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Autor Thema: Finanzamt die Zweite  (Gelesen 2843 mal)

Leuti

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Finanzamt die Zweite
« am: 02. März 2007, 12:24:42 »

Hallo erstmal und lob an das Forum und Ihre Mod\'S.

Und nun gleich zur Frage;
Ich habe gerade den Beitrag von victor gelesen und dies kommt meinem Fall sehr nahe. Der Unterscheid ist, das meine GbR seit 2005 nicht mehr exestiert und ich seit 2006 im Insolvenzverfahren bin. Nun bekam ich Post vom FA mit einer Zahlungsaufvorderung. Nach einem Anruf dort sagte man mir das die Vorderung sich ja gegen die GbR richte und nicht gegen mich, da ja nur ich als Privatperson in Insolvenz währe.
Meine Frage, was sollte ich am besten tun? Die Sache kopfschüttelnt liegen lassen ( ein GV wird wohl kaum kommen) oder den Stapel Papier an den IN-Verwalter schicken, dass der sich der Sache annehmen kann?[addsig]
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paps

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Finanzamt die Zweite
« Antwort #1 am: 02. März 2007, 18:03:23 »

Erst mal willkommen.
Dem IV die Sache vorzulegen ist notwendig.
ggF sind nämlich die Forderungen gegen die ehemalige GBR bereits bei Ihnen privat angemeldet wurden.

Wenn die GBR ordnungsgemäß abgewickelt wurde, läuft die Forderung des FA erst mal in`s  Leere.
Mann wird sich dann früher oder später an Sie als ehemaligen Beteiligten an der GBR wenden.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Leuti

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Finanzamt die Zweite
« Antwort #2 am: 02. März 2007, 18:50:47 »

Danke für die schnelle Antwort.
Die GbR wurde eigentlich ordenungsgemäß abgemeldet. Die Forderungen sind nur aus der Zeit der GbR. Das FA hat sich auch schon vor der Insolvenz bei mir privat durch Lohnpfändung bedient. Scheinbar sind dort die Mitarbeiter mit dem Inso-recht nicht sehr vertraut. Ich werde auf jedenfall die Unterlagen weiter reichen. Merkwürdigerweise habe ich auch vor zwei Tagen eine Zahlungsaufvorderung von der Creditreform bekommen, obwohl genau   diese Vorderung in der Gläubigerliste stand. Hier hab ich allerdings das Gefühl, dass man nochmal auf gut Glück versucht einen Dummen zu finden. Kommt sowas öffter vor?

MfG Leuti[addsig]
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paps

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Finanzamt die Zweite
« Antwort #3 am: 02. März 2007, 22:54:22 »

zum Finanzamt:
Die Forderung gegenüber der GbR greift immer auf die Betreiber zurück.
Konnte ja sein, dass diese auf dem Papier noch existiert und die Forderung erst mal nur gegen die GbR gerichtet ist.

Creditreform  kennt die Inso sehr genau. Allerdings geht man auch mal gern auf \"Dummenfang\" um außerhalb der Inso doch noch etwas abzubekommen.
Allerdings ist dann wegen Gläubigerbevorzugung die RSB in Gefahr.
Auch diese Forderung dem IV zukommen lassen.

Haben Sie einen Eröffnungsbeschluß?[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Leuti

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Finanzamt die Zweite
« Antwort #4 am: 03. März 2007, 06:27:52 »

Ja. Bis Semptember 06 hatten die Gläubiger Zeit ihre Ansprüche geltent zu machen und im Oktober gab es noch eine Gläubigerversammlung. Haben dann auch die meisten getan unter Anderem auch die Creditreform oder ihr Mandant, wer von beiden weis ich im Augenblick nicht.  
Ich werd mich hütten irgenden eine Zahlung außerhab der Ino zu leisten.

Jetzt muß nur noch alles mit meinem Hausanteil glatt gehen. Sieht aber gut aus. Die Bank endläßt mich aus dem Kreditvertrag, mein Anteil geht zu einem geringen Kaufpreis an meine Lebensgefährtin (demnächst Ehefrau :-) ). Das Geld bekommt dann natürlich der IV.
Gibt es da eigentlich die Möglichkeit an einem Notar vorbei zu kommen? Ist er nötig, auch unter Eheleuten? Der Kostet nämlich auch einiges. Steuern lassen sich ja wohl sparen (Grundsteuer), wenn ich eine Übertagung mache (nach Eheschluß) mit einer Ausgleichzahlung an mich.

MfG Leuti[addsig]
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