Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: felis am 11. Mai 2013, 13:30:59

Titel: Forderungsaufstellung des Vermieters
Beitrag von: felis am 11. Mai 2013, 13:30:59
Habe die Wohnungsverwaltung meiner ehemaligen Mietwohnung wegen der Forderungsaufstellung angeschrieben. Es geht im Prinzip um die Betriebskostenabrechnung für 2012. Heute bekam ich die Antwort, daß sie den Sinn meines Schreibens nicht verstehen und das die Abrechnung am Ende des Jahres mir zugeschickt wird.

Was nun? Wenn ich meinen Insolvenzantrag schon vorher abgebe, bevor die Abrechnung kommt, fällt diese (zu erwartende) Nachzahlung mit in die Insolvenz? Die Hausverwaltung (oder aber eigentlich der Eigentümer?) kommt dann in die Tabelle?
Titel: Re: Forderungsaufstellung des Vermieters
Beitrag von: Der_Alte am 11. Mai 2013, 20:57:21
Da die Abrechnung erst zum Ende dieses Jahres erstellt werden muss, müssen Sie eben nur eine Schätzung abgeben für die Forderungsaufstellung.
Da die Verbindlichkeiten vor der Insolvenzanmeldung entstanden sind, gehen diese Schulden mit in die Insolvenz.
Titel: Re: Forderungsaufstellung des Vermieters
Beitrag von: felis am 12. Mai 2013, 08:10:23
Dann kommt der Vermieter also nicht beim außergerichtlichen bzw. (falls schon soweit) dem gerichtlichen Einigungsversuch vor?
Titel: Re: Forderungsaufstellung des Vermieters
Beitrag von: Insokalle am 12. Mai 2013, 10:50:09
Haben die noch eine Mietkaution?
Titel: Re: Forderungsaufstellung des Vermieters
Beitrag von: felis am 12. Mai 2013, 11:33:59
Kaution habe ich letztes Jahr schon bekommen.
Titel: Re: Forderungsaufstellung des Vermieters
Beitrag von: Der_Alte am 12. Mai 2013, 21:05:00
Dann kommt der Vermieter also nicht beim außergerichtlichen bzw. (falls schon soweit) dem gerichtlichen Einigungsversuch vor?

Doch, aber nur mit einem Nullwert, da die tatsächliche Höhe von Ihnen nicht zu ermitteln war.