Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: hydrospace am 23. November 2007, 10:29:25
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Hallo,
ich fahre einen Firmenwagen mit der 1% Regelung. Vor Abzug des geldwerten Vorteils liege ich über der Pfändungsgrenze, nach Abzug derer darunter. . Sagen wir mal:
vor Abzug: 1475 EUR
nach Abzug: 1090 EUR
Welcher Wert wird zur Pfändung herangezogen?
Wie sieht es aus, wenn die private Nutzung komplett rausgestrichen wird, aber an der 1% Regelung seitens des AG festgehalten wird, um die Fahrtenbuchregelung zu umgehen?
Danke für die Hilfe
Hydrospace
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Eine Erklärung, ein Firmenwagen wird ausschließlich gewerblich genutzt, entbindet nicht von der 1% Regelung. Die gilt immer. Es sei denn, der Wagen ist von seiner Bauart ausschließlich gewerblich zu nutzen, z. B. ein Müllwagen oder ein Abschleppwagen. Die 1% Regelung ließe sich nur in Ausnahmefallen durch ein Fahrtenbuch umgehen. DAmit wäre aber dads Fahrzeug auch für den Chef privat tabu.
Pfändungsgrenz natürlich vor Abzug des gwV.