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Autor Thema: Feiertage - Schreiben vom Amtsgericht  (Gelesen 2628 mal)

nas701

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Feiertage - Schreiben vom Amtsgericht
« am: 27. Dezember 2012, 11:56:22 »

Hallo

Ich habe ein Schreiben vom Amtsgericht Hamburg am 20.12.2012 bekommen. Ein Kreditkarte hat die sofortige Rückzahlung von ungefähr 1000 Euro gefordert. Ich kann ein Widerspruch innerhalb 2 Wochen hinschicken. Meine Betreeurin und Schuldnerberater sind im Urlaub.

Ich mache in die nächsten 2-3 Monate ein Insolvenz. Mein Schuldnerberater hat mir immer gesagt ich soll nicht reagieren. Aber vielleicht hat er nicht erwartet dass sie so schnell zu Gericht gehen. Kann jemand mir Rat geben? Soll ich ein Widerspruch machen da ich nicht Zahlungsfähig bin? Kann ich warten bis ich mit mein Schuldnerberater sprechen kann?  Sind die Feiertage mit einberechnet?? Der Frist ist erst am 4. Januar, aber ich kann erst am 7. mit mein Schuldnerberater sprechen, und meine Betreuerin ist erst am 1. da.

Bin sehr dankbar wenn mir jemand behilflich sein kann.
« Letzte Änderung: 27. Dezember 2012, 11:58:08 von nas701 »
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Der_Alte

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Re: Feiertage - Schreiben vom Amtsgericht
« Antwort #1 am: 27. Dezember 2012, 13:35:18 »

Ich vermute, Sie haben einen Mahnbescheid bekommen.

Sie können einfach, ohne Begründung, auf dem beiliegenden Formular vollumfänglich Widerspruch einlegen. Dieser muss allerdigs zwingend innerhalb der 14-Tage-Frist bei Gericht eingegangen sein.
Tun Sie dies nicht, wird der Mahnbescheid rechtskräftig und der Gläubiger könnte mit dann ausgestelltem Vollstreckungsbescheid bei Ihnen pfänden.

Wenn Sie also bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ruhe vor einer Pfändung durch diesen Gläubiger haben wollen, müssen Sie Widerspruch einlegen.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Feiertage - Schreiben vom Amtsgericht
« Antwort #2 am: 27. Dezember 2012, 17:01:36 »

@ Der Alte: Genau solche Schilderungen sind der Anlass zu meinen Äusserungen in dem anderen Thread! Meine Kreditkarte hat sich noch nie ans Gericht gewandt!
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nas701

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Re: Feiertage - Schreiben vom Amtsgericht
« Antwort #3 am: 27. Dezember 2012, 17:05:41 »

Danke, gut.. dann kann ich das bestimmt machen vor der Frist abläuft.

Ich habe schon einige Monate ein Pfändungsschutz Konto. Sie können also kein Pfändung machen...

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sinagirl

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Re: Feiertage - Schreiben vom Amtsgericht
« Antwort #4 am: 29. Dezember 2012, 14:04:37 »

Hallo! wenn du eh schon ein pfändungsschutzkonto hast dann erübrigt sich doch deine frage von selbst. wozu willst du da noch widerspruch einlegen?das sind doch verbindlichkeiten die du in Anspruch genommen hast!Teile doch den gläubiger in einen brief mit das du eine inso planst und oft nehmen sie auch rücksicht darauf.Solange wie dein insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist können gläubiger pfänden, wenn du über deiner pfändungsgrenze bist.lg sinagirl
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sinagirl

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Re: Feiertage - Schreiben vom Amtsgericht
« Antwort #5 am: 29. Dezember 2012, 14:08:10 »

@ Der Alte: Genau solche Schilderungen sind der Anlass zu meinen Äusserungen in dem anderen Thread! Meine Kreditkarte hat sich noch nie ans Gericht gewandt!
ich glaube er hat sich da nur etwas falsch ausgedrückt mit der kreditkarte, das hat er ganz anders gemeint.nicht jeder mensch ist hier ein perfekter in schrift und form.
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