Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Gismo am 04. Juli 2008, 20:28:14
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Hallo,
das Thema mit dem Fiskus beschäftigt mich sehr, habt ihr Rat ?
Mein Sachverhalt kurz im Überblick:
- Ich befinde mich seit Sep. 07 im noch laufenden Regelinsolvenzverfahren
- Alles läuft sehr gut ( keine Probleme)
- Mein Gewerbe wurde kurz nach Eröffnung wieder freigegeben und geröhrt auch nicht mehr zur Masse
- Habe die Firma Umbenannt, damit ich auch für mich einen Schlußstrich ziehen konnte.
- Neues Geschäftskonto gemacht, alles OK !
- Neue Steuernummer vom Finanzamt bekommen, OK
- Und Firma läuft ganz gut
Jetzt komms, :shock:
Da ich ein Bauunternehmen habe und zurzeit für andere Bauunternehmen arbeite schreibe ich Nettorechnungen und Rechne nach §13 UstG ab.
Das heißt, ich bekomme jeden Monat Geld vom Finanzamt wieder. Das ging auch alles ein paar Monate gut. Aber jetzt kommt ein Brief vom Fiskus in dem steht
Werter Herr……
Hiermit verrechnen wir Ihre Umsatzsteuerguthaben 2008……… € mit der St. Nr. ..572 mit den noch offenen Einkommenssteuer Schulden mit der St.Nr. 178 von 1996. :fuchsteufelswild:
Da mein Gewerbe freigegeben ist zählt es nicht mehr zur Masse und mein TH meint ich solle Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Er könne da nichts tun da das neue Gewerbe in nichts angeht. Das Finanzamt dürfe so etwas nicht einfach tun, da es hierzu keinerlei Rechtsgrundlagen gibt. Ich habe auch schon gelesen das die das einfach so machen, aber dürfen die das ? Bislang gibt es keinerlei Gesetze darüber. Meint auch mein Anwalt !
Wer weiß mehr.......
Habt ihr Rat. Was soll ich machen ist jeden Monat in haufen Kohle !
Mfg.Gismo
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http://lexetius.com/2005,1612