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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Hasel am 16. Mai 2014, 18:23:19

Titel: Frage zum Teilvollstreckungsbescheid ( Gebühren)
Beitrag von: Hasel am 16. Mai 2014, 18:23:19
Hallo Ihr lieben.
Ich habe mal eine frage zu einen Teilvollstreckungsbescheid meiner Tochter ( Gebühren)
ob dieses alles so seine Richtigkeit hatoder sie einen Einspruch einlegen sollte.
I. Hauptforderung : 40€
II. Verfahrenskosten :(Es wurde angegeben,dass die nach NR2300/2302 VV RVG vorgerichtlich
    entstandene Geschäftsgebühr in Höhe von 11,25€ auf die Gebühr nach NR.3305 VV RVG anzurechnen ist)
III. Nebenforderung : 1. Auskünfte 2,80€
                      2. Inkassokosten : 32,50€
                      3. Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit : 27€
IV. Zinsen : vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen vom 31.10.12 bis 18.9.13 1,73€
             laufend vom Gericht ausgerechnete Zinsen zu Hauptforderung I.... 0,01€

Ist diese Aufrechnung so korreckt? Ich hatte irgend etwas gelesen gehabt mit Inkassokosten und Anwalt, das dan Anwaltskosten nur hälftig oder so zu zahlen sind.
                     
Titel: Re: Frage zum Teilvollstreckungsbescheid ( Gebühren)
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 19. Mai 2014, 19:58:56

Ist diese Aufrechnung so korreckt? Ich hatte irgend etwas gelesen gehabt mit Inkassokosten und Anwalt, das dan Anwaltskosten nur hälftig oder so zu zahlen sind.
                     

Falsch, Anwalts- und Inkassokosten gehen nicht. Inkassokosten komplett widersprechen. Rest ist i.O. meines Erachtens.
Warum nur ein Teilvollstreckungsbescheid?? Was hat sie bereits im MB widersprochen und warum wurde nicht schon da den Inkassokosten widersprochen??
Titel: Re: Frage zum Teilvollstreckungsbescheid ( Gebühren)
Beitrag von: Hasel am 03. August 2014, 17:06:40
Update
Zwischenzeitig trudelten immer mal wieder Briefe vom Anwalt ein mit der eindringlichen bitte
den Teilwiederspruch zurück zu nehmen.
Die Hauptforderung wurde beglichen.
Das ganze ist zwischenzeitig weitergeleitet worden zum Amtsgericht Schöneberg, zwecks Prüfung.
Jetzt wurde die Klage zurück genommen.
Kann jetzt noch was nachkommen? Ist damit die Sache erledigt?
Hat hier einer davon Ahnung?
Titel: Re: Frage zum Teilvollstreckungsbescheid ( Gebühren)
Beitrag von: waldi am 04. August 2014, 08:57:03
Die Sache ist damit erledigt. Zumindest rein rechtlich.

Natürlich kann es (theoretisch) sein, dass irgendeinem Sachbearbeiter im Anwaltsbüro irgendwann die vielleicht dort versehentlich nicht ausgebuchte Forderung in die Finger fällt, und er neue Eintreibungsversuche macht.

Tipp: Akte gut aufheben.