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Autor Thema: Finanzamt pfändet bei Ehefrau  (Gelesen 2433 mal)

Moriis

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Finanzamt pfändet bei Ehefrau
« am: 17. Dezember 2008, 02:38:41 »

 :rougi:

Hallo zusammen, ich hoffe, jemand hat eine Antwort auf meine Frage.

Situation: Aus einer ehemaligen Selbständigkeit (1988-1993) habe ich noch diverse Schulden, unter anderem
beim Finanzamt (Umsatzssteuer von 1992). Dieses Finanzamt hat seinen Sitz in einem anderen Bundesland,
da ich mein Unternehmen seinerzeit dort hatte. Die Schulden beim Finanzamt habe ich noch heute, zwischendurch
habe ich etwas bezahlt, konnte mich aber nicht an die Zahlungsvereinbarung halten.

Ca. 6 Jahre nach meiner Firmenpleite lernte ich meine jetzige Frau kennen. Das war ca. 1999.
Bevor wir dann im Jahre 2001 geheiratet haben, sind wir beim Steuerberater gewesen und haben uns
informiert, ob man bei meiner Frau etwas pfänden kann, obwohl meine Schulden viele Jahre vorher entstanden sind,
also zu einer Zeit, als ich meine Frau noch nicht einmal kannte.

Der Steuerberater und der Gerichtsvollzieher haben uns mehrfach bestätigt, dass hier nichts passieren kann.

Meine Frau ist selbständig und musste bisher immer nur Steuern bezahlen.

Jetzt (2008) erhielt meine Frau zum ersten Mal eine Steuererstattung (Einkommensteuer) in Höhe von 8000,- Euro.
Seit wir verheiratet sind, stehe ich ja mit auf ihrem Einkommenssteuerbescheid.

Jetzt hat plötzlich das Finanzamt (aus dem anderen Bundesland, bei dem ich seit 1992 Schulden habe) einen
Betrag von 50% aus der Steuererstattung meiner Frau gepfändet.

Ist das so rechtens? Was kann meine Frau dafür, dass ich -6 Jahre bevor ich sie kennengelernt habe-
einen Schuldenberg hinterlassen habe? Jetzt fehlen in Ihrem Unternehmen 4000 Euro und sie kommt dadurch
selbst in eine Problemzone. Was können wir tun?

Ich hoffe, jemand kann helfen.


Gespeichert
 

Insokalle

Re: Finanzamt pfändet bei Ehefrau
« Antwort #1 am: 18. Dezember 2008, 17:42:36 »


Hallo,

stimmt folgende Annahme: Sie haben bei der ESt die Zusammenveranlagung beantragt?

Falls ja, geht das FA davon aus, dass die Erstattung zur Hälfte auf jeden Ehegatten entfällt.
Sie können das ggf. durch Beantragung eines Aufteilungsbescheides wieder korrigieren lassen. Das Finanzamt rechnet dann sozusagen für jeden seine Zahllast/Erstattung aus.
Oder Sie wählen zukünftig bei Abgabe der Erklärung die getrennte Veranlagung, was aber insgesamt ungünstiger sein kann. Dabei hilft Ihnen sicher Ihr Steuerberater.

MfG
Gespeichert
 
 

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