstehe ich Ihr Problem nicht. Welche Änderung würde sich daraus ergeben, wenn ein Gläubiger weniger in der Liste steht? Wäre ohne die Forderung die Insolvenz vermeidbar gewesen?
Titel: Re: Fehler in der "Geschäftlichen" Insolvenz
Beitrag von: makro am 26. November 2009, 10:24:52
Ich verstehe das so:

Schuldner A geht in Insolvenz.

Gläubiger B meldet Forderung an, diese steht auch in der Tabelle obwohl diese von Schuldner C, dem Bruder von Schuldner A, ist.

Die Forderung dürfte außerdem nicht von der RSB erfasst werden, denn diese bezieht sich ja auf den Schuldner A und nicht auf eine bestimmte Forderung. Das heißt wenn Gläubiger B irgendwann mal seinen Irrtum bemerkt und die Forderung nicht verjährt ist, kann er diese immer noch bei Schuldner C eintreiben.
Titel: Re: Fehler in der "Geschäftlichen" Insolvenz
Beitrag von: paps am 26. November 2009, 18:40:37
Prüfungstermin, Schlußtermin schon gewesen?
Wenn nein, geht bestreiten noch.

Wenn ja, würde ich trotzdem mal vorsichitg anfragen... wegen gleichem Nachnamen und so... nicht aufgefallen..