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Autor Thema: Finanzamt  (Gelesen 3308 mal)

yvefragt

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Finanzamt
« am: 17. März 2007, 14:54:13 »

Hallo, habe ein problem mit dem finanzamt. ich habe mich 2005 selbständig gemacht (habe Videothek gekauft die zumachen wollte. habe 12 jahre als aushilfskraft dort gearbeitet). ich habe 17000 € bezahlt.nun wollte ich die darin erhaltene umsatzsteuer 2440 € beim finanzamt geltend machen.zuerst kam ein bescheid der antrag sei abgelehnt weil der kaufvertrag nicht richtig die UST ausweist. ich schickte den kaufvertrag mit UST. dann kam eine neue ablehnung. ich legte widerspruch ein und im november erhielt ich den bescheid das mir 2440 € gezahlt werden für das jahr 2005. ich solle noch den mietsvertrag für die geschäftsräume vorlegen.am nächsten tag war das geld auch überwiesen.das geld gab ich dann für aussenstände und geschäftsumzug aus.verkleinerte mich etwas da die miete zu teuer war.nach ca. 4 wochen kam wieder ein brief vom FA mit der nachricht ich müsse den betrag zurückzahlen da es ein versehen war. sie sind der meinung das ich das geschäft übernommen habe und nicht das inventar der videothek kaufte. darauf würde es keine rückerstattung geben. ich legte wieder widerspruch ein. ich erhielt eine mahnung. ich teilte denen mit das ich den gesamten betrag nicht zurückzahlen kann und wofür ich das geld ausgegeben habe und ich ja nicht ahnen konnte das die überweisung ein versehen war. ich musste dann einen fragebogen ausfüllen wegen vermögen usw. ich sagte das ich monatlich 100 € zurückzahlen kann.die waren nicht einverstanden und verlangten erneut das ich den widerspruch zurück nehme. das tat ich nicht. seit gestern sind meine konten gesperrt. ich  bin geschieden mit einem 9 jährigen sohn. bekomme 240€ vom Arbeitsamt kindergeld und unterhalt. habe also im monat ca 600 € zum leben. das geschäft läuft mäßig aber man kommt gerade so hin. ich bin wirklich nicht in der lage mehr zu zahlen.was kann ich machen? wenn die meine konten zu lassen kann ich mir nen strick nehmen. kredit usw. bekomme ich nirgends, keine sicherheiten. und mein geschäft möchte ich behalten. ist mein leben!
kann mir jemand helfen? Danke[addsig]
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Feuerwald

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Finanzamt
« Antwort #1 am: 17. März 2007, 16:39:43 »

\"bekomme 240€ vom Arbeitsamt kindergeld und unterhalt.\"


- Leistungen vom Arbeitsamt und Kindergeld sind zunächst als Sozialleistrungen gem. § 55 SGB I  7 Tage nach Gutschrift auf dem (privaten?) Konto gänzlich unpfändbar. Das gilt nun auch (wieder) für das Kindergeld. Die Bank müsset also in dieser Zeit Sozialleistungen auszahlen. Ggf. die Leistungsbescheide bei der Bank vorlegen und auf Auszahlung bestehen. Ich hoffe kein Postbankkonto ?!

Ferner wäre ein Freigabeantrag nach § 850k ZPO bei der Vollstreckungsstelle des FA zu beantragen. Frist 14 Tage nach Zustellung der Pfändungs-/Einziehungsverfügung bei der Bank. Bzgl. der Unterhaltszahlungen (für die Kinder?) müsste ebenso eine Freigabeantrag bei er Vollstreckungsstelle des FA analog § 850k ZPO gestellt werden. Alle Leistungsbescheide, Nachweise über Unterhaltszahlungen und Kontoauszüge zusammensuchen und zur Vollstreckungsstelle des FA gehen und dort einen Freigabeantrag nach § 850k ZPO stellen.

Was gehen denn noch für Zahlungen auf den Konten ein ? Umsätze aus dem Geschäft ?

Und Sie brauchen vermutlich noch den rat eines Steuerberaters.

MfG
Feuerwald

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yvefragt

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Finanzamt
« Antwort #2 am: 17. März 2007, 17:00:29 »

danke für deine antwort.es gehen keine weitere zahlungen auf dem konto ein. von dem geld lebe ich . umsätze aus dem geschäft brauche ich komplett fürs geschäft. aber ich muss ja miete usw. bezahlen privat und fürs geschäft. und das geht nun mal nur per überweisung.
meinen jetzigen steuerberater brauche ich nicht um hilfe bitten habe mal für eine antwort aus dem gesetzbuch 30€ bezahlt. und nen anwalt kann ich mir nicht leisten.
das schlimmste ist das meine lieferanten nicht abbuchen können und wenn ich keine neue ware bekomme bleiben die kunden weg.
also alles aussichtslos wenn man mit dem FA nicht reden kann.
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jschwab

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Finanzamt
« Antwort #3 am: 18. März 2007, 21:38:18 »

Hallo,
wenn Sie es wünschen, können wir mal mit dem Finanzamt spechen. Wir haben hier einige Erfahrungen.

Gruss
Johann Schwab
info@srev.de
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winzerdrachen

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Finanzamt
« Antwort #4 am: 19. März 2007, 06:19:56 »

vielen dank für das angebot mit dem finanzamt zu sprechen. ich fahre heute erst mal alleine hin und versuche mit denen zu sprechen. sollten die nicht bereit sein sich mit mir zu einigen wäre es nett wenn Sie mir helfen könnten. melde mich wenn ich vom finanzamt zurück bin. danke nochmal.[addsig]
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