ergänzend zu paps,
ich sehe das wie folgt:
Wenn das FA Forderungen gegen victor gelgend macht, was offenbar der Fall ist, dann sind diese auch in der Insolvenz von victor Insolvenzforderungen, gleich ob diese aus seiner früheren Selbständugkeit beruhen.
Noch ein Wort an direkt victor zum besseren Verständnis:
Gerne wirde der Begriff \"private Insolvenz\" (PI) verwendet. Diesen Begriff gibt es eigentlich nicht.
Es gibt u.a. ein (Regel-)Insolvenz- und eine VerbraucherInsolvenzverfahren.
Zur Abgrenzung Regel-/Verbraucherinsolvenz siehe § 304 InsO.
Natürliche Personen können zudem das Restschuldbefreiungsverfahren beantragen und in Verbindung auch die Stundung der Verfahrenskosten.
Insolvenzgläubiger sind stets alle persönlichen Gläubiger des Schuldners, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben - die sog. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO),
dabei spielt es keine Rolle, ob diese Forderungen einen privaten oder geschäftslichen Hintergrund haben und/oder ob ein Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren gefahren wird.
Eine andere Frage wäre, ob Sie bspw. als ehem. GF einer GmbH für die Steuerschulden der GmbH haftbar gemacht werden können.
Insofern hat paps mit der Frage nach der Rechtsform der Firma schon recht, wobei, so wie Sie schreiben, ja bereits seit jahren das FA versucht diese Forderungen bei Ihnen persönlich einzutreiben.
MfG
Feuerwald
[addsig]