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Autor Thema: Forderungsaufstellung des Vermieters  (Gelesen 2965 mal)

felis

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Forderungsaufstellung des Vermieters
« am: 11. Mai 2013, 13:30:59 »

Habe die Wohnungsverwaltung meiner ehemaligen Mietwohnung wegen der Forderungsaufstellung angeschrieben. Es geht im Prinzip um die Betriebskostenabrechnung für 2012. Heute bekam ich die Antwort, daß sie den Sinn meines Schreibens nicht verstehen und das die Abrechnung am Ende des Jahres mir zugeschickt wird.

Was nun? Wenn ich meinen Insolvenzantrag schon vorher abgebe, bevor die Abrechnung kommt, fällt diese (zu erwartende) Nachzahlung mit in die Insolvenz? Die Hausverwaltung (oder aber eigentlich der Eigentümer?) kommt dann in die Tabelle?
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Der_Alte

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Re: Forderungsaufstellung des Vermieters
« Antwort #1 am: 11. Mai 2013, 20:57:21 »

Da die Abrechnung erst zum Ende dieses Jahres erstellt werden muss, müssen Sie eben nur eine Schätzung abgeben für die Forderungsaufstellung.
Da die Verbindlichkeiten vor der Insolvenzanmeldung entstanden sind, gehen diese Schulden mit in die Insolvenz.
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felis

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Re: Forderungsaufstellung des Vermieters
« Antwort #2 am: 12. Mai 2013, 08:10:23 »

Dann kommt der Vermieter also nicht beim außergerichtlichen bzw. (falls schon soweit) dem gerichtlichen Einigungsversuch vor?
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Insokalle

Re: Forderungsaufstellung des Vermieters
« Antwort #3 am: 12. Mai 2013, 10:50:09 »

Haben die noch eine Mietkaution?
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felis

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Re: Forderungsaufstellung des Vermieters
« Antwort #4 am: 12. Mai 2013, 11:33:59 »

Kaution habe ich letztes Jahr schon bekommen.
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Der_Alte

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Re: Forderungsaufstellung des Vermieters
« Antwort #5 am: 12. Mai 2013, 21:05:00 »

Dann kommt der Vermieter also nicht beim außergerichtlichen bzw. (falls schon soweit) dem gerichtlichen Einigungsversuch vor?

Doch, aber nur mit einem Nullwert, da die tatsächliche Höhe von Ihnen nicht zu ermitteln war.
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