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Autor Thema: Dispokredit vom verstorbenen Vater ausgleichen?!  (Gelesen 4890 mal)

sharky2232e

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Dispokredit vom verstorbenen Vater ausgleichen?!
« am: 04. Mai 2008, 10:26:23 »

Hallo,

bin froh das ich ein Forum gefunden habe in welchen man auch solche Themen behandeln kann.

Mein Vater ist dieses Montag verstorben. Dieser hatte bei einer Bank einen hohen Kredit laufen und seinen Dispokredit vol ausgeschöpft. Wir haben schon herausgefunden, dass der Kredit abgesichert war bei Todesfall, aber den Dispokredit will die Bank ausgeglichen haben.

Ist es denn korrekt, dass meine Mutter (Witwe) jetzt den Dispokredit ausgleichen muss, obwohl es sich nicht um ein Gemeischaftskonto gehandelt hat?

Das Konto soll dann auch gelöscht werden, da meine Mutter ihr eigenes Konto hat.
Es existiert auch kein Testament oder Erbe was angetreten werden kann.

Würde mich über jede Hilfe freuen.
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MissTraut

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Re: Dispokredit vom verstorbenen Vater ausgleichen?!
« Antwort #1 am: 04. Mai 2008, 10:59:32 »

Hallo und willkommen,
 auch wenn kein Testament existiert kann innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden des Todesfalles ausgeschlagen werden (für den Fall der Überschuldung des Erbes). Die Kosten dafür sind relativ gering (zumindest war es bei meinem Sohn so als sein Vater verstarb). Er hat diese Erklärung beim Notar abgegeben und hat knappe EUR 30,00 dafür zahlen müssen. Wer dies nicht macht, erbt nach der gesetzlichen Erbfolge im Zweifelsfalle auch die Schulden. Nun heißt es erst einmal gründlich alle Unterlagen zu sichten, Soll und Haben gegenüber zu stellen. Ist Eigentum vorhanden ? Wer bewohnt dies ?

Keine leichten Aufgaben für Euch im Augenblick, aber notwendig um nachher nicht selbst mit dem Rücken an der Wand zu stehen.

Ich wünsche Euch alles Gute.

LG
MissTraut
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sharky2232e

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Re: Dispokredit vom verstorbenen Vater ausgleichen?!
« Antwort #2 am: 04. Mai 2008, 11:07:11 »

Hallo,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Ist es denn so das wenn meine Mutter dies mit dem Notar macht, dass dann auch VBL, Rentenansprüche oder sogar auch Lebensversicherungsansprüche verloren gehen?

Wir hatten uns bisher nur gering gedanken machen können, hatten aber eigentlich folgenden Versorgungsaufbau für meine Mutter vorgesehen:

Witwenrente + VBL + Lebensversicherung + eigene Rente (diese ist noch nicht beantragt und sie ist erst 51 Jahre alt; fraglich ob dies funktioniert).

Weiß denn jemand wie die VBL berechnet wird für Witwen und wie der Werdegang ist um diese mit der Witwenrente zu beantragen?

Wir sind da echt momentan total überfordert und probieren alle Unterlagen zusammenzufassen.

Zudem sind noch viele Rechnungen offen wobei wir erstmal vor hatten die ganzen Gläubiger anzuschreiben und um Aufschub zu bitten.
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MissTraut

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Re: Dispokredit vom verstorbenen Vater ausgleichen?!
« Antwort #3 am: 04. Mai 2008, 11:18:52 »

Hallo,

also wie es sich mit Ansprüchen aus einer Lebensversicherung verhält vermag ich nicht zu sagen. Frage wäre dann noch zu klären, ob diese LV ggfs. abgetreten ist, wer damit möglicherweise auch Ansprüche darauf erheben kann.

Die Witwenrente dürfte dies nicht betreffen. Die Halbwaisenrente meines Sohnes wurde auch nicht von dem überschuldeten Erbe angegriffen.

Wegen der Beantragung der Rente: Sich einfach mal das zuständige Rathaus wenden. Die haben da eine Unmenge an Formularen die auszufüllen sind. Ist ein bißchen arg viel Papierkram, aber nun auch nicht so, dass er nicht zu bewältigen wäre.

Zu den Gläubigern: Wir haben damals auch erst einmal alle Unterlagen gesichtet und dann alle Gläubiger über den Todesfall informiert und direkt um Bekanntgabe der Forderungen gebeten (Sterbeurkunde in Kopie beifügen bei den Anschreiben). Nicht mehr und nicht weniger, auch keinen Hinweis darauf ob man nun beabsichtige, das Erbe anzunehmen oder auch nicht.

LG
MissTraut
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paps

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Re: Dispokredit vom verstorbenen Vater ausgleichen?!
« Antwort #4 am: 04. Mai 2008, 19:13:45 »

zur LV:
Derjenige der im Bezugsrecht für den Todesfall genannt ist, erhält unabhängig von der Erbfolge die Todesfallleistung.
Die Auszahlung der LV fällt auch definitiv nicht in`s Erbe.
Staht also ihre Mutter als Bezugsberechtigte im Todesfall, erhält Sie die Leistung.
Wer Bezugsberechtigt ist, sollte in der Police stehen oder kann bei der Versicherung erfragt werden.

Ist der Vertrag abgetreten, wäre zu klären ob sich die Abtretung auch auf den Todesfall bezieht.

Ist kein Bezugsberechtigter benannt, fällt die mögliche Auszahlung in die Erbmasse.

zur VBL:
Sie sollten sich auch an die Zweigstelle in ihrer Nähe wenden und um Auskunft bitte,
Als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung sind.m.E. auch Witwenrenten enthalten.

Außerdem zur DVR gehen und Witwenrente beantragen.


Bezüglich der Schulden, sollten Sie sich wirklich sehr schnell einen Überblick verschaffen.
Den Dispo müssen Sie erst mal nicht ausgleichen, auch wenn es die Bank gerne hätte.
Das Konto könnte trotz allem aufgelöst werden und der Dispokredit seperat geführt werden.
 
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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