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Autor Thema: Forderungspfändung  (Gelesen 2230 mal)

hilfe_suchender

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Forderungspfändung
« am: 04. April 2013, 23:20:48 »

Hallo Ihr lieben,

ich hab n dickes Problem an der Backe und such gerade etwas Hilfe.
Mir ist es natürlich mehr als peinlich, dass mir nun derartiges geschehen ist. Ebenfalls, und das muss ich gestehen, ist es meine eigene Dummheit gewesen.

Bei Base hatte ich einen Vertrag, den ich aufgrund einer Umschulungsmaßnahme bald nicht mehr bedienen konnte. Das war 2010.
Es wurde immer gemahnt, gedroht und schließlich geklagt. Jedesmal nahm ich mir vor das auszugleichen, damits nicht krass endet.
Ich habe das jetzt aber über zwei Jahre verschludert (krätzen könnt ich mich) und stecke nun, wegen einer Betragspfändung vom Bankkonto in der Kacke.

Der Betrag wurde von meinem Konto komplett abgebucht, dass war gestern. Ich kann, da ich noch ausreichendes Guthaben besitze, weiterhin über das Konto verfügen. Auch für diesen Monat, reicht das Guthaben.

In der Vergangenheit habe ich leider auch Vollstreckungsankündigungen gesammelt, die aber alle OHNE Pfändung getilgt worden sind.
Das ich negative Einträge in der Schufa vorweisen kann, ist mir bewusst.

Meine Frage ist:
Die jetzt durchgeführte Pfändung könnte evtl. meine Bank dazu bewegen, mir mein Konto zu kündigen.
Ich bin bei der Stadtsparkasse in München, evtl. weiss jemand von Euch, ob die derartiges machen?
Einen Brief habe ich von Seiten der Bank noch nicht erhalten, meint Ihr das dass passieren wird? (ist wohl schwer zu sagen, aber evtl. ist unter Euch jemand mit Erfahrung)

Ich habe mir überlegt mit meinem Gläubiger Kontakt aufzunehmen, Ihm das Geld zu überweisen und Ihn zu bitten, die Pfändung zu löschen / zu beenden - wie auch immer, damit das Konto keinen Schaden trägt.
Wäre dass unter Umständen ein Weg?
Und wenn ja, wie lange dauert es bis die Bank den Betrag wieder freigibt?

Alternativ dazu überlegte ich mir, mit der Bank zu sprechen, damit diese evtl. die Pfändung in eine Überweisung umwandeln (vermutlich nicht möglich aus meiner Sicht)

Ich hoffe Ihr habt vielleicht ein paar Antworten für mich.
Eine persönliche Bitte von mir an jeden Leser habe ich noch:

Das ich absoluten Mist angestellt habe und selbst schuld an meiner Situation bin, ist mir vollkommen klar. Mir geht es primär um den Ausgleich für den Gläubiger und darum, dass ich mein Konto nicht verliere. Ich bitte deswegen sehr, dass keine Antworten kommen wie "selbst schuld, hättst halt gleich gezahlt usw."

Für Eure Antworten und für das beachten meiner Bitte an Euch bedanke ich mich natürlich sehr, bei jedem einzelnen.

Viele Grüße,
Hilfe_Suchender




********NACHTRAG***********


Hallo ich bin's wieder,

offenbar hat bisher keiner eine passende Antwort auf meine Fragen, darum hab ich eine neue im Gepäck.

Heute kam der Brief meiner Bank, welche mich über die Pfändung unterrichtet.
U.a. schreibt Sie:

[...] Damit wir Ihre Kontoverbindung nicht sperren musste, haben wir den gepfändeten Betrag in Höhe von 284,69 € zzgl. Zinsen auf einem Sonderkonto in unserem Hause hinterlegt.

Bitte geben Sie uns zur Begleichung des PFUEB einen entsprechenden Auftrag. Sollten wir diesen nach Ablauf der gesetzlichen Frist nicht vorliegen haben, werden wir den hinterlegten Betrag an den Pfueb-Gläubiger überweisen [...]

Ist es denn richtig wie ich es verstehe, dass die Bank eine zusätzliche Überweisung von mir an den Gläubiger präferiert, damit die Pfändung nicht in Kraft tritt? Aktuell reicht mein Vermögen aus, um dies zu "verkraften". Die Frage ist nur, wie lange dauert es bis der gesperrte Betrag wieder freigegeben ist? Wenn es länger dauert, hab ich dann nämlich ein Problem mehr, zwecks Lebensmittel usw..

In der Hoffnung das mir jemand eine Antwort geben kann, danke ich jedem für seine Hilfe.

Viele Grüße,
Hilfe_Suchender
« Letzte Änderung: 05. April 2013, 19:47:05 von hilfe_suchender »
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Forderungspfändung
« Antwort #1 am: 06. April 2013, 17:33:09 »

Die Bank will keine zusätzliche Überweisung. Sie will die Zustimmung von Ihnen zur Weiterleitung der separierten Summe (die sich jetzt auf den Sonderkonto befindet) an den pfändenden Gläubiger. Geben Sie die Zustimmung nicht, leitet die Bank das Geld weiter, dazu ist sie nach Ablauf der gesetzlichen Frist verpflichtet (s. auch § 835 ZPO). Wenn Sie die Zustimmung erteilen, beschleunigen Sie die ganze Geschichte und umso eher sind Sie damit durch.

Die Pfändung ist bereits in Kraft. Sie haben aber das Glück, dass die Bank wie beschrieben verfahren ist. Sie können anscheinend über Ihr Konto verfügen, weil das Guthaben so hoch war, dass ein Teil in Höhe der pfändbaren Forderung aus dem Bestand herausgenommen und auf dem Sonderkonto geparkt werden konnte. Nur dieser separierte Teil ist gesperrt. Ein Einkauf müsste also mit dem Restbetrag auf Ihrem Konto möglich sein.

An Ihrer Stelle würde ich die Zustimmung zur Zahlung erteilen. Dann verlangen Sie von dem Gläubiger den Titel heraus.
Ggf. sprechen Sie noch mal mit der Bank.
Gespeichert
 
 

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