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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: frage zur privatinsolvenz  (Gelesen 4304 mal)

markus1b

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frage zur privatinsolvenz
« am: 13. Januar 2011, 11:05:56 »

Hallo zusammen

Was würde Passieren wenn man z.b. im Februar einen Kredit aufnimmt. (um andere Kredite zu begleichen)
Im dezember bekommt man Probleme bei der Zahlung . Im Januar würde mann die Privatinsolvenz beantragen .

Hätte das irgentwelche auswirkungen auf die Private Insolvenz ?
Kann die RSB versagt werden ?
 

Danke euch im Voraus

Mfg
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horst69

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Re: frage zur privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 13. Januar 2011, 11:32:04 »

Naja, eigentlich kann nichts passieren.

Die Bank könnte Anzeige wegen Eingehungsbetrug stellen, muss aber nachweisen das du zum Zeitpunkt der Kreditvergabe bereits die Absicht hattest in die Insolvenz zu gehen, bzw. nicht zu bezahlen.

Da das für den Gläubiger so gut wie unmöglich ist, würde ich mir keine Sorgen machen !
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tomwr

Re: frage zur privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 13. Januar 2011, 17:18:32 »

Da das für den Gläubiger so gut wie unmöglich ist, würde ich mir keine Sorgen machen !

Würde ich so nicht so einfach sagen. Es ist wichtig, bei dem Kreditantrag keine falschen Angaben zu machen. Das gilt 3 Jahre rückwirkend ab Insolvenzeröffnung. Da die Banken sehr detailliert nachfragen zu den Einkommensverhältnissen, anderen Krediten, Kreditkarten etc. würde ich da auf jeden Fall nur wahrheitsgemäße Angaben machen und nichts verschweigen.

Viele Angaben kann die Bank über die SCHUFA Abfrage prüfen, nicht immer wird eine Kreditzusage bei kleinen Abweichungen abgelehnt. Kann aber zur Folge haben, dass die Bank bei Anmeldung der Insolvenz nochmal genauer schaut und möglicherweise was findet um dann einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen nach §290 Abs.1 InsO.

Ich denke es kommt in der Praxis gar nicht so selten vor, dass Angaben in Kreditverträgen sagen wir mal geschönt werden.  :wink:

Zitat
§ 290 Versagung der Restschuldbefreiung
(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn

1.
    der Schuldner wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig verurteilt worden ist,
2.
    der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,
3.
    in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt oder nach § 296 oder § 297 versagt worden ist,
4.
    der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat,
5.
    der Schuldner während des Insolvenzverfahrens Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten nach diesem Gesetz vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat oder
6.
    der Schuldner in den nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 vorzulegenden Verzeichnissen seines Vermögens und seines Einkommens, seiner Gläubiger und der gegen ihn gerichteten Forderungen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.

(2) Der Antrag des Gläubigers ist nur zulässig, wenn ein Versagungsgrund glaubhaft gemacht wird.
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horst69

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Re: frage zur privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 13. Januar 2011, 17:54:01 »

Da ich davon ausgehe das der Schuldner wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat, brauch er sich auch keine Sorgen machen, sofern er seine Einkommensverhältnisse auch wahrheitsgemäß offen gelegt hat.

Wenn er alles richtig angegeben hat und insgeheim vor hat das Geld nicht zurückzuzahlen, läge ein Eingehungsbetrug vor. Aber genau das könnten die Banken nicht nachweisen !

Also: Wenn alle Angaben richtig gemacht sind: keine Sorge !
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Fallera

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Re: frage zur privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 13. Januar 2011, 18:30:57 »

Ich kann aus meiner beruflichen Praxis sagen, dass es wie Horst schreibt so gut wie nicht möglich ist, einer Privatperson Eingehungsbetrug bez. einer Kreditvergabe nachzuweisen! Wurde der Kredit bei einer seriösen Bank abgeschlossen so prüft diese
1. Schufa bez. weiterer Kredite + Kreditkarten
2. Einkommen anhand Gehaltsnachweis
3. Personendaten anhand Ausweis.

Das einzige wo meiner Meinung nach unwahrheitsgemäße Angaben überhaupt möglich sind:
1. Familienstand
2. Anzahl der Kinder
3. Wohnsituation

Aber ob im Laufe von 10 Monaten eine unvorhergesehene Zahlungsunfähigkeit eintritt mutet man einer Privatperson nicht zu dies vorauszusehen!

Deshalb gibt es bei Privatpersonen auch nicht den Sachverhalt der "Insolvenzverschleppung"

Hier sollten natürlich wie beschrieben wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden.

Lebensumstände ändern sich im Privatleben so schnell und drastisch das ich mich Horst anschließe!

Ich würde mir keine Sorgen machen!
« Letzte Änderung: 13. Januar 2011, 19:23:25 von Fallera »
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tomwr

Re: frage zur privatinsolvenz
« Antwort #5 am: 13. Januar 2011, 22:51:43 »

Keine Ahnung warum hier jeder was von Betrug schreibt. Das nachzuweisen ist gar nicht notwendig wenn die Bank über Informationen verfügt, die auf falsche Angaben bei einem kürzer als 3 Jahre zurückliegenden Kreditantrag schließen lassen. Das halten sich Banken durchaus auch offen um nicht bei einer Insolvenz ihre Forderungen abzuschreiben.

Fall 1)
Der Kunde verschweigt einen bestehenden Kreditkartenvertrag, bei dem auch ein tatsächlicher Kredit eingeräumt wurde. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es Fälle gibt bei denen sowas nicht in der SCHUFA eingetragen ist. Es gibt Banken, die tragen zwar ein bestehendes Konto in der SCHUFA ein, nicht aber dass dazu auch ein laufender Kreditrahmen vereinbart ist.

Fall 2)
Der Kunde gibt gegenüber der Bank falsche Auskünfte über die Höhe der bei anderen Banken eingeräumten Kreditlimits bzw. in Anspruch genommene Kreditlinien oder vergißt ein ausländisches Kreditinstitut. Die Höhe von Kreditlinien sind regelmäßig nicht in der SCHUFA eingetragen und ausländische Banken tragen in der Regel auch nichts in die SCHUFA ein.

Fall 3)
Der Kunde vergißt bei der Selbstauskunft ein Kreditkartenunternehmen und die Bank findet es heraus und im Gespräch macht der Bankberater eine entsprechende Aktennotiz und vergibt den gewünschten Kredit trotzdem. Im Fall der Insolvenz wird dann nur auf die zuvor gemachte schriftliche Selbstauskunft des Kunden Bezug genommen, in der die entsprechende Gesellschaft nicht vermerkt war.

Fall 4)
Der Kunde gibt als Sicherheit eine stillgelegte Lohn- und Gehaltsabtretung an und versichert bislang keine Lohn- und Gehaltsabtretung abgegeben zu haben. Im Rahmen der Insolvenz stellt sich heraus, dass diese Angabe nicht zutreffend war und die Sicherung als Absonderungsgläubiger fehlschlägt.

Fall 5)
In der Selbstauskunft wird die Höhe der Miete oder weitere regelmäßige monatliche Belastungen falsch angegeben. Es kann sein, dass eine kreditgebende Bank auf diese Informationen nicht zugreifen kann oder dass wesentlich monatliche Belastungen vergessen wurden, mit denen eine Kreditvergabe möglicherweise anders entschieden würde.

All diese Fälle berechtigen die Bank im Falle der Insolvenz und Bekanntwerden der entsprechenden Umstände (durch das Gläubigerverzeichnis und weitere Nachforschungen) zu einer Versagung der RSB nach §290 InsO und das Ziel der PI (Restschuldbefreiung) schlägt fehl und die Bank kann nach Beendigung des Verfahrens ihre Restforderung vollstrecken (wie alle anderen Gläubiger auch).

Unter diesen Umständen muss die Bank auf einen Eingehungsbetrug gar nicht eingehen.
Versicherungen wenden seit Jahren erfolgreich das gleiche Prinzip an.

Im Vertrag wurden bei Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder ähnlichen Versicherungen in der Selbstauskunft relevante Vorerkrankungen nicht angegeben. Natürlich schließt die Versicherung den Vertrag ab und kassiert auch die Prämien, verweigert im Falle des Versicherungsfalls dann Leistungen aufgrund einer falschen Selbstauskunft (Obliegenheitsverletzung). Auch hier interessiert die Versicherung nicht die erfolgreiche Geltendmachung eines schwer zu beweisenden Betrugsvorsatz wenn die Leistungsverweigerung einen effizienteren Weg für die Verfolgung rechtlicher und wirtschaftlicher Interessen bietet.

Jetzt nur mal so als Beispiel.

Ich mache hier übrigens auch keine Sorgen, weils mich nicht wirklich betrifft.  :whistle:
« Letzte Änderung: 13. Januar 2011, 22:54:23 von tomwr »
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horst69

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Re: frage zur privatinsolvenz
« Antwort #6 am: 14. Januar 2011, 11:11:56 »

@tomwr

Warum schreibst du immer etwas von falschen Angaben zu diesem Thema ??

Es gibt doch gar keine Anhaltspunkte dafür, das falsche Angaben gemacht wurden !!

Und wir reden von Betrug, weil es diesen Tatbestand des EINGEHUNGSbetruges nunmal erfüllen könnte, dieses aber wie beschrieben so gut wie nicht nachweisbar ist.
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Fallera

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Re: frage zur privatinsolvenz
« Antwort #7 am: 14. Januar 2011, 12:44:44 »

@Tomwr

Ich finde das geht etwas am Thema vorbei, denn es geht nicht darum, unwahre Angaben zu verschleiern, sondern meiner Meinung nach Tatsächlich um die Frage ob im Februar schon abzusehen war, dass im Dezember die Zahlungsunfähigkeit eintritt und dieser Tatbestand ist einer Privatperson eigtl. nicht Nachweisbar!

Man kann auch jede Diskussion bis zum St. Nimmerleinstag unnötig ausdehnen!
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tomwr

Re: frage zur privatinsolvenz
« Antwort #8 am: 14. Januar 2011, 19:16:32 »

Also ehrlich gesagt geht es um die Eingangsfrage, liebe Leutchen.

Zitat
Kann die RSB versagt werden ?

Und in der Tat kann die RSB sowohl wegen Betrugs als auch wegen falscher Angaben versagt werden. Meiner Meinung nach ist die Wahrscheinlichkeit einer Versagung wegen (möglicher) falscher Angaben höher. Genau das bestätigt ihr ja im Prinzip, da ihr beide (Du und Fallera) sagt, der Betrug sei schwer nachweisbar.
Also reden wir im Grunde nicht am Thema vorbei sondern es sind einfach nur 2 verschiedene Aspekte zu der Fragestellung des TE erörtert. Ich will auch keine Endlosdiskussion hier führen, meinen Standpunkt habe ich wohl klar gemacht und ist objektiv nachvollziehbar.

Wobei man sich hier natürlich schon die Frage stellen muss, warum hier konkrete Zeitangaben genannt sind (Monat Februar Kredit aufnehmen und im Monat Dezember eventuell Insolvenz anmelden). Das sieht unterm Strich schon mehr nach Gestaltungsspielraum aus als eine allgemeine Frage "was ist eigentlich wenn ...".
Insofern halte ich Eure Ermunterung nach dem Motto - mach ruhig, kann meiner Meinung nach nix passieren jetzt nicht so ganz passend. Ich mein ja nur mal so.  :gruebel:
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