Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Libra74 am 09. Februar 2009, 13:17:01

Titel: Firmenübergabe und dann?
Beitrag von: Libra74 am 09. Februar 2009, 13:17:01
Hallo zusammen,

ich war kurz vor Weihnachten schon mal hier wegen HartzIV und Insolvenz. Mein Lebensgefährte will kein HartzIV beantragen. So weit, so gut. Hat ja auch irgendwie keinen Sinn, sich auf Kosten des Steuerzahlers "ausruhen" zu wollen.

Um den entstandenen Schulden (7500 FA, 1800 PHV, 2000 Telekom, 1200 Anwalt) zu entgehen, überlegen wir jetzt, seine Firma aufzulösen. Ich würde ein neues Gewerbe anmelden, seine Aufträge übernehmen und ihn als Angestellten auf 400-Euro-Basis bei mir arbeiten lassen.

Jetzt ist natürlich die Frage, wie sich das auf seine Schulden auswirkt. Kann der GV - wenn er denn kommt und das ist ziemlich sicher - auf mein "Vermögen" zugreifen? Sprich Auto und Wohnungseinrichtung? Wir haben hier z.B. zwei PCs rumstehen, wovon einer mein eigener ist und der andere für die Kiddies ist, wenn sie was für die Schule nachsehen müssen. Im Mietvertrag stehe ich alleine drin, Immobilien u.ä. besitzt mein LG auch keine.

Was würdet ihr sagen, daß ich die Firma quasi "übernehme" und mit dem FA ganz neu anfange? Und was könnte ihm passieren? Kann man ihn zwingen, die EV abzugeben? Und was dann? Läuft das automatisch in eine Privatinsolvenz oder nicht?

Ich weiß, Fragen über Fragen. Trotzdem vielen Dank im voraus für eure Hilfe.

Lg, Libra74
Titel: Re: Firmenübergabe und dann?
Beitrag von: paps am 09. Februar 2009, 20:42:18
Es stehen ca.12.500 Schulden im Raum.
Die Firma können Sie übernehmen, wenn die verträge professionell erstellt werden.

Ich würde aber vorab prüfen, ob die Firma auch wirklich überlebensfähig ist.


Sollte es zur Abgabe einer EV kommen.
Kann das durchaus für weitere verhandlungen von Vorteil sein.

Ihre Gegenstände sind nicht pfändbar.
Titel: Re: Firmenübergabe und dann?
Beitrag von: Insokalle am 10. Februar 2009, 11:40:37

Sie sollten unbedingt prüfen lassen, ob Sie als mögliche Unternehmsnachfolger nicht zwingend auch die bestehenden Verbindlichkeiten übernehmen. Es wäre ja schön wenn es so einfach wäre. Insofern ist wirklich professioneller Rat erforderlich.