"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Frage zur Pfändung ???? wer kann helfen ?  (Gelesen 3972 mal)

krebsbln

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Frage zur Pfändung ???? wer kann helfen ?
« am: 11. Juli 2011, 19:32:03 »

hab eine Frage ... ich hab vor 2 Jahren einen Kredit über 20 000 Euro aufgenommen um mir meine Wohnung einzurichten und dazu jetzte noch meine Dispo überzogen auf 6 800 auf Grund von Aktienspekulationen :S gehe aber noch arbeiten und zahle es langsam alles zurück

Könnte nun aber passieren das ich arbeitslos werde aus gesundheitlichen Gründen und selbst wenn ich die Aktien die ich habe verkaufe und mein Auto verkaufe bleiben locker 18 000 Euro Schulden übrig die ich aber nur bei meiner Hausbank habe bei also nur einem Gläubiger

Nun zu meiner Frage sollte es soweit kommen ... wie wahrscheinlich ist es das die Bank mir wenn ich Hartz 4 bekomme + 400 Job .... ich den Kredit dann mit 50 Euro raten abzahlen kann auf dann eben 15 oder 20 Jahre oder glaubt ihr die Bank würde darauf nicht eingehen ???

und sollte sie nicht drauf eigehen hab ich eben über die Privatinsoolvenz nachgedacht aber da hab ich eine Frage ich hab gelesen das Gehalt nur gepfändet werden kann ab 955 Euro oder so ... soviel bekomm ich ja bei Hartz4 + 400 Euro job nicht zusammen .... nun hab ich mir ja aber meine WOhnung eingerichtet kann mir die Bank nun die WOhnung leer pfänden ??? also Fernsehr Computer und so alles wegnehmen oder gibt es da auch irgendwelche besitzgrenzen zu mal man ja für gebrauchte Elektronic nicht viel Geld bekommen dürfte ???? wie handhabt das in der Regel eine Bank bzw gobts dazu gesetzeslagen ???


danke für die Antworten gruss
Gespeichert
 

meanmachine

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 140
Re: Frage zur Pfändung ???? wer kann helfen ?
« Antwort #1 am: 11. Juli 2011, 22:38:14 »

 :hi:
In den seltesten Fällen werden FS o PC  o ähnliche Sachen gepfändet.Es lohnt sich nicht,
rechne mal LKW bestellen,Sachen einlagern,zur Versteigerung schaffen etc.Da muss der GV noch Geld mitbringen.
Die GVs sind humaner geworden! Meine Erfahrung,alles noch da bei mir,gleiche Prob am Anfang Inso gehabt.

gruss
mean.....
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Frage zur Pfändung ???? wer kann helfen ?
« Antwort #2 am: 11. Juli 2011, 22:39:37 »

...grundsätzlich sind alle beweglichen Dinge pfändbar, wenn sie zur Haushaltsführung oder Ausübung der Berufstätigkeit nicht dringend benötigt werden.
Teure elektronische Geräte etwa werden dann gepfändet, wenn ein Gerichtsvollzieher (GV) es für wirtschaftlich sinnvoll hält.
Ein wertvoller Fernseher kann z.B gegen ein einfaches Gerät ausgetauscht werden!
Auf sperrige Gegenstände kann ein Pfandsiegel aufgebracht werden, Sie dürften diesen Gegenstand dann nicht mehr veräußern o.ä.
Eine Kahlpfändung der Wohnung ist in der Regel nicht zu erwarten...
Bei der Pfändung muss der GV immer abwägen, ob eine Verwertung der Gegenstände wirtschaftlich sinnvoll erscheint, allerdings muss er, bei hohen Forderungen, natürlich auch sämtliche möglichen Pfändungsmaßnahmen im Auge haben..
Es gibt eine Fülle von Urteilen zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, im Einzelfall jedoch kann man nicht wirklich sicher sein, was genommen wird und was nicht..
Wenn Sie nicht benennen können, welche Art von Wertgegenständen Sie besitzen, kann man auch keine "Pfändungsprognose"
(die ohnehin ohne Gewähr sein müsste) abgeben.

Eine Ratenvereinbarung über € 50,00 monatlich erscheint bei einer Forderung von € 18.000,00 nicht wirklich sinnvoll, wenn man bedenkt, dass allein die Zinsbelastung für einen derartigen, titulierten Betrag bereits ca. € 95,00 monatlich ausmachen würde.

Die Pfändungsfreigrenze liegt im Übrigen bei € 1.029,99 für eine alleinstehende Person..

Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

krebsbln

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Frage zur Pfändung ???? wer kann helfen ?
« Antwort #3 am: 22. Juli 2011, 17:00:02 »

Was wäre denn wenn ich meine Wertgegenstände auf meine zb Mutter übertrage weil ich ihr "angeblich" noch 10 000 Euro schulde die sie mir mal bar gegeben habe ....dann gehören sie doch meiner MUtter und können nicht mehr gepfändet werden oder seh ich das falsch ????

Das wäre dann natürlich alles schriftlich festgehalten .... wie sieht das aus ??? also rechtlich ??


ZB Fernsehr Computer usw
« Letzte Änderung: 22. Juli 2011, 17:10:56 von krebsbln »
Gespeichert
 

tomwr

Re: Frage zur Pfändung ???? wer kann helfen ?
« Antwort #4 am: 22. Juli 2011, 18:29:21 »

Nicht gut.
Erstens strafbar, zweitens wird der IV die Sache vermutlich aufdecken.
Ergo keine RSB.

Ehrlichkeit (sich selbst und anderen gegenüber) ist der erste Schritt zum Weg aus den Schulden.  :wink:
Gespeichert
 

krebsbln

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Frage zur Pfändung ???? wer kann helfen ?
« Antwort #5 am: 22. Juli 2011, 18:34:16 »

was bedeuten die abkürzungen ??? sry bin kein insider


iv = insolvenzverwalter wa aber was ist RSB ??

Und mal ehrlich wenn ich die Wahl hab zwischen sie nehmen einem alles weg was man hat und man versucht es wenigstens und sie nehmen einem trotzdem alles weg ???? seh ich da das risiko eher gering auch wenns eine straftat ist und amn dann vorbestraft ist das wäre einem glaub ich dann auch egal oder
« Letzte Änderung: 22. Juli 2011, 18:38:19 von krebsbln »
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Frage zur Pfändung ???? wer kann helfen ?
« Antwort #6 am: 22. Juli 2011, 19:36:53 »

RSB = Restschuldbfreiung!

Hier auch ein Abkürzungsverzeichnis:
http://www.pleite-was-nun.info/Encyclopedia-op-content-tid-229.html

Immer Ruhe mit den jungen Pferden.

Einen Computer zu pfänden lohnt heutzutage nicht! Ebensowenig ein Fernseher selbst wenn es ein "normaler" Flachbildschirm ist, da der Erlös einfach zu Gering wäre!

Eine Austauschpfändung darf der GV nicht einfach so vornehmen, sondern braucht hierfür einen entsprechenden Gerichtsbeschluss:
§ 811 ZPO
(2) Über die Zulässigkeit der Austauschpfändung entscheidet das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers durch Beschluss. Das Gericht soll die Austauschpfändung nur zulassen, wenn sie nach Lage der Verhältnisse angemessen ist, insbesondere wenn zu erwarten ist, dass der Vollstreckungserlös den Wert des Ersatzstückes erheblich übersteigen werde.

Ich würde hier auch keinen Schmuh betreiben! Und die Wohnung leerräumen wird Ihnen mit ziemlicher Sicherheit auch keiner!

Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Frage zur Pfändung ???? wer kann helfen ?
« Antwort #7 am: 22. Juli 2011, 19:49:22 »

Vergessen Sie die Frage, ob Ihnen die Haushaltsgegenstände gepfändet werden. Sofern Sie seinerzeit nur Standardgeräte gekauft haben und die auch schon mehr als 1 Jahr alt sind findet sich kein Gerichtsvollzieher, der so etwas noch pfändet. Beispiel Flachbildfernseher: Neuwert für 42 Zoll Gerät in 2009 etwa 1000 €. Neuwert Nachfolgegerät heute max 500 €. Für welchen Preis soll denn der Gerichtsvollzieher den alten versteigern, damit auch noch die Gebühren und Auslagen des Gerichtsvollziehers davon bezahlt werden können. Und einen Ersatzfernseher muss er auch noch liefern.
Mit Computern ist das so ähnlich.

Also, das mit dem Pfänden, wenn man keine wirklichen Wertgegenstände hat, ist blanke Theorie. Die Wohnungseinrichtung ist ohnehin unpfändbar.

Noch interessanter wird es, wenn Sie in das Insolvenzverfahren gehen. Dort kommt nicht der Gerichtsvollzieher, um zu pfänden, sondern der Treuhänder muss die wertvollen Sachen verwerten. Und der hat viel weniger Möglichkeiten, weil er nicht wie ein Gerichtsvollzieher über öffentliche Versteigerungen viele Pfänder versteigern lassen kann, sondern für die Sachen Käufer suchen muss. Damit hat er noch weniger Interesse, Dinge, die schwierig zu verkaufen sind, zu verwerten. Auch hier gilt natürlich, dass die Wohnungseinrichtung an sich nicht zur Disposition steht.

Ich würde als erste Maßnahme den Dispo so weit wie möglich zurückführen, am besten dazu das Aktienpaket verkaufen. Der Dispo ist der teuerste Kredit überhaupt. Danach können Sie in Ruhe sich von einer öffentlichen Schuldnerberatung informieren lassen, wie Sie am Besten weiter vorgehen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz