Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Jay87 am 28. März 2012, 14:39:09
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Hallo an alle,
ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum.
Es geht um die Pfändungsgrenzen, da blick ich nicht richtig durch. :dntknw:
Mein Lebensgefährte und ich sind beide in Insolvenz. Allerdings ist uns die Pfändungsgrenze nicht bekannt.
Zu unseren Personen
Mein Lebensgefährte: hat 2 Unterhaltspflichtige Kinder
Ich: eine Tochter (die bei mir lebt aber NICHT sein Kind ist)
Wie hoch ist bei uns beiden jeweils die Grenze??
Und wie hoch wäre sie, wenn wir heiraten??
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Zahlen nennen :bitte:
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Hi,
er hat 2 unterhaltsplichtige Personen und du eine. Wenn ihr heiratet und beide arbeitet ändert sich faktisch über kurz oder lang nichts. Geht hingegen nur einer arbeiten wird bei einer Ehe der Partner als unterhaltspflichtige Person mitanerkannt.
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Danke für deine Antwort! :thumbup:
Und wie hoch sind die Pfändungsgrenzen in der Regel? :gruebel:
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Hallo,
einfach mal hier reinschauen:
http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html
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zu den Pfändungsgrenzen (siehe link für Tabelle oben) kommen noch Kindergeld & eventuell Mietzuschuss dazu.
also bei Ihnen 2Personen (Sie und ein Kind 1419€) plus 184€ Kindergeld ist 1603€ Pfändungsgrenze.
Muss von Schuldnerberatung oder Rechtsanwalt (30€kosten) aber nach § 850 ZPO beurkundet werden, für
Erhöhung des Freibetrages auf dem P.-Konto
Vordrucke können im Internet downgeladen werden.