Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: hydrospace am 23. November 2007, 10:29:25

Titel: Firmenwagen auf 1% Basis
Beitrag von: hydrospace am 23. November 2007, 10:29:25
Hallo,

ich fahre einen Firmenwagen mit der 1% Regelung.  Vor Abzug des geldwerten Vorteils liege ich über der Pfändungsgrenze, nach Abzug derer darunter. .   Sagen wir mal:

vor Abzug: 1475 EUR
nach Abzug: 1090 EUR

Welcher Wert wird zur Pfändung herangezogen?

Wie sieht es aus, wenn die private Nutzung komplett rausgestrichen wird, aber an der 1% Regelung seitens des AG festgehalten wird, um die Fahrtenbuchregelung zu umgehen?

Danke für die Hilfe

Hydrospace
Titel: Re: Firmenwagen auf 1% Basis
Beitrag von: lucca_m am 23. November 2007, 13:53:36
Eine Erklärung, ein Firmenwagen wird ausschließlich gewerblich genutzt, entbindet nicht von der 1% Regelung. Die gilt immer. Es sei denn, der Wagen ist von seiner Bauart ausschließlich gewerblich zu nutzen, z. B. ein Müllwagen oder ein Abschleppwagen. Die 1% Regelung ließe sich nur in Ausnahmefallen durch ein Fahrtenbuch umgehen. DAmit wäre aber dads Fahrzeug auch für den Chef privat tabu.

Pfändungsgrenz natürlich vor Abzug des gwV.