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Autor Thema: Frage zu Verjährung und unerledigter Forderung  (Gelesen 2617 mal)

Fragender

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Frage zu Verjährung und unerledigter Forderung
« am: 01. Mai 2008, 02:03:43 »

Hallo,

vorweg: falls das Thema schon besteht, bitte mich per Link darauf hinweisen, habe es jetzt nicht über die Suche gefunden.

Ich habe 2 Fragen über die ich mir im unklaren bin - über Meinungen würde ich mich freuen.
Vorweg vielleicht eine Schilderung meiner Situation: Ich habe vor ein paar Tagen (bin seit kurzem selbstständig) bei der Bank ein Privatkonto und ein Geschäftskonto eröffnet, beides ohne Probleme  da aus steuerlichen Gründen jetzt eine unserer Firmen (arbeite seit 2 Jahren mit Freundin und einem Partner als Betreiber mehrerer Webseiten) auf mich läuft und die Bank mich mit offenen Armen empfangen hat. Von meinem Berater wurde ich darauf hingewiesen dass ich noch einen Schufa Eintrag habe über ein paar hundert Euro der als unerledigt eingetragen ist. Im Grunde kein Problem, jedoch meinte er dass ich damit keinen Kredit bekommen würde - was mich im Grunde nicht interessiert, nur stört mich der Eintrag prinzipiell. Der Eintrag ist wie gesagt unerledigt und mehr als 4 Jahre alt. Dabei handelt es sich um eine Handyrechnung, meine ich, die ich nicht beglichen habe da es damals ein paar Probleme mit dem Anbieter gab und der Vertrag gekündigt wurde, trotzdem Forderungen erhoben etc. - es könnte auch etwas anderes sein, und zwar der Restbetrag von meinem Führerschein (gab da auch mal noch eine offene Inkassoforderung). Eine SCHUFA Auskunft für genauere Auskünfte will ich mir noch holen. Egal ob es sich jetzt um den Handybetreiber oder einen anderen möglichen Gläubiger handelt, mehr als eine Mahnung kam da nie, höchstens im Fall der Fahrschule eine Forderung eines Inkassounternehmens. Ein Titel oder eine Klage hinsichtlich der Forderung gab es in beiden Fällen nicht.

Prinzipiell jetzt meine Fragen und eure reine Meinung dazu:
1. Verjähren Forderungen dieser Art nicht generell nach 3 Jahren, also Jahresende + 3 Jahre Frist? Ich hab noch im Kopf, dass eine verlängerte Frist (30 Jahre) nur mit Titel möglich ist, halt auf dem Klageweg. Mahnungen egal ob vom Gläubiger oder durch ein ihn vertretendes Inkassobüro, sind meines Wissens keine Titel in dem Sinne - diese Frist (mehr als 4 Jahre) dürfte damit in meinen Augen abgelaufen sein. Oder täusche ich mich in diesem Punkt? Bitte keine Tipps oder Beratungen, nur allgemein wie die Lage ist.
2. Was bedeutet unerledigt? Meine Gedanken gehen in die Richtung dass damit gemeint ist, dass die Forderung nicht beglichen wurde. Oder heißt es etwas anderes.

Ich möchte den Eintrag natürlich in jedem Fall löschen lassen - von mir aus zahle ich den Betrag auch, tut mir heute nicht mehr weh. Allerdings, da ich auf beide Gläubiger aufgrund der damaligen Vorfälle noch einen Groll hege, egal welcher es nun ist, hab ich auch nichts dagegen, wenn die Forderung bereits verjährt sein könnte und ich nur so die Löschung verlangen würde. Wie das Verfahren um einen Eintrag löschen zu lassen aussieht und was nötig ist weiß ich, daher bitte nur Meinungen zu den Fragen.
« Letzte Änderung: 01. Mai 2008, 02:06:39 von Fragender »
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paps

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Re: Frage zu Verjährung und unerledigter Forderung
« Antwort #1 am: 01. Mai 2008, 23:12:41 »

unerledigt = offen.

Da Sie selber über den Eintrag spekulieren, wäre zu erst zu klären, wer dern Eintrag veranlasst hat.

Z.B. könnte die Bank ja mal den Entsprechenden nennen.

Ob die Forderungen an sich verjährt sind, kann man aus ihrem Posting so nicht schließen.

Vorausgesetzt, es gab keine Zahlungen und Schriftwechsel durch Sie mit den Gläubigern, im durch Sie benannten Zeitraum.
Sie sind nicht umgezogen oder ihre Anschrift hat sich aus anderen Gründen geändert.
Dann könnte Verjährung eingetreten sein und der Schufa per kostenfreiem Infolink auf deren Website mitgeteilt werden, dass der Eintrag unberechtigt ist.

Aber als Web-Spezi werden Sie das ja wohl aus den FAQ herausgelesen haben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Fragender

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Re: Frage zu Verjährung und unerledigter Forderung
« Antwort #2 am: 05. Mai 2008, 17:48:04 »

Danke für die Antwort - den Umzug, der stattgefunden hat, habe ich nicht bedacht, war jedoch auch unter dieser Adresse für den Gläubiger erreichbar bzw. die Adresse war diesem bekannt. Einen Schriftwechsel gab es zum damaligen Zeitpunkt nicht außer Anschreiben des Gläubigers in Form von Mahnungen.

Die FAQ der SCHUFA habe ich ehrlich gesagt nicht gründlich studiert - größtenteils aus persönlicher Faulheit in dieser Sache und unter der Annahme dass nach 4 Jahren alles verjährt wäre. Danke für den Hinweis mit dem Link.
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