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Autor Thema: Finanzamt-Gewerbesteuer-Steuerhinterziehung-Privatinsolvenz  (Gelesen 9047 mal)

xbasisx

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Finanzamt-Gewerbesteuer-Steuerhinterziehung-Privatinsolvenz
« am: 18. September 2007, 14:59:38 »

ich bin wegen der Steuerhinterziehung vom Finanzamt angeklagt worden und wurde vom Amtsgericht " auf Bewährung" bestraft.
Ich bin zur Zeit Arbeitslos.
Meine frage latut, ob ich auch ein Privatinsolvenz beantragen darf.
Danke. .
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Feuerwald

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Re: Finanzamt-Gewerbesteuer-Steuerhinterziehung-Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 18. September 2007, 15:23:44 »

Ganz grundsätzlich:

Ja, darf man. Waren Sie früher Selbständig?


Gruss
Feuerwald
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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

xbasisx

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Re: Finanzamt-Gewerbesteuer-Steuerhinterziehung-Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 18. September 2007, 15:36:46 »

Ja, ich war Selbständig.
Wie kann ich dann ein Privatinsolvenz beantragen. (Wenn ich schon darf)
Muss ich zuertst mit dem Finanzamt darüber reden oder?
Danke für Ihre Antwort.
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Feuerwald

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Re: Finanzamt-Gewerbesteuer-Steuerhinterziehung-Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 18. September 2007, 17:52:08 »

weniger mit dem Finanzamt, eher mit einer Beratungsstelle.

Haben Sie mehr als 19 Gläubiger?
Bestehen Verbindlichkeiten aus früheren Arbeiteisverhältnissen (insb. bei den Sozialkassen / nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile)?

Ebenso § 290 InsO mal genau lesen ...

... in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,

http://dejure.org/gesetze/InsO/290.html


Gruss
Feuerrwald

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xbasisx

  • Gast
Re: Finanzamt-Gewerbesteuer-Steuerhinterziehung-Privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 18. September 2007, 19:02:55 »


Wo und wie kann ich eine Beratungsstelle finden?
Ich habe nur zwei Gläubilger, und zwar Finanzamt und Stadt(Gewerbesteuer)
Es bestehen keine Verbindlichkeit aus früheren Arbeitsverhältnissen.
Also; Ich muss Mehrwertsteuer und Einkommenstuer(Finanzamt) und Gewerbesteur(Stadt) zahlen.
Muss ich vorher mit Finanzamt und der Stadt über die Schulden handeln oder?




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