Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Nico1977 am 27. April 2011, 09:38:38
-
Wollen im september Umziehen. Größere wohnung und ca. 200euro Mehrkosten wie die jetzige wohnung. Inkl. Nebenkosten. Finanziell könnten wir uns es leisten. Spricht da was dagegen? Weil jetzt haben eine 2 zimmer dachgeschoß mit ca. 65 qm. wohnung und ab september 4 zimmer mit 105 qm. Sind 3 personen. Inso läuft seit januar diesen jahres.Unterhaltsverpflichtet bin ich für 3 personen. Normal ist es doch egal was ich mit meinem geld mache. Nach der pfändung. Oder wird uns irgentwo vorgeschrieben wie groß die wohnung sein darf. Hatten auch eine 3 zimmer wohnung in aussicht,die kostete genau so viel wie unsere neue 4 zimmer wohnung. Und was beachten wegen Treuhänder? Der muß ja nur die neue Adresse kennen. Richtig? So das wars erst mal. Besten dank
-
Einfach zu gegebener Zeit den TH und das Insolvenzgericht über den Wohnungswechsel bzw. die neue Adresse informieren.
That´s it! :hi: