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Autor Thema: Forderung verkauft - worauf muß ich achten?  (Gelesen 7810 mal)

Abraxas

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Forderung verkauft - worauf muß ich achten?
« am: 18. Mai 2012, 14:56:57 »

Hallo alle da draußen,
wir konnten uns im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren (Privatinsolvenz) mit unseren Gläubigern einigen und zahlen seit mehr als einem Jahr den vereinbarten Betrag.
Nun erhielten wir Post von einer Firma Lindorff, die uns darüber unterrichtete, dass der zu zahlende Betrag für einen Gläuibger zukünftig an sie zu zahlen sei. Der ursprüngliche Gläubiger - die Deutsche Bank - hätte uns zeitgleich unterrichtet.
Hat sie aber nicht - allerdings wohnen wir nicht mehr in Deutschland, so dass es Verzögerungen in der Zustellung geben könnte.
Ich habe nun die Deutsche Bank bzw. Konsul Inkasso angeschrieben und um Klärung gebeten.
Bestehen alle im Vergleich getroffenen Vereinbarungen weiter? Hier sind u.a. Titelrausgabe bei vollständiger Bezahlung, Vollstreckung bei Rückstand zweier Raten, etc. festgelegt.
Gibt es bestimmte Modalitäten, auf die ich ein Auge haben muß?

Viele Grüße
Abraxas

P.S. Wollte mal loswerden, dass ich superfroh bin, dass es dieses Forum gibt und viele Menschen, die mir Mut gemacht haben. DANKE!
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paps

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Re: Forderung verkauft - worauf muß ich achten?
« Antwort #1 am: 19. Mai 2012, 14:55:37 »

Mit dem Aufkauf der Forderungen tritt der Käufer in den Plan ein.
Er ist also an alle getroffenen Festlegungen gebunden.

Dies sollten Sie aber notfalls dem neuen GL nochmals verdeutlichen.
Wichtig ist, dass dieser den Nachweis erbringt, die Forderung (den Titel) auch zu haben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Niki0611

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Re: Forderung verkauft - worauf muß ich achten?
« Antwort #2 am: 22. Mai 2012, 21:38:13 »

Hallo, ich bin in der gleichen Situation. Allerdings hatte ich sowohl das Schreiben von Lindorff als auch das der Deutschen Bank am gleichen Tag in der Post. Was ich allerdings etwas merkwürdig finde ist, daß mir die Deutsche Bank mitteilt, die Forderung bereits im September 2011 !! an Lindorff verkauft zu haben. Ich finde eine Unterrichtung über diesen Umstand 8 Monate später doch etwas fragwürdig.
Ich habe Lindorff lediglich angeschrieben, daß ich keine telefonische Kontaktaufnahme wünsche und meinen Dauerauftrag entsprechend mit der wie bisher gehabten Ausführung umstellen werde. Das war am 09.05.12, bisher habe ich noch keine Antwort oder Stellungnahme seitens Lindorff erhalten, da auch der Betrag den Lindorff mir genannt hat mit dem Betrag in meiner Schufa online Auskunft der Deutschen Bank nicht übereinstimmt.
Dies ist hier meine Erfahrung... :wink:
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Abraxas

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Re: Forderung verkauft - worauf muß ich achten?
« Antwort #3 am: 21. Juli 2012, 11:56:34 »


Dies sollten Sie aber notfalls dem neuen GL nochmals verdeutlichen.
Wichtig ist, dass dieser den Nachweis erbringt, die Forderung (den Titel) auch zu haben.

Hmmm, endlich hat mir Lindorff geantwortet und "die Übernahme des zuvor vereinbarten Ratenvergleichs" bestätigt. Auf meine schriftliche Frage, ob die mit der Deutschen Bank getroffenen Vereinbarungen auch für Lindorff gelten, wurde nicht eingegangen.
Soll hier ganz konkret nochmal wegen des Titels (haben seinerzeit einen Vollstreckungsbescheid erhalten) nachfragen oder wecke ich damit schlafende Hunde?

Viele Grüße
Abraxas
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Abraxas

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Re: Forderung verkauft - worauf muß ich achten?
« Antwort #4 am: 21. Juli 2012, 11:59:14 »

Ich habe Lindorff lediglich angeschrieben, daß ich keine telefonische Kontaktaufnahme wünsche und meinen Dauerauftrag entsprechend mit der wie bisher gehabten Ausführung umstellen werde. Das war am 09.05.12, bisher habe ich noch keine Antwort oder Stellungnahme seitens Lindorff erhalten, da auch der Betrag den Lindorff mir genannt hat mit dem Betrag in meiner Schufa online Auskunft der Deutschen Bank nicht übereinstimmt.
Dies ist hier meine Erfahrung... :wink:

Haben Sie denn keine Bestätigung angefordert, dass die gleichen Modalitäten gelten wie mit der Deutschen Bank vereinbart?
Hat sich Lindorff bei Ihnen nochmal geneldet?
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Niki0611

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Re: Forderung verkauft - worauf muß ich achten?
« Antwort #5 am: 21. Juli 2012, 15:23:36 »

Ich hatte zwischenzeitlich mal bei diesem Unternehmen angerufen um noch eine Sache zu klären. Die Vereinbarung ist wie mit der Deutschen Bank getroffen 1:1 übernommen worden. Ich habe meine Dauerauftrag umgestellt und habe auch nichts weiter gehört, läuft also. Auch was den offenen Betrag angeht hat Lindorff dann letztn Endes nach unten korrigiert und nun stimmt dies auch wieder mit meinen Unterlagen überein. Bei mir liegt allerdins auch kein Titel vor, ich habe die aussergerichtliche Bereinigung weit vorher in Angriff genommen und daher kann ich dazu nichts sagen.
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