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Autor Thema: Ford. FlexStrom i.I. - InsoVerw White&Case - Inkasso Synergie - RA Sheriff [2011  (Gelesen 2268 mal)

kelebek

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Ein eigentlich gut überschaubares Problem. Menschen mit größeren und womöglich titulierten Schulden mögen sich darüber kaputtlachen. Und dennoch frage ich Euch mal. 's is' wie folgt:


RAin Ute Sheriff fordert € 220,-- (hier und im Folgenden gerundet wg. digitaler Paranoia) von mir. (80,-- Hauptforderung, 70,-- Verzugsschaden, 1,-- Verzungszinsen, 60,-- 1,30 2300VV RVG, 10,-- Auslagenpausch.)

Laut ihrem Schreiben vom März 2015 zeigt sie "unter Versicherung anwaltlicher Bevollmächtigung an, dass meine [ihre] Kanzlei beauftragt wurde, wegen offener Forderungen aus dem o.g. Versorgungsverhältnis mit der FlexStrom AG i.I. beim zuständigen Mahngericht das gerichtliche Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Sie [mich] einzuleiten."

Richtig sind ihre Angaben zu InsoVerw (RA Schulte-Kaubrügger, White & Case Insolvenz GbR), Adresse, Zählernummer, Vertragsnummer und Belieferungsbeginn. In ihrer Forderungsaufstellung erkenne ich zwei Rechnungsnummern mit korrekten Daten und Beträgen wieder. Eine - das ist die letzte Rechnungsnummer vom Oktober 2014 über die o.g. Hauptforderung - kenne ich nicht.


Diesem Schreiben voran gingen zwischen Dezember 2014 und Februar 2015 Schreiben der Synergie Inkasso GmbH zum selben Sachverhalt und mit denselben Vertrags- und Rechnungsdaten, von denen mir die letzte (vom Oktober 2014) aber, wie gesagt, gänzlich unbekannt ist.


Dem wiederum voraus ging im September 2013 ein Schreiben des für die FlexStrom i.I. eingesetzten InsoVerw.s RA Schulte-Kaubrügger (White & Case Insolvenz GbR). Der InsoVerw verwies für alles an ein anderes Inkasso, nämlich Syllego Inkasso GmbH. (Die beiden Inkassos und die o.g. RAin haben dieselbe Geschäftsadresse.) Der InsoVerw wollte € 60,--.

Ich schrieb ihm zurück (Fax, quali. Sendeprot.), die Forderung sei unrichtig und ein Widerspruch sei von der Flexstrom i.I. nicht beschieden. Mit dem Inkasso (weder dem einen, noch dem anderen) nahm ich nie Kontakt auf. Flexstrom schrieb ich auch (zuletzt im Oktober 2013, Zugang durch Flexstrom bestätigt): Die erinnerte ich an meinen Widerspruch.


Der ersten Schlussrechnung vom August 2011 hatte ich im selben Monat widersprochen. Der darauffolgenden neuen - und mir bislang letzten bekannten - Schlussrechnung vom September 2011 hatte ich im Oktober 2011 (innerhalb der Widerspruchsfrist) widersprochen. Dann schickten Flexstrom und ich uns immer hübsch Nachrichten hin- und her bis Flexstrom (nicht deswegen, aber trotzdem) 2011 insolvent ging.


Sachverhalt: Flexstrom bekommt von mir noch eine Nachzahlung aus einem Strombelieferungsverhältnis, das im Juli 2011 endete. Das bekommen die aber erst, wenn sie meinen Widerspruch beschieden haben (Bonusgutschrift hab' ich mittlerweile. Es fehlen: Korrektur unangekündigter Preiserhöhung, zugesagte kWh-Gutschrift) und nachdem sie eine korrekte Rechnung erstellt und mir zugestellt haben.


Was womöglich als nächstes passieren wird:
Nach Lage der Dinge, bekomme ich demnächst das gerichtliche Mahnschreiben per PZU auf Betreiben der eingangs erwähnten RAin Sheriff. Dann widerspreche ich dem gerichtlichen Mahnschreiben vollumfänglich und ohne Begründung.

Denn: Es fehlt an dem Bescheiden meines Widerspruches durch Flexstrom i.I. und ich habe keine korrekte Schlussrechnung. Da in dem Schreiben der RAin Sheriff allerdings eine mir unbekannte Rechnungsnummer auftaucht, gibt es ja vielleicht eine neue Rechnung, und man hat sie mir bloss nie geschickt (bzw. zugestellt) - was m.E. aber nicht mein Problem werden dürfte. Oder doch?

Erstellte Flexstrom i.I. eine korrekte Schlussrechnung, dann müssten sie m.E. auf einen von mir an sie nachzuzahlenden Betrag von um die € 50,-- kommen.


Solange mir weder der Widerspruch beschieden wurde, noch eine neue Schlussrechnung zugegangen ist, kann man schwerlich Mahn-, Inkasso- und RA-Gebühren von mir erheben, oder doch?

Was käme bei meiner hier beschriebenen Sachlage wohl heraus, reichte Flexstrom i.I. (bzw. RAin Sheriff) nach widersprochenem gerichtlichen Mahnbescheid Klage gegen mich ein?
« Letzte Änderung: 19. März 2015, 09:35:23 von kelebek »
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Der_Alte

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Ich würde es mit Einrede der Verjährung versuchen.
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