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Autor Thema: Fitnesscenter bucht weiter von meinem Konto für Vertrag von "Ex-Freund" ab..  (Gelesen 2460 mal)

bandit75

  • Grünschnabel
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  • Beiträge: 40

ich bin damals samt diesem Freund in ein Fitnesscenter eingetreten, da er keine Kontodaten dabeihatte, haben wir meine eingetragen.. was natürlich nur vorläufig sein sollte,

nun ist es keine Freundschaft mehr ich selbst habe dort längst gekündigt und dem Center nun schon zweimal einen Widerruf der Einzugsermächtigung geschickt (einmal mit Einschreiben/Rückschein) ein anderes mal persönlich übergebener Brief durch den Freund (mit Unterschrift auf dem Brief von Annehmenden)

trotzallem buchen sie fleißig weiter jeden Monat ab und behaupten nun, das ich weil ich mein Konto angegeben habe nun für den Freund haften muss.. selbstverständlich bin ich nicht Vertragspartner..

das Center bleibt stur.. sie sagen sie holen das Geld jetzt von mir..

meines Wissens nach kann man Einzugsermächtigungen jederzeit widerrufen und haftet damit nicht für Verträge von anderen deswegen..

trotzdem bin ich jetzt im Stress dadurch.. gerade ist meine Inso durch RSB erteilt, daher habe ich Angst vor erneutem Ärger.

Haben die Chancen mich in Haftung für einen fremden Vertrag reinzuziehen, weil ich das Geld von mir einziehen lassen habe?

kann ich das irgendwo in Gesetzen nachlesen wenn nicht, damit ich es denen zukommen lassen kann?

Freue mich über Infos, das bereitet mir echt Magenschmerzen.
Gespeichert
 

KarlPaul


Es sind mehrere Baustellen:

1.) Zahlung durch Lastschrift, bei der Bank die Lastschrift so sie eingeht fristgemäß widerrufen und zurückbuchen lassen. Dazu bedarf es keiner weiteren Begründung.

2.) Vertragsangelegenheiten mit dem Studio separat klären. Wer genau ist Vertragspartner?
Ist es jemanand anders dann wird es schwierig. Hier nach Zahlungseinstellung abwarten mit
was das Studio argumentieren wird.

3.) Gratulation zur erhaltenen RSB, das habe ich hoffentlich bald auch vor mir.
So oder so ist es ein Streit um Neuschulden, der das nicht tangiert. 
Alles kein Grund für Magenbeschwerden.

Gespeichert
 

eidechse


Das Fintessstudio scheint zu meinen, dass der Kontoinhaber die Lastschriftermächtigung nicht widerrufen kann, wenn diese für einen fremden Vertrag erteilt wurde. Das ist aber weit gefehlt. Der Kontoinhaber kann jederzeit eine erteilte Lastschriftermächtigung widerrufen, egal ob es um den eigenen oder einen fremden Vertrag geht.

Eine andere Frage ist natürlich, ob Sie für den Vertrag des Freundes irgendwie haften. Da wird es darauf ankommen, wen man als Vertragspartner ansieht. Das wird von den Umständen des Einzelfalles und auch evtl. von der Beweisbarkeit des eigenen Vorbringens abhängen.
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