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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Frage eines Neulings - Bitte um Hilfe eidesstattliche Versicherung  (Gelesen 4152 mal)

shaquar

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Hallo liebe Leute,
es wäre toll, wenn mir jemand helfen kann, da ich wenig Ahnung habe und die Schuldnerberatung in meiner Stadt extrem daneben ist.

Ich bin im letzten Jahr ziemlich abgestürzt, war sehr krank und hab mich um nix mehr gekümmert.

In dieser Zeit ist eine Forderung meines ehemaligen Arbeitgebers aufgelaufen. Der hat bei der Arbeitsagentur Ende 2009 an mich zuviel gezahltes ALG I zurückgezahlt. Das, 3.500 €, wollten sie dann wiederhaben Monate später. Ich hab auf nix reagiert. Soweit ich die alten Briefe verstehe, war auch ein Termin beim Arbeitsgericht, zu dem ich nicht erschienen bin.
Nun, um es abzukürzen, stand Anfang 2010 der Gerichtsvollzieher vor der Tür, der auch schon einen Haftbefehl in der Hand hatte. Ich habe dann eine eidesstattliche Versicherung abgegeben - zu holen war bei mir nix, hatte gar kein Einkommen, da ich auch nicht nicht arbeitslos gemeldet war.
Inzwischen habe ich einen wenn auch bescheidenen Job mit 1.350 € netto monatlich. Das weiß auch der GV.

Soweit ist nun alles geregelt. Aber diese Forderung ist ja nun doch da und diese Eintargung in diesem Schuldnerverzeichnis ist ja nun auch echt Mist.
Wie bekomme ich das aus der Welt? Gibt es sowas wie einen Vergleich?
Ich könnte mir privat 1.200 einmalig leihen. Monatlich könnte ich im Moment 50 € abstottern, aber dann zahl ich ja ewig.
Außerdem hab ich vom GV überhaupt keine Unterlagen außer dem Haftbefehl...der hängt eingerahmt im Badezimmer, damit es nie wieder soweit kommt....

Kann mir jemand sagen, was ich tun kann? Und wieso hör ich von der ganzen Geschichte nach Abgabe der EV nix mehr, wo ich doch vorher tausend Briefe bekommen hab.....
Sorry für meine Naivität, aber ich dachte, ich frag einfach mal.....
Viele Grüße
shaquar
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horst69

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Du könntest es mit bezahlen versuchen !

Naja, Spaß bei Seite, du solltest den GV schnellstmöglich anrufen und mit Ihm sprechen !

Du kannst Ihm ruhig sagen, das du dir das Geld leihen könntest, vorrausgesetzt die Restschuld verfällt !

Wenn du nur 50€ abstottern kannst, würde ich zumindest versuchen, die Schuld "einzufrieren".

Das heisst, das keine weiteren Zinsen anfallen. Ansonsten kannst du mit den 50€ wahrscheinlich dein Leben lang die Zinsen zahlen.

Aber es ist ganz wichtig das du nun aus dem Quark kommst !
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tomwr


In dieser Zeit ist eine Forderung meines ehemaligen Arbeitgebers aufgelaufen. Der hat bei der Arbeitsagentur Ende 2009 an mich zuviel gezahltes ALG I zurückgezahlt. Das, 3.500 €, wollten sie dann wiederhaben Monate später.
Das verstehe ich nicht.
Was hat denn Dein Arbeitgeber mit von der Arbeitsagentur zu viel gezahltem ALG I zu tun ?
Warum hat der das bezahlt ? War das eine offizielle Pfändung oder was ?

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rasimac

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an alle leute die schulden haben
es gibt immer ein ausweg wenn mann es will nur mann muss sich dahinter halten ich will euch einen ausweg zeigen der erste weg ist zur schuldnerberatung und sich dort hilfe hollen die helfen einen mit allem behörden gänge und so weiter nur ihr müsst euch echt dahinter halten denn eine insolwens ist nicht einfach 6 jahr ohner schulden zu machen ist nicht leicht nur die hoffnung nicht aufgeben es geht nur mut alles gute an euch
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Insoman

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Ich kann mir das nur so erklären, dass  der Arbeitgeber die Summe für Sie "ausgelegt" hat.
In diesem Fall wäre es natürlich unangenehm, wenn Sie sich um Rückzahlung nicht bemüht haben, bzw. gar nichts von sich haben hören lassen.
Wenn ich das jetzt richtig erraten habe:
Setzen Sie sich mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber auseinander, versuchen Sie Ihre Situation zu erklären, entschuldigen Sie sich und erarbeiten Sie ein Abzahlungsmodell.
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

shaquar

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Vielen Dank für die Antworten!
@ Insoman (schöner nick!):
 Ja, es ist so, daß der alte Arbeitgeber das gezahlte ALG zurückzahlen muß, da die Kündigung ja aufgehoben wurde und eigentlich hätte er das mit dem restlichen Gehalt und der Abfindung verrechnen müssen. Das haben sie nicht getan....das haben die nicht getan und ich hab mich nicht gekümmert. Von der Arbeitsagentur selber habe ich nie eine Forderung bekommen.

Wenn ich es richtig verstehe ist es so:
Also doch zur Beratung gehen...auch wenn sie unfreundlich sind. (Mit der Sache selber hab ich ja kein Problem, aber mich behandeln lassen wie ein Arsch...naja.)
Wahrscheinlich ist es nicht gut, wenn ich alleine Kontakt zum Gläubiger aufnehme ohne Berater oder Anwalt in der Hinterhand....denn die haben einen Anwalt.
Und beim GV war ich persönlich, bevor ich den neuen Job angefangen habe und habe gesagt, daß ich wieder über Einkommen verfüge. Er meinte, er freue sich für mich und wünschte mir viel Glück (ehrlich gemeint!) Also muß ich das wohl schriftlich bei ihm anzeigen, denn so hat ihn das nicht weiter interessiert, was mich auch verwunderte.

Naja, hätte ich mich mal damals gekümmert, ob die Forderung überhaupt rechtens ist.....aber nun ists wohl so....hätte, hätte - Damentoilette.

Für weiter Tips bin ich natürlich dankbar.
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Steffnuss

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Hallo liebe Leute,
es wäre toll, wenn mir jemand helfen kann, da ich wenig Ahnung habe und die Schuldnerberatung in meiner Stadt extrem daneben ist.

Ich bin im letzten Jahr ziemlich abgestürzt, war sehr krank und hab mich um nix mehr gekümmert.

In dieser Zeit ist eine Forderung meines ehemaligen Arbeitgebers aufgelaufen. Der hat bei der Arbeitsagentur Ende 2009 an mich zuviel gezahltes ALG I zurückgezahlt. Das, 3.500 €, wollten sie dann wiederhaben Monate später. Ich hab auf nix reagiert. Soweit ich die alten Briefe verstehe, war auch ein Termin beim Arbeitsgericht, zu dem ich nicht erschienen bin.
Nun, um es abzukürzen, stand Anfang 2010 der Gerichtsvollzieher vor der Tür, der auch schon einen Haftbefehl in der Hand hatte. Ich habe dann eine eidesstattliche Versicherung abgegeben - zu holen war bei mir nix, hatte gar kein Einkommen, da ich auch nicht nicht arbeitslos gemeldet war.
Inzwischen habe ich einen wenn auch bescheidenen Job mit 1.350 € netto monatlich. Das weiß auch der GV.

Soweit ist nun alles geregelt. Aber diese Forderung ist ja nun doch da und diese Eintargung in diesem Schuldnerverzeichnis ist ja nun auch echt Mist.
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Erst einmal - schön das es Dir wieder besser geht und Du einen Job hast. Aber versteh mich bitte nicht falsch - Du schreibst von einem "bescheidenen" Job bei dem Du 1350€ NETTO bekommst?! Machne Menschen wären froh wenn Sie soviel verdienen könnten / würden. Da muss es doch möglich sein mehr als 50 Tacken im Monat abzudrücken. Ich verdiene knapp 1000 und komme damit über die Runden - und das auch ohne Not. Ich kann zwar keine großen Sprünge machen, kann aber mal Essen oder zum Bulifussball gehen. Vielleicht solltest Du Deinen Lebensstil ändern oder Deine Ausgaben besser kontrollieren..;) Es sei denn Du wohnst in München - da gehen ja schon 60% des Gehalts für Miete drauf.^^ ^^
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„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.
    -Alfred Polgar-
 

shaquar

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@ Steffnuss:
Du hast natürlich recht! Ich hätte dazuschreiben sollen, daß von den 1.350 € schon 400€ monatlich für andere Forderungen draufgehen für die nächsten 12 Monate. Forderungen, die noch nicht beim GV angekommen waren, weil ich es gerade noch geschafft hatte, mich zu einigen....
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Steffnuss

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Achso - das erklärt natürlich einiges. Da sieht die Sache schon anders aus. Aber Schulden machen um andere zu begleichen wird nicht Dein eigentliches Proble lösen. Du drehst Dich im Kreis. Damit bekämpst Du nur Symtome aber mitnichten die Ursache. Wie wäre es wenn Du Deinem GV die 50€ monatlich anbietest? Auch wenn Du ewig zahlst, das kann Dir ja erstmal egal sein. Der Gläubiger bekommt sein Geld und Du hast Deine Ruhe.  Wichtig ist einfach das Du zeigst das Du zahlungswillig bist und Dich darum kümmerst. Du hast ja inzwischen festgestellt das es schlecht ist Kopf in den Sand zu stecken. :cheesy:
« Letzte Änderung: 03. Juli 2011, 13:16:26 von Steffnuss »
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tomwr


Ja, es ist so, daß der alte Arbeitgeber das gezahlte ALG zurückzahlen muß, da die Kündigung ja aufgehoben wurde und eigentlich hätte er das mit dem restlichen Gehalt und der Abfindung verrechnen müssen. Das haben sie nicht getan....das haben die nicht getan und ich hab mich nicht gekümmert. Von der Arbeitsagentur selber habe ich nie eine Forderung bekommen.

Also ging es um eine nicht rechtswirksame Kündigung. Der AG ist selbst Schuld kann ich da nur sagen. Normalerweise läßt sich die Bundesagentur für Arbeit bei Auszahlung von ALG 1 einen eventuellen Anspruch des AN auf weitere Gehaltszahlungen bzw. Abfindung abtreten. Das ist meines Wissens die übliche und einzig sinnvolle Vorgehensweise.

Sofern die Abtretungserklärung nicht rechtswirksam erfolgt ist, hat die Bundesagentur keine Ansprüche an den AG sondern nur der AN.
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shaquar

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@ alle: erstmal danke!

Ich denke, es geht nicht ohne Beratung der Schuldnerberatung.Gehe das dann diese Woche an.

@ Steffnuss: Ich denke, ich drehe mich insofern nicht im Kreis, weil ich für einen, Vergleich, der ja, wie ich höre eher unwahrscheinlich ist, einen weitaus geringeren Betrag bei meinen Eltern leihen würde, um eben damit einen rechtswirksamen Titel abzulösen. Und ich glaube, das ist dann schon etwas anderes. Ansonsten passen monatliche Ausgaben inkl. Forderungsabzahlungen und Einnahmen, ich häufe also nix neues mehr an.

Juristisch kann ich gegen diese Forderung wohl nix mehr machen, denn es gab ja einen Gütetermin, zu dem ich nicht erschienen bin, weil ich keine Post mehr geöffnet habe - damals. Sicherlich kommt das dem ein oder anderen bekannt vor...... Und Geld, um einen Anwalt zu bemühen hab ich nicht, werde das also bezahlen.
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