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Autor Thema: Festschreibung Kredit  (Gelesen 3531 mal)

Reeve

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Festschreibung Kredit
« am: 22. August 2011, 16:51:43 »

Hi Alle,

wie oben beschrieben möchte ich in den nächsten tagen versuchen zu erreichen das die zinsen für den kredit den meine freundin aufgenommen hat festgesetzt werden. ich unterstütze sie in diesem thema..

zur vorgeschichte:

sie ist bereits seit 2000 in der schuldenfalle und hat ständig ihren kredit erhöhen müssen.. die letzte krediterhöhung war im mai 2009 bei einer nettodarlehenssumme von
51.150 EUR und einem zinssatz von 12,5 p.a bzw. 13,99% effektiv und einer laufzeit von 84 monaten.. die zinsen belaufen sich gesamt auf 25.717,95 €. ich verstehe garnicht wie man einer einzelnen person eine so hohe belastung aufbürden konnte.. ihre rate beläuft sich auf ~900..

die rate kann z.Z noch gerade so aufgebracht werden.. ab nächstem jahr erwartet sie ein kind und bekommt demnach nur noch ca. 1200 € elterngeld.. folgend wird sie teilzeit arbeiten.. soweit ich weis ist ein pfändbarer betrag in diesem fall erst ab 1420 €

weis jemand ob unterhaltspflicht was mit der angabe auf der steuerkarte zutun hat? sprich muss sie das kind auf ihrer steuerkarte haben damit das pfändbare einkommen bei 1420 liegt oder ist die angabe der steuerkarte hier irrelevant?

zum zweiten wollen wir mit der bank sprechen ob sie die summe nicht festsetzen können. also keine zinsen mehr anfallen und wir die summe in 3 jahren durch haben. habt ihr dafür vielleicht ein paar argumente für mich?

zum dritten noch eine frage.. sagen wir mal das ganze läuft schief.. sie kann die raten gar nicht mehr bedienen.. fallen dann die zinsen auch nach dem normalen geplanten zahlungsende weiter? also unendlich sozusagen.. sodass sich in mehreren jahren die kreditsumme verdoppelt?

vielen dank für die aufmerksamkeit
« Letzte Änderung: 23. August 2011, 14:53:04 von Reeve »
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Insoman

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Re: Festschreibung Kredit
« Antwort #1 am: 22. August 2011, 19:28:42 »

1.Es besteht auf jeden Fall Unterhaltspflicht, auch wenn das Kind nicht bei ihr "eingetragen" ist.
2.Geht wohl nur über einen klassischen Eingungsversuch mit entsprechendem Forderungsverzicht...wenn überhaupt nur mit "Wiederauflebungsklausel", d.h. wenn abgesprochene Raten nicht bedient werden, wird wieder die Gesamtsumme fällig.
Das hängt natürlich auch vom jeweiligen Kreditinstitut ab..vor dem Eintreten einer "Krisensituation" sind solche Vereinbarungen eher die Seltenheit..Verhandlungen über Forderungsverzicht können leider auch zu "Vertrauensverlust" und damit verbunden zur Kündigung führen..
3.Leider ja. Wenn sie nicht mehr bedient,wird die Gesamtsumme fälliggestellt, weitere Zinsen entstehen mit der Rechtskraft eines Vollstreckungsbescheides (5% über Basiszins).

Über ein Insolvenzverfahren sollte ernsthaft nachgedacht werden..
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Reeve

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Re: Festschreibung Kredit
« Antwort #2 am: 22. August 2011, 19:34:05 »

es handelt sich um einen privatkredit.. also über privatinsolvenz nachdenken?
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Festschreibung Kredit
« Antwort #3 am: 22. August 2011, 22:08:58 »

Da es sich um einen Priv. Kredit handelt besteht evtl. unter Umständen ggf eine Vergleichsbereitschaft aber da sollte es doch rel. einfach sein mit dem Kreditgeber zu sprechen. Wenn dieser nicht zustimmt würde ich trotzdem über die Inso nachdenken denn wie will sie die Verbindlichkeiten zahlen.

Sind dies die einzigen Schulden?? Ggf sollte hier auch mal ein Rechtsanwalt befragt werden inwieweit die "Kreditvergabe" sittenwidrig war.
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Reeve

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Re: Festschreibung Kredit
« Antwort #4 am: 23. August 2011, 14:01:22 »

Sittenwidrigkeit ist eine gute Idee danke schön :)

Wenn man sich die Dokumente Ansieht..was meine Freundin nicht getan hat.. sie hat auf anraten ihres ex einfach unterschrieben.. mehrfach.. (eine typische geschichte ex haut die frau in die pfanne und hinterlässt schulden ohne ende.. natürlich weil alleinkreditnehmer frau)

die bank hat einfach nur kassiert.. ich habe hier alleine 5 Kreditverträge angefangen von 16.300 netto ( 23000 inkl. zinsen) in 06.2007, dann 08.2007 26.000 Netto (36.847) dann 04.2008 33.000 Netto (49.000) dann 05.2008 53.000 (77.800) und zuguter letzt am 05.2009 51.150 Netto (78.400)

jedes mal noch bearbeitungsgebühren zwischen 400 und 1500 euro.. und erhöhung des zinsatzes .. gestartet von 11,5 auf letzlich 12,5.. ich finde das von der bank aus äußerst fahrlässig, gierig und unverantwortlich..

angenommen wir erreichen es diesen vertrag/ diese verträge als sittenwidrig anzuerkennen stehen uns dann auch die zinsen rückwirkend zu oder nur die die in der zukunft noch anfallen??

das sind übrigens die einzigen schulden ja.. dieser eine kredit..

meine freundin scheut sich schon sehr vor der inso weil sie bei ihrem ageber ihr gesicht nicht verlieren möchte und wenn das über die perso dann an die kollegen weitergetragen wird ist es doch sehr unschön.. es sollte für uns die äußerst letzte möglichkeit sein..
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wollter001

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Re: Festschreibung Kredit
« Antwort #5 am: 25. August 2011, 22:35:38 »

Hallo

Oft gibt es Kreditangebote mit variablen, effektiven Jahreszins das bedeutet, das der Kredit nicht an einen Indikator gebundenen Zinsen ist. Das erste Jahr ist fast gratis, dafür zahlen sie für den Rest der Laufzeit kräftig drauf. Haben Sie auch noch einen variablen Bruttozinssatz, dann kann die Bank mit Ihnen theoretisch machen, was sie will. Lesen Sie bitte die AGB von Vertrag ,das klein gedruckte



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Inkassomitarbeiterin

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Re: Festschreibung Kredit
« Antwort #6 am: 26. August 2011, 21:33:56 »

Ich denke es geht um einen Privatkedit also ein priv. Kreditgeber. Der Gedanke mit der Sittenwidrigkeit war eben nur ein Gedanke das ist mehr als schwer durchzubekommen und könnte am Ende nur mit einem Vergleich enden nämlich Schuldenerlass. Wiederbekommen wird sie nix. Aber wie gesagt dazu sollte ggf ein RA um Rat gefragt werden und dabei nicht viele Hoffnungen machen da die Bank sich sicherlich abgesichert hat. Bei einem priv. Kreditgeber wäre es vielleicht etwas anderes gewesen.
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