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Autor Thema: Finanzamt meldet Insolvenz an  (Gelesen 5562 mal)

diehier

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Finanzamt meldet Insolvenz an
« am: 16. März 2009, 14:32:05 »

Hallo,

ich habe mit der Suche-Funktion nichts dazu gefunden, aber stimmt es, dass das Finanzamt für einen Bürger die Insolvenz eröffnen kann und dass nach dieser Insolvenz keine Restschuldbefreiung folgt?

Wie lang dauert so eine "fremdgemeldete Insolvenz"? Hat sie die gleichen Stadien (Versuch der außergerichtlichen Einigung, Vermögensverwertung, Wohlverhaltensperiode, etc.) wie die Verbraucherinsolvenz, die man selbst anmeldet? Kann man die Insolvenz abwenden? Und: Muss ein Mensch, der sowohl Schulden aus der Selbstständigkeit als auch als Privatmann (Bekannte, Energielieferanten, etc) hat, zweimal Insolvenz anmelden?

Danke für eine Antwort!

Gruß,
diehier
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lucca_m

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Re: Finanzamt meldet Insolvenz an
« Antwort #1 am: 16. März 2009, 15:35:06 »

Das wäre ja mal ne Schlagzeile für die Presse: "FINANZAMT MELDET INSOLVENZ AN".

Wenn Ihre Selbständigkeit ein Einzelunternehmen war, für das Sie voll haften, dann haben Sie glück und Ihre Schulden, egal ob gewerblich oder privat, werden als "unternehmerische Verbindlichkeiten" angesehen und Sie können das Regelinsolvenzverfahren bestreiten.

Das Finanzamt wird in den seltensten Fällen einen Fremdinsolvenzantrag bei abhängig Beschäftigten stellen. Ihre Steuerschulden resultieren also aus einer Selbständigkeit oder einer ehemaligen Selbständigkeit?

In der Mitteilung des Insolvenzgerichtes wurden Sie aufgeklärt, dass Sie innerhalb von 14 Tagen einen Eigenantrag stellen können. Nur mit einem Eigenantrag können Sie auch einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Falls Sie die Frist verstreichen lassen. Müssen Sie die Aufhebung des Insolvenzverfahrens abwarten und dann erneut einen Eigenantrag mit Restschuldbefreiung stellen.

Die Insovlenz können Sie abwenden, wenn der Antragsgrund wegfällt, Sie also Ihre Steureschulden vor Insolvenzeröffnung beglichen haben.
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Feuerwald

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Re: Finanzamt meldet Insolvenz an
« Antwort #2 am: 16. März 2009, 15:37:41 »

"aber stimmt es, dass das Finanzamt für einen Bürger die Insolvenz eröffnen kann und dass nach dieser Insolvenz keine Restschuldbefreiung folgt?"


-> Ja, das machen die Finanzämter sogar ganz gerne. Grundsätzlich kann jeder Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen, sofern ein Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht wird.

Zur Eröffnung kommt es freilich nur, wenn eine die Verfahrenskosten deckendes Masse (Vermögen, Geld, Kontoguthaben etc. pp) vorhanden ist bzw. ein Kostenvorschuss für Verfahrenskosten geleistet wird, was ein Gläubiger i.d.R. nicht machen wird.


Als natürliche Personen kann man parallel zu einem Insolvenzverfahren auch das Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufen. Dies setzt jedoch einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zusammen mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung und ggf. Stundung der Verfahrenskosen voraus.

Im Fall eins Gläubigerantrags kann man also immer noch einen  Eigenantrag nebst Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, wenn man denn will! Man muss freilich nicht. I.d.R. wird das Insolvenzgericht auf diese Möglichkeit hinweisen und eine Frist für einen Eigenantrag setzen (14 Tage)

"Wie lang dauert so eine "fremdgemeldete Insolvenz"? "

-> wenn diese denn eröffnet wird und reichlich Masse vorhanden ist, kann das schon dauern ...

"Hat sie die gleichen Stadien (Versuch der außergerichtlichen Einigung, Vermögensverwertung, Wohlverhaltensperiode, etc.) wie die Verbraucherinsolvenz, die man selbst anmeldet?"

-> nein, das es kein Restschuldbefreiungsverfahren gibt und der außergerichtliche Einigungsversuch  eh wegfällt.

"Und: Muss ein Mensch, der sowohl Schulden aus der Selbstständigkeit als auch als Privatmann (Bekannte, Energielieferanten, etc) hat, zweimal Insolvenz anmelden?"

-> Nein, er muss gar nicht, kann aber und dann reicht ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren
 

 




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Feuerwald

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Re: Finanzamt meldet Insolvenz an
« Antwort #3 am: 16. März 2009, 15:39:17 »

ups, da war lucca schneller
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lucca_m

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Re: Finanzamt meldet Insolvenz an
« Antwort #4 am: 16. März 2009, 17:12:31 »

aber bei weitem nicht so ausführlich.
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diehier

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Re: Finanzamt meldet Insolvenz an
« Antwort #5 am: 17. März 2009, 10:59:27 »

Danke für die ausführlichen Antworten!

Verstehe ich es richtig: Ein Mensch, der bis vor einigen Jahren noch eine GmbH hatte, aus der Zeit Schulden mit sich rumschleppt (inzwischen ca. 10 - 12 Jahre) und in der Zwischenzeit bis heute als Privatmann ebenfalls Schulden gemacht hat (wie gesagt: Bekanntenkreis, Energielieferanten, Telekom, etc.), kann die private Verbraucherinsolvenz anmelden?
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lucca_m

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Re: Finanzamt meldet Insolvenz an
« Antwort #6 am: 17. März 2009, 11:16:42 »

Unter Umständen könnte er in die Regelinsolvnez. Diese wäre einer "Privaten" vorzuziehen, da dabei man das Verfahren durhcaus auch steuern kann.

FAlls ehemals Selbstständige / Unternehmer mit mehr als 19 Gläubigern oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen.
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