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Autor Thema: Frage zu Zwangsvollstreckung mit Eidesstattlicher  (Gelesen 2092 mal)

Galli

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Frage zu Zwangsvollstreckung mit Eidesstattlicher
« am: 05. Juni 2008, 20:36:53 »

Hallo...nun ist die Eigentums-Wohnung in die Zwangsversteigerung gekommen. Termin steht noch nicht fest.
Heute bekamm ich ein Brief von der Obergerichtsvollzieherin, die möchte mich besuchen und will 5000,-€ . Zwangsvollstreckungssache der Wohnungsbank....warum wollen die nun noch 5000,-€ ...wenn doch die Wohnung in die Zwangsversteigerung geht.
Auf dem Brief steht auch nur ca.5000,-€....muss ich die Eidesstattliche Versicherung abgeben?Kann ich es ablehen?? Bin zur Zeit arbeitslos(Hartz4 :rougi:)...mache gerade Umschulung und mit dem Ding bekomm ich ja dann garkein Job mehr.
Danke für euere Tip´s... :wink:
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sage einfache mal Danke!! :-)
Gruß aus Berlin...Jörg
 

ThoFa

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Re: Frage zu Zwangsvollstreckung mit Eidesstattlicher
« Antwort #1 am: 06. Juni 2008, 10:58:23 »

Hallo,

die Wohnung ist die dingliche Sicherheit, Sie selber aber haften zustätzlich noch persönlich. Insofern ist die Vorgehensweise schon richtig.
5.000,00 € nur deswegen, weil man erstmal sehen möchte, ob bei Ihnen etwas zu holen ist.

Die EV werden Sie über kurz oder lang abgeben müssen, sofern Sie die Schulden nicht ausgeleichen können. Lieber jetzt abgeben, bevor Sie einen Job haben.

MfG

ThoFa
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