"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Frage zum Thema Pfändungsfreiheit  (Gelesen 2956 mal)

aqualate

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Frage zum Thema Pfändungsfreiheit
« am: 07. Dezember 2006, 23:11:10 »

Hallo , folgende Frage : Ich habe in nächster Zeit besuch von 3-5 GV zu erwarten. Gesammtschulden ca. 25 000,00 €. Ich verdiene ca. 700,00 € Netto im Monat als Leiharbeiter. Habe ein Guthabenkonto was sich immer ca 100,00 € im Soll befindet.
Kann mein Konto/Lohn gepfändet werden ? Wieviel Bargeld darf ich in der Tasche haben ? Im vorraus vielen Dank für die Beantwortung. Hinzugefügt : Ich bin alleinlebend .ohne Anhang.[addsig]
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Frage zum Thema Pfändungsfreiheit
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2006, 23:49:09 »

Bei 700,- ist nichts zu pfänden.
Allerdings ist nach einer gewissen Zeit das eingehende Gehalt auf dem Konto eben kein pfändungsfreies Gehalt mehr, sondern einfach Guthaben und somit pfändbar.
Also nach dem Gehalts-/Lohneingang alle notwendigen Zahlungen
veranlassen und den Rest abheben.
Dieser kommt dann in die berühmte Keksdose, für noch schlechtere Zeiten.

Wenn Sie einen GV da hatten, können Sie die nächsten bereits auf die erfolglose Vollstreckung verweisen.

Sicherlich müßten Sie einem GV auf dessen Verlangen auch ein leeres Portemonai vorzeigen.
Aber was will er dann entnehmen.?

Die Keksdoe? Nun ja die sollte dann natürlich nicht griffbereit stehe, sofern Sie einen Inhalt besitzt. Dieser ist pfändbar.

Aber die meisten GV erkennen bereits an Ihrer Wohnungseinrichtung, ob es sich lohnt die ganze Wohnung zu inspizieren.[addsig]
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

aqualate

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Frage zum Thema Pfändungsfreiheit
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2006, 09:39:20 »

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort , ich bin jetzt wieder
lebensfroher. Ich werde den Inhalt der Antwort befolgen.
Vielen Dank nochmal. :dance:
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Frage zum Thema Pfändungsfreiheit
« Antwort #3 am: 08. Dezember 2006, 23:17:31 »

Hallo,

zudem sollten Sie sich um Ihr Schuldenproblem aktiv kümmern. Bei einer Schuldsumme von 25.000 € und einem relativ kleinen Verdienst von 700,00 € scheinen mir Gedanken über eine Insolvenz für angebracht.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

aqualate

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Frage zum Thema Pfändungsfreiheit
« Antwort #4 am: 11. Dezember 2006, 08:07:03 »

Ja die Einstellung ist richtig . Ich kenne aber die Schritte nicht die zu machen sind um eine private Insolvenz einzuleiten .Ich bin auch da für jede Hilfe dankbar.
 :dance:[addsig]
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Frage zum Thema Pfändungsfreiheit
« Antwort #5 am: 11. Dezember 2006, 19:00:56 »

Als erstes wäre ein Termin bei einer öffentlichen SB, einem Anwalt, oder einer gewerbl. Schuldnerberatung notwendig.
- öffentliche-> meist lange Wartezeiten :-D
- Anwalt -> will immer häufiger Geld, da Beratungsscheine immer seltener ausgestellt werden
- gewerblich -> es gibt viels Schwarze Schafe

Im Ergebniss kommt überall der selbe Schritt:
1.) Außergerichtlicher Einigungsversuch
2.) Bestätigung über das Scheitern (90% aller Fälle)
3.) Antragstellung für das Insolvenzgericht.

Nicht mehr und nicht Weniger[addsig]
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz