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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: fragen über fragen, würde gerne insolvenz vermeiden...  (Gelesen 11519 mal)

wonda

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Guten morgen allen hier  :cheesy:

Ich weiß es gibt hunderte von Treads  schon hier ... Viele habe ich auch schon durchgewälzt einfach um mich etwas zu informieren !
Nach Stunden langem lesen ist mir das aber zu viel  :rougi: und ich blick es einfach nich mehr, da es wirklich jede menge gibt die man beachten muß wenn man in Insolvenz gehen muß.

Der Fall ist folgender:

Ich habe 2 Kinder und bin seid 2 Monaten geschieden. Mit meinem Ex-Mann hatte ich ein Haus gebaut... Erst wollte er das Haus beahlten und meinte wenn ich auf meinen Unterhalt verzichte dann übernimmt er die Kredite und versucht mich bei den Banken raus zu nehmen.
Nun kommt er wieder und sagt er will den Unterhalt der Kinder kürzen, dann übernimmt er die Kredite und versucht mich aus den Banken zu lassen..
Wenn ich nicht mache was er will, droht er mir in Insolvenz zu gehen 
Ich selbst will das ja gar nich, also habe ich mich auch nie wirklich mit beschäftigt, wie das dann alles abläuft und was passiert.
Nachdem er mir jetzt droht und laut seiner aussage schon die zahlungen bei den Banken eingestellt hat, wird er wohl zum 1.6. oder 1.7 in Insolvenz gehen  :shock:
Ich dachte eigendlich nicht das er das macht, weil er Beamter auf Lebzeit beim Freistaat Bayern ist , aber so wie ich jetzt erfahren habe kann er das machen ohne das er berufliche Konsequenzen hat...Er läßt sich versetzen jetzt zum 1.6 und will dann den Antrag stellen das er nur noch 50% arbeitet und somit nicht mehr Unterhalt für die Kinder zahlen muß...
Ich selbst bin da recht angenervt von ihm und seinen tricks die er da versucht...Da das jetzt alles recht schnell geht, er hat seine Schäfchen schon ins trockene gebracht und läßt mich jetzt voll auflaufen....

Was ist eigendlich der unterschied zwischen einer privaten Insolvenz und einer Regelinsolvenz?

Sollte ich in Insolvenz gehen müssen, weil es gar nich anders geht bekomme ich doch nie mehr einen Kredit von der Bank oder?

Muß ich dann in Insolvenz gehen, ob ich will oder nicht?

Was ist eigendlich dann mit der Autoversicherung? die läuft ja jetzt endlich auf meinem Namen. Kann ich die behalten und zahlen?

Wird eigendlich der Netto oder der Brutto Lohn als pfändbar gerechnet?

Und noch sooooo viele fragen :neutral:

Für jede art von Hilfe und Antwort wäre ich dankbar

LG Yvonne
« Letzte Änderung: 09. Mai 2007, 08:09:21 von wonda »
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Immohelfer

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Re: fragen über fragen, würde gerne insolvenz vermeiden...
« Antwort #1 am: 09. Mai 2007, 11:34:20 »

Hallo Wonda,

1.)
Was ist eigendlich der unterschied zwischen einer privaten Insolvenz und einer Regelinsolvenz?

Zu unterscheiden sind das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Regelinsolvenzverfahren.
Wenn Sie selbständig sind oder einmal selbständig waren und mindestens 20 Gläubiger haben, müssen Sie das Regelinsolvenzverfahren beantragen. Aber auch ehemals Selbständige, gegen die Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, gehören in ein Regelinsolvenzverfahren. Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, beantragen Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren.

2.)
Ich würde gerne wissen ob Ihnen es egal ist was mit der Immobilie passiert und sie an dieser kein Interesse mehr haben?

3.)
Wieviel Schulden bei wieviel Gläubigern haben Sie?

4.)
Wird eigendlich der Netto oder der Brutto Lohn als pfändbar gerechnet?
Netto, und es gibt Tabellen...http://.../...

edit by Admin:
Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute so nah ist: http://www.pleite-was-nun.info/Sections-artid-48.html


wie diese oben (habe ich zwar auch auf meiner Homepage, aber Werbung für seine eigene Firma ist hier ja "strafbar" und ein Delikt;-)

edit by Admin:
Werbung ist hier weder "strafbar", noch ein "Delikt"  :wink: , sondern einfach nur unerwünscht :klapp: (s. a. Forenregeln: http://www.pleite-was-nun.info/Forum-topic-319.html). Jedem Schreiber bleibt es natürlich freigestellt, ein eigenes Forum ins Netz zu stellen und dort Werbung für sich und seine Dienstleistung zu betreiben :tongue: ..



Sie können ca 1560.- Euro pfändungsfrei verdienen, aber es gibt Möglichkeiten hier bei Höherverdienst das zu ihren Gunsten zu ändern....

5.)Muß ich dann in Insolvenz gehen, ob ich will oder nicht?

Sie müssen gar nichts...aber man sollte einmal überprüfen was für Sie der bessere Weg ist, aber dafür braucht man mehr Daten ihrerseits.

6.)

Was ist eigendlich dann mit der Autoversicherung? die läuft ja jetzt endlich auf meinem Namen. Kann ich die behalten und zahlen?
Wenn Sie das Auto haben und das bezahlen wollen....

mfg
volker
« Letzte Änderung: 09. Mai 2007, 13:35:30 von jafern »
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Feuerwald

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Re: fragen über fragen, würde gerne insolvenz vermeiden...
« Antwort #2 am: 09. Mai 2007, 12:02:47 »



Guten Morgen,

wenn ich Ihre Zeile so lesen, glaube ich, das Weihnachtsgeld für eine Scharr Juristen und Orange der Rechtspflege ist auch dieses Jahr wieder gesichert.  So etwas geht nie gut aus.

Ihr EX-Mann droht

a) mit Kürzung der Arbeitszeit um 50 %
b) einem dann geringeren  Verdienst
c) deshalb Absenkung der Unterhaltszahlungen
d) und zudem noch mit dem Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren.

Ohne mich näher mit dem Unterhaltsrecht befasst zu haben, zweifle ich daran, dass sich eine unterhaltspflichtige Personen seiner Leistungspflicht durch Teil-/Kündigung seiner sichern Beschäftigung entziehen kann (riecht nach § 170 StGB). Hier sollten Sie sich gesondert anwaltlich beraten lassen. Ist der Unterhaltsanspruch der Kinder bereits festgestellt ? Tituliert ?

Wird festgestellter Unterhalt nicht gezahlt, können die Unterhaltsforderungen bis in den sog. Vorrechtsbereich gepfändet werden (§ 850d ZPO). Der Unterhaltsschuldner hat dann nicht mehr viel zu lachen (Pfändung bis zum und  unter das Existenzminimum).

Ferner gibt es im Restschuldbefreiungsverfahren die sog. Erwerbsobliegenheit (§ 295 Abs. 1 InsO), die i.d.R. durch eine Vollzeitbeschäftigung zu erfüllen ist, sofern zumutbar.

Der Plan, einen sichern Besamtenjob einfach zu kürzen, dürfte meiner persönlichen Meinung nach   sowohl unterhaltsrechtlich wie auch insolvenzrechtlich mehr als fraglich sein.


MfG
Feuerwald

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

wonda

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Re: fragen über fragen, würde gerne insolvenz vermeiden...
« Antwort #3 am: 09. Mai 2007, 12:20:49 »

@ Immohelfer
zu 1. ich war nie selbsständig :-)

zu 2. eigendlich wollte ich versuchen das Haus zu halten, aebr er hat es mir damlas nich gegönnt...jetzt kann ich es nicht mehr, weil ich 540km von dort weg bin und so auch meinen damaligen Job nich mehr habe...

zu 3. das Haus ist noch mit ca 160 00 belastet, er hat jetzt eins nach dem anderen fertig gestellt, bis auf die Aussenanlage aber er will das Haus nich verkaufen... Ja mitlerweile is mir das völlig egal was mit dem Haus passiert.

zu 4. danke werd ich mir ansehn :-)

zu 5. aber wenn er doch die raten an die Banken nich mehr zahlt oder zahlen will, kommt die doch zu mir weil ich damals alles mit unterschrieben habe...
und da ich ja jetzt weg bin verdiene ich nicht mehr so viel das ich das auf irgend einer Art und weise zurückbezahlen kann :-(
Also bleibt mir ja doch nur die Insolvenz oder?
zu 6. ich bräuchte das Auto um arbeiten gehen zu können :-)

@ Feuerwald

mein ex-mann rennt seid Januar zu seinem arzt und läßt sich spritzen und heult dem die ohren voll wie schlecht es ihm geht..
und wenn er sich jetzt zum 1.6 versetzen läßt dann beantragt er 50% weil er das aus gesundheitlichen gründen nicht mehr verkraftet...
hat er das durch sagen die in SW nö den brauchen wir nicht und versetzen ihn wieder nach Wü wo er eigendlich hin will weil er da ja jetzt auch ist...
und wenn dann alles vorbei ist, geht er wieder auf 100%.
Voll fieß eigendlich...

der Unterhalt lief schon über das Jugendamt und wir waren uns einig...
was nutzt mir das wenn der Unterhalt gepfändet wird, das Geld aber dann durch seine halbtagsstelle nich mehr zum pfänden reicht? da bekomme ich ja auch nich für..
er hat ja zu mir gesagt da hat er etwa noch 900€ übrig und das ist in etwa der satz ohne das groß was gepfändet werden kann...

Ich denke wenn er das vom arzt bescheinigt bekommt das er damit durchkommen würde , oder? :cry:

vielen dank für die antworten...


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Immohelfer

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Re: fragen über fragen, würde gerne insolvenz vermeiden...
« Antwort #4 am: 09. Mai 2007, 13:00:30 »

Hallo Wonda,

die Gesichtspunkte die Feuerwald gepostet hatte habe ich noch gar nicht beachtet und dessen Post finde ich gut und richtig.
Dies sollte man unbedingt beachten....ich persönlich glaube dass ihr Ex-Mann hier was ganz "dreckiges" abziehen will und Sie sollten sich das nicht gefallen lassen.

+zu 2. eigendlich wollte ich versuchen das Haus zu halten, aebr er hat es mir damlas nich gegönnt...jetzt kann ich es nicht mehr, weil ich 540km von dort weg bin und so auch meinen damaligen Job nich mehr habe...+
Schade...na ja dann ist das Thema mal abgeklärt und Ihnen ist egal was mit dem Haus passiert.

+zu 5. aber wenn er doch die raten an die Banken nich mehr zahlt oder zahlen will, kommt die doch zu mir weil ich damals alles mit unterschrieben habe...
und da ich ja jetzt weg bin verdiene ich nicht mehr so viel das ich das auf irgend einer Art und weise zurückbezahlen kann :-(
Also bleibt mir ja doch nur die Insolvenz oder?+

Sie bezahlen am besten gar nichts mehr was das Haus betrifft!! Sie müssen an sich denken brauchen Geld zum Leben.
Zuerst müssen sie an ihre Miete danken und an die Energiekosten. Diese müssen immer bezahlt sein und werden.
Dann denken sie an sich und an ihren Lebensunterhalt und ihre Kinder....

Ich kenne zwar noch nicht ihre ganzen Daten (sonst noch Schulden?)
Verdienst?....Unterhalt?..usw.
aber ich würde Ihnen fast zur Verbraucherinsolvenz raten. Diese muss aber gut vorbereitet sein und dann kann ihnen Ihr Ex und die Schulden den "Buckel runterrutschen"....
und sie können leben...

mfg
volker


+zu 6. ich bräuchte das Auto um arbeiten gehen zu können :-)+
Wenn das Auto nicht zu Wertvoll ist und sie es nachweislich zum arbeiten brauchen kann ihnen hier nichts passieren....

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wonda

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Re: fragen über fragen, würde gerne insolvenz vermeiden...
« Antwort #5 am: 09. Mai 2007, 13:33:43 »

danke für flotte Antwort
@ Immohelfer

das mein Ex-Mann mich bluten sehen will das weiß ich  :heulen:
das er da so hinterhältig ist weiß ich auch mitlerweile...

 zu 2. ja mitlerweile is mir das egal was mit dem Haus passiert..

zu 5. zahle ich die ganze Zeit schon nichts für das Haus, dafür habe ich den Unterhaltsverzicht für mich unterschrieben.. (doof war)
er sollte mich schon längst deswegen aus den verbindlichkeiten der Banken versuchen raus zu nehmen... was er bis heute nicht gemacht hat :-(

und nun will er eben die vereinbarung das ich ihn den Unterhalt für die Kinder von 540€ auf 450€ runterlasse, weil er sonst das Haus nicht halten kann..
Er geht nebenbei Arbeiten und verdient so zusätzlich, was ich nie beim Gericht oder Anwalt angegeben habe, is ja sein Geld was er nebenbei verdient dacht ich mir....

Der Mann ist ja so clever und sagt das es nur 135€ im Monat sind (sollte ich das angeben) dann ist es ja Steuerfrei...
Und so trickst er ein ding nach dem anderen...

Ich bekomme jetzt nur noch ca 900€ netto (da nur Teilzeitbeschäftigung) und eben den Unterhalt der Kinder bis jetzt noch 540€ plus 300€ Kindergeld

Monatlich habe ich noch nebenbei einen Kredit abzuzahlen von restschuld 5000€ da zahle ich 160€ im Monat um das ding ganz schnell los zu werden..

Mein Auto ansich ist Baujahr 1998 also schon recht alt ;-)

Eigendlich würde ich eine Insolvenz gern irgendwie umgehen... daher wäre ich ja sogar mit dem kürzen des Unterhalts für die Kinder mit einverstanden..
Aber wie ich meinen Ex-Mann kenne wird er alles so durchziehn wie ich beschrieben habe...

Und mir bleibt gar keine andere wahl... Ich habe gar keine ahnung was genau dann auf mich zukommt :-(
Vorallem habe ich große Angst vor einer Insolvenz....

Ja im moment bin ich in einer Bedarfsgemeinschaft :-(
Aber mein Freund will so schnell wie möglich vom Arbeitsamt weg, wo ich sehr hoffe das es bald passiert...
Ich weiß ja das es da Tabellen für gibt mit Lohnpfändung und so.. aber ich blick das nicht.
Wie ist das dann wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft ist?
wird dann das Arbeitslosengeld auch mit angerechnet???

Und es werden noch viele weiter hole Fragen folgen...

LG Yvonne


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Immohelfer

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Re: fragen über fragen, würde gerne insolvenz vermeiden...
« Antwort #6 am: 09. Mai 2007, 21:42:35 »

Hallo Yvonne,
die Fragen sind nicht hohl und es ist richtig wenn Sie fragen dafür können ja Foren da sein. Fragen Sie ruhig.

Ich gebe Ihnen hier nun mal meine Meinung bekannt und was ich (wenn ich an Ihrer Stelle wäre machen würde)

1.)
Einen Rechtsanwalt suchen, der sich in Sachen Unterhaltrecht auskennt. Meiner Meinung nach ist das eine Sauerei was Ihr Ex hier veranstaltet und ich würde dem ganz schnell Einhalt gebieten. Ich würde auf keinen Pfennig Unterhalt verzichten, mich auch nicht mehr "volllabern" von Ihm lassen und nur noch alles mit Ihm per RA machen.
Ich kenne mich im Unterhaltrecht und in Unterhaltdingen nicht so aus aber vielleicht kann hier auch das Jugendamt helfen?
 Der Ex nutzt meiner Meinung nach nur Ihre Ängste und unsicherheit aus um hier seinen Vorteil rauszuholen.

Also:
Auf den vollen Unterhalt bestehen!

2.)
Mit dem Haus , darum würde ich mich gar nicht mehr kümmern. (Sie wollen es ja sowieso nicht) und dann kann er sehen wie er zurecht kommt.
Weder was bezahlen noch darum kümmern...und auch nichts unterschreiben!
Ob  Ihr Ex das Haus behalten kann darf Sie eben nicht mehr kümmern.

Ich würde die Insolvenz vorbereiten lassen und gar nichts mehr bezahlen.Weder Kredit noch irgendwas vom Haus...aus die Maus...


+Und mir bleibt gar keine andere wahl... Ich habe gar keine ahnung was genau dann auf mich zukommt :-(
Vorallem habe ich große Angst vor einer Insolvenz....+

Vor was denn Angst? Vor was genau?
Nach der Insolvenz braucht Sie sich darum nicht mehr kümmern...

Sie haben für 2 Kinder zu sorgen und haben 900 Euro Nettoverdienst
                                                                               300 Euro Kindergeld       
                                    ca 540 Euro Unterhalt               
Macht gesamt: 1740 Euro

1570 Euro sind pfändungsfrei bei ihnen, Sie würden also 67,01 Euro gepfändet bekommen bei 1740 euro.

Sogar diese 67 Euro könnte man noch irgendwie "unterbringen" wenn ein guter Berater da ist und man könnte Ihnen wenn man es richtig anpackt gar nichts mehr pfänden;-)......

Dann könnten Sie leben, und nach 6 Jahren wären Sie Schuldenfrei........

                                                       

lg
volker
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ThoFa

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Re: fragen über fragen, würde gerne insolvenz vermeiden...
« Antwort #7 am: 09. Mai 2007, 22:28:12 »

Hallo,

den pfändbaren Betrag muss ich etwas richtigstellen:

Bei Ihnen ist gar nichts pfändbar, da zum pfändbaren Betrag das Kindergeld und der Unterhalt für die Kinder nicht mit einberechnet werden. Also wird der pfändbare Betrag nur von den 900,00 € berechnet, ergo ist nichts zu pfänden.

MfG

ThoFa
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Immohelfer

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Re: fragen über fragen, würde gerne insolvenz vermeiden...
« Antwort #8 am: 10. Mai 2007, 19:55:06 »

ThoFa  hat recht.

Sorry hatte ich übersehen. Es wird nichts gepfändet.

mfg
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wonda

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Re: fragen über fragen, würde gerne insolvenz vermeiden...
« Antwort #9 am: 30. Mai 2007, 08:55:30 »

guten morgen alle zusammen  :biggrin:

erstmal ein dank für die Antworten, die ich und viele andere auch von euch bekommen.. DANKÖÖÖ :juchu:

Nochmal zur Info, ich zahle die Raten nicht für das Haus mit. Dafür hat er damals darauf bestanden das ich auf meinen Unterhalt für MICH verzichte, womit ich einverstanden war.... Er wollte versuchen mich aus den Verträgen rauszuholen, wenn ich ihm so entgegenkomme.So war der Deal zwischen uns.
Passiert ist nichts, er hat keine Anstalten gemacht bei den Banken anzufragen oder der gleichen. Hat mir nur nen ollen Vertrag vom Notar zu geschickt den ich hätte unterschreiben sollen, da da aber nur Beamtendeutsch drinn stand und ich natürlich nichts blickte, habe ich diesem meinem Anwalt gezeigt. Der meinte ich soll das auf gar keinen fall so unterschreiben.....

Nach einem knappen Jahr weiderum will er mir den Unterhalt für die Kinder kürzen, und mich WIEDERMAL aus den Verträgen rausholen zu können....womit ich eigendlich auch schon fast einverstanden bin nur um dieser bescheuerten Insolvenz aus dem Weg zu gehn...

Ich habe jetzt schon so viel gelesen.. Der eine macht sich trotz Insolvenz wieder selbständig ?
Dem anderen geht es dank der Insolvenz wieder besser?

Aber ist es denn nicht so, daß man dann gar keinen Kredit mehr von den Banken bekommt? wenn mal wirklich was ist?

Man kann sich kein Auto mehr finanzieren oder sonstwas... Ich meine meine alte Hurbel wird ja auch nich ewig halten...

Ich habe einfach auch davor angst meinen Kindern gegenüber einschränkungen zu machen, wenn mal was ist...

Gibt es für Beamte wirklich eine andere Art von Insolvenz??? irgendwas hat mein Ex-Mann da verlauten lassen. Das er da seine Lebzeit als Beamter nicht verliert, weil es da etwas anders läuft.. hab aber kein plan was er da gemeint hat...

Und was ist denn nun wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft ist (wobei das gar nicht rechtens war vom A-amt mich da mit einzustufen, da wir noch gar kein Jahr zusammen gewohnt haben. Haben die trotzdem gemacht :-( und ich glaube nicht das wir das rückgängig machen können mich da wieder raus zunehmen) wird dann das Geld vom A-amt von meinem Freund mit eingerechnet??? also doch was pfändbar?

Weitere fragen folgen  :neutral:

Vielen lieben dank für die Antworten und immer wieder flotten Hilfen von euch

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ThoFa

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Re: fragen über fragen, würde gerne insolvenz vermeiden...
« Antwort #10 am: 30. Mai 2007, 09:46:49 »

Hallo,

wozu einen Kredit ? Sie glauben gar nicht, wie gut man lebt, wenn man so gut wie keine (finanzielle) Verpflichtungen hat. Es gibt keinen, wirklich keinen, Grund, der einen Kredit rechfertigt.

Für Beamte gibt es keine extra Insolvenz.

MfG

ThoFa

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wonda

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Re: fragen über fragen, würde gerne insolvenz vermeiden...
« Antwort #11 am: 31. Mai 2007, 09:09:02 »

z.B. wenn ich ein anderes auto brauche (da ich auf ein auto angewiesen bin) oder das auto ne größere reperatur benötigt :-) und und und

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ThoFa

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Re: fragen über fragen, würde gerne insolvenz vermeiden...
« Antwort #12 am: 31. Mai 2007, 10:32:03 »

Hallo,

fahrbare Untersätze gibt es heute schon für 500,00 - 1.000,00 € mit zwie Jahre TÜV. Fangen Sie jetzt schon an, dafür Rücklagen zu bilden, dann brauche Sie keinen Kredit.  :whistle:

MfG

ThoFa
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wonda

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Re: fragen über fragen, würde gerne insolvenz vermeiden...
« Antwort #13 am: 31. Mai 2007, 11:46:50 »

das weiß ich das es das ab dem preis schon gibt...
nur denke ich mir ist es denn ratsam sich sowas zu holen? sind da nicht meist die reperaturkosten höher wie der wert des autos?
egal...

hab da noch ne frage  :neutral:

was genau bedeutet oder ist eigendlich der offenbarungseid?

ein bekannter hat mir erzählt das er das vor ca 15 jahren machen musste...er bekommt jetzt noch nich mal mehr ein Handy mit vertrag und er hatte arge schwierigkeiten überhaupt wieder ein Guthabenkonto zu bekommen...

gibt es da ein unterschied zwischen insolvenz und dem OE?

was genau ist denn besser?

gibt es beim OE auch eine frist, bis alles aus der schufa ist? löscht es sich dann von selbst oder muß man das dann auch beantragen?
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ThoFa

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Re: fragen über fragen, würde gerne insolvenz vermeiden...
« Antwort #14 am: 31. Mai 2007, 12:23:50 »

Hallo,

der Offenbarungseid heisst inzwischen Eideststattliche Versicherung (EV).

Zur Klarstellung hier mal ein Artikel, den ich an anderer Stelle veröffentlicht habe:

Die Eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) ist das effektivste Mittel für Gläubiger, um an Informationen über Ihre Vermögensverhältnisse zu kommen. Sie wird vom Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers abgenommen, wenn

      die Vollstreckung in bewegliche Güter keine Befriedigung des Gläubigers ergab (eine so genannte fruchtlose Pfändung),

      der Schuldner die Durchsuchung seiner Wohn-/Geschäftsräume verweigert hat oder

      der Gerichtsvollzieher den Schuldner wiederholt nicht angetroffen hat und der Schuldner seine Abwesenheit nicht genügend und/oder glaubhaft entschuldigt hat.




Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die entsprechenden Formulare müssen Sie unbedingt vollständig und korrekt ausfüllen.

Eine falsche Eidesstattliche Versicherung kann mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von einen Monat bis zu drei Jahren bestraft werden. Gläubiger nutzen vermehrt die Möglichkeit die Eidesstattliche Versicherung anzuzweifeln und bringen falsche Angaben rigoros zur Anzeige.

Beachten Sie, dass die Eidesstattliche Versicherung lediglich eine Momentaufnahme ist, dies bedeutet, dass nur Angaben gemacht werden müssen, die zum Zeitpunkt der Eidesstattlichen Versicherung auch relevant sind. Erhalten Sie kurz nach Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung 10.000,00 € geschenkt, sind Sie nicht verpflichtet dieses nachzumelden.

Achtung: Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Gerichtsvollzieher Sie auf Fehler in der Eidesstattlichen Versicherung hinweist. Häufig macht er nur seinen Job und ihn interessiert es nicht weiter, ob Sie sich gerade um Kopf und Kragen reden!

Es gibt mehrere Möglichkeiten die Eidesstattliche Versicherung zu verhindern und/oder zu verschieben:

Die sinnvollste Lösung ist die Einigung mit dem Gläubigen, der auch die Eidesstattliche Versicherung beantragt hat. Auch bei einer Einigung müssen Sie unbedingt zum anberaumten Termin beim Gerichtsvollzieher erscheinen und ihm möglichst schriftlich die Einigung belegen können.

Wenn Sie in der Lage sind die Verbindlichkeit innerhalb von 6 Monaten zu tilgen, brauchen Sie die Eidesstattliche Versicherung ebenfalls nicht abgeben. Allerdings sollten Sie nachweisen können, dass Sie dazu auch in der Lage sind und bestenfalls gleich eine Rate im Termin zahlen. Der Gerichtsvollzieher nimmt diese Ratenzahlung an, wenn der Gläubiger dieses nicht ausdrücklich abgelehnt hat, was nur sehr selten der Fall ist.

Eine letzte Möglichkeit die Eidesstattliche Versicherung zu verhindern haben Sie auch noch im Termin selber. Legen Sie gegenüber dem Gerichtsvollzieher Widerspruch gegen die Pflicht zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ein. Benutzen Sie unbedingt die Worte „Ich lege geeignete Rechtsmittel ein“, damit verhindern Sie einen Formfehler und der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, das zutreffende Rechtsmittel zu ermitteln. Als Begründung können Sie z.B. angeben, dass Ihnen die Höhe der Forderung nicht bekannt und/oder die Forderung möglicherweise verjährt ist. Beachten Sie dabei, dass Sie eine Begründung nur einmal anbringen können, ist sie schon mal vorgebracht und abgelehnt wurden, können Sie sie nicht erneut verwenden. Über das Rechtsmittel entscheidet das Gericht und nicht der Gerichtsvollzieher.

Sie sind nicht verpflichtet die Eidesstattliche Versicherung abzugeben, wenn Sie diese innerhalb der letzten drei Jahre schon einmal abgegeben haben und diese noch nicht gelöscht wurde. In solchen Fällen muss der Gläubiger nachweisen, dass sich Ihre Vermögensverhältnisse z.B. durch Erbschaft oder ähnlichen geändert haben.

Achtung: Auch die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses verpflichtet Sie zur erneuten Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung!

Bei Selbständigen gehen immer mehr Gerichts davon aus, dass sich die Vermögensverhältnisse geändert haben, wenn diese selber ihr Konto aufgelöst haben. Wenn Sie also eine erneute Eidesstattliche Versicherung verhindern möchten, sollten nicht Sie, sondern die Bank das Konto kündigen.
Gläubiger und auch Gerichtsvollzieher werden Sie nicht darauf hinweisen, ob Sie nun tatsächlich zur erneuten Abgabe verpflichtet sind, dieses müssen Sie selber prüfen.

Sie können die Eidesstattliche Versicherung auch gänzlich verweigern, allerdings wird in solchen Fällen der Gläubiger beantragen, dass ein Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung erstellt wird. Dadurch können Sie durch den Gerichtsvollzieher (unter Umständen mit Hilfe der Polizei) in Erzwingungshaft genommen werden.

Die Länge der Haft ist auf sechs Monate beschränkt. Sie können danach nur erneut in Haft kommen, wenn

      ein anderer Gläubiger dieses beantragt und nachweisen kann, dass Sie zwischenzeitlich zu Vermögen gekommen sind und/oder ein Arbeitsplatzverhältnis aufgelöst wurde oder

      ein anderer Gläubiger dieses beantragt und seit Ende der Haft drei Jahre vergangen sind.



Sollten Sie tatsächlich verhaftet wurden sein, sind Sie umgehend wieder zu entlassen, wenn Sie sich bereit erklären, die Eidesstattliche Versicherung abzugeben. Ihnen muss Zeit eingeräumt werden, um die notwendigen Unterlagen zu beschaffen

Achtung: Es kursiert in regelmäßigen Abständen das Gerücht, dass der Gläubiger die Kosten der Haft vorab zu zahlen hat. Dieses ist vom Gesetz nicht mehr zwingende Voraussetzung, vielmehr handelt der Gerichtsvollzieher in dieser Frage nach eigenem Ermessen. Meist ist es so, dass er Vorkosten nur von Gläubigern verlangt, bei denen er sich der notwendigen Bonität nicht sicher sein kann. Handelt es sich bei dem Gläubiger um Bank, Versicherung etc., wird er in aller Regel keinen Vorschuss verlangen.

Die Folgen einer Eidesstattlichen Versicherung sind weitreichend. Die Abgabe wird in das öffentliche Schuldnerverzeichnis eingetragen. Aus diesem Verzeichnis kann jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann (z.B. andere Gläubiger, Schufa, Inkassobüros etc.), Auskünfte einholen. Dadurch wird es einem Schuldner erschwert weitere Kreditgeschäfte einzugehen, auch Handyverträge, neue Girokonten zu eröffnen etc. werden so gut wie gar nicht mehr möglich sein.

Die Gläubiger werden auch die Informationen aus der Eidesstattlichen Versicherung dazu nutzen (soweit nicht schon geschehen), Ihr Konto zu pfänden und/oder eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber zu veranlassen. In aller Regel werden auch bestehende Lebensversicherungen, Bausparverträge etc. gepfändet.

Achtung:
Gehen Sie nach einer Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung keine finanziellen Verpflichtungen mehr ein, von denen sich nicht 100 % sicher sind, dass Sie diese auch erfüllen können. Sie setzen sich sonst dem Verdacht des Eingehungsbetruges aus, was von Seiten der Gläubiger immer häufiger zur Anzeige gebracht wird.

Wenn Sie eine Kontopfändung verhindern wollen, versuchen Sie schnellmöglich nach Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ein neues Konto auf Guthabenbasis bei einer anderen Bank zu erhalten.

Gerichte benötigen i.d.R. Zeit, bis sie zu einer endgültigen Entscheidung gelangen. Daher ist es äußerst wichtig, bei jeden Antrag die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung sowie die Aufhebung der Pfändung und die sofortige Freigabe Ihres Kontos in Höhe der nichtpfändbaren Beträge mit zu beantragen.
Achtung: Bei Vollstreckungen von Behörden (z.B. Finanzamt) sind die Anträge nicht an das Amtsgericht zu stellen, sondern an die Behörde selber!
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wonda

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Re: fragen über fragen, würde gerne insolvenz vermeiden...
« Antwort #15 am: 07. März 2008, 12:24:26 »

Hallo, melde mich nach langem wieder zurück

Eigendlich dachte ich das sich das Thema Insolvenz erledigt hätte, da er mehrmals zu mir sagte das er ab 1.1.08 den Unterhalt für die Kinder kürzen möchte um somit das Haus zu behalten...
Das das mit dem kürzen nicht so einfach geht weiß ich, aber nur um diese Insolvenz zu vermeiden hätte ich da schon eine Lösung für gefunden.

Wie gesagt ich wollte das alles ja vermeiden  :neutral:

Vor ca. 2 Wochen kam Post von der Bank die das Haus mitfinanziert hat.
War laut deren Schreiben schon die 3 Mahnung in dem stand eben das mein Ex-Mann die Raten nicht bezahlt hat und ich solle sie innerhalb von 5 Tagen zahlen. Dabei war noch ein Schreiben wegen der Selbstauskunft.
Welches ich aber allerdings auch noch nicht zurück geschickt habe  :rougi:

Das heißt ja mal wieder das mich mein Ex-Mann eigendlich für dumm verkaufen will oder wollte.
Weil er ja dann schon mehrmals die Raten für das Haus nicht gezahlt hat...
Sauer wie ich war, habe ich mit meinem Ex telefoniert und er meinte nur so nebenbei er war schon bei nem Schuldnerberater und die Insolvenz ist am laufen...

Wie weit das ganze bei ihm schon ist, weiß ich nicht.

Da ich ja die ganze Zeit auch angenommen habe das man als Beamter nicht so einfach in die Insolvenz gehen kann.  :dntknw:

Richtig glauben wollte ich das auch nich, weil er es ja schon so oft angedroht hatte und es doch nicht gemacht hat. Erst sagt er so und dann wieder so... das hat mich verwirrt und ich dachte mir, naja laß es mal auf dich zu kommen er wird dir ja rechtzeitig bescheid geben wenn er es 100% vor hat...
Natürlich habe ich versucht die Unterlagen für das Haus in Kopie von ihm zu bekommen, daß ich auch mal die ganzen Kontonummern und so habe und das ich da nachfragen kann ob alles ok ist...aber bis jetzt ohne erfolg  :angry:

Gestern kam wieder ein Schreiben von der Bank das sie uns den Kredit gekündigt haben und bis zum 19.03.08 so eben mal 90 000€ wollen mit vorfälligkeitsentschädigung...

Da ist mir erstmal das Herz in meine Hose gerutscht  :cry:

Habe auch gleich meinen Anwalt angerufen und der meinte ich solle zu ner Schuldnerberatung gehen und eben auch Insolvenz anmelden...
Da gibts nur ein kleines Problemchen, der Termin für ein Gespräch dauert 3 Monate  :cry:

Ich steh jetzt da und weiß gar nich mehr weiter...

Fakt ist, das ich jetzt Schwanger bin der Stichtag ist Anfang Juli.
Mutterschutz beginnt am 25.05.08
Habe jetzt aber schon ein beschäftigungsverbot bekommen.
Dem zu folge arbeite ich jetzt nicht mehr , keine überstunden weniger Geld... Also bekomme ich ca. 900€ Netto bis ich in den Erziehungsurlaub gehe..
bekomme 308€ Kindergeld und seit diesem Monat 600€ Kindsunterhalt von meinem Ex..

Das da nich viel zu pfänden ist weiß ich dank euren Auskünften  :thumbup:

Aber wie ist das denn jetzt? wie soll ich mich denn jetzt den Banken gegenüber verhalten?
Bis ich einen Termin beim Schuldnerberater der kostenlos ist bekomme.

Ich habe echt angst davor das die mir mein Konto sperren und ich somit meine anderen Sachen die nichts mit dem Haus zu tun haben nicht mehr zahlen kann...

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paps

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Re: fragen über fragen, würde gerne insolvenz vermeiden...
« Antwort #16 am: 07. März 2008, 19:00:00 »

Ja so ist das nun mal im Leben. :fuchsteufelswild:

Da sie eh nichts mehr für das Haus zahlen und ihnen die Immo egal ist, wie am Anfang des Treads geschrieben, sollten Sie der Bank nur kurz mitteilen, dass Sie nicht in der Lage sind mit einem Einkommen von 900,- Euro den Kredit zu bedienen.
Die Selbstauskunft sollten Sie keines Falls ausfüllen und zurücksenden.

Die Bank wird ehr nicht zu einer Kontopfändung greifen, da bei ihnen nichts zu holen ist.

Es wird aber relativ zügig versucht werden, die Zwangsversteigerung einzuleiten.
Aber das ist ihnen ja egal. Dauert aber bis zur endgültigen Versteigerung auch noch ca. 2 Jahre.

Die Zeit bis zum ersten Beratungstermin bei der SB  sollten Sie mit dem Erstellen einer Übersicht über die Gläubiger und deren Forderungshöhe überbrücken.

Fordergründig sollten Sie aber an das ungeborene Kind denken. :juchu:
Alles andere wird sich dann schon finden.


Sie sollten auch über www.insolvenzbekanntmachungen.de prüfen, ob bereits ein Insolvenzverfahren ihres Ex läuft.
Ambesten bei Detailsuche Name, Bundesland und Insogericht eingeben.

Je nach dem könnten Sie als Vertreter der Kinder dann auch als Gläubiger den rückständigen Unterhalt zur Tabelle melden.
« Letzte Änderung: 07. März 2008, 19:02:41 von paps »
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Re: fragen über fragen, würde gerne insolvenz vermeiden...
« Antwort #17 am: 08. März 2008, 17:40:59 »

erstmal danke für die flotte Antwort  :cheesy:

Ja das mit den Gläubigern ist glaub ich gar nich so einfach, weil mein Ex-Mann die Unterlagen ja nicht raus rückt.
Ich glaube im moment kann ich nur abwarten bis die Banken mich dann mal anschreiben, damit ich so an Gewisse Unterlagen komme. Da es ja nicht nur die 90 000€ sind  :heulen: es waren ja auch Förderungen dabei von der KFW Bank glaub ich, bin mir da aber nich so sicher  :rougi:

Das eine Versteigerung so lange dauert hätte ich nicht gedacht...

Ich hab da gleich noch so ne kleine Frage

Da ich ja Umgezogen bin und damals mein Konto überzogen hab und Kaution und den ganzen mist zahlen musste, hatte ich bei der Sparkasse einen Kredit aufgenommen, den ich jetzt wiederum vor gut einem halben oder dreiviertel Jahr mit einem anderen Kredit abgelößt habe...

Auf diesem Kredit zahle ich jeden Monat 200€ . Soll ich den denn jetzt weiterhin bezahlen???? Is nich so das ich das nich kann, ich kann ja, aber wenn ich eh in Insolvenz gehen muß  :dntknw:
Was macht man denn da? heißt es nicht dann das ich einen Gläubiger bevorzuge oder so?

Wie lange dauert denn im normalfall bis man in Insolvenz offiziel geht?
Und noch ne ganz dumme frage, wie lange dauert eigendlich eine Insolvenz denn jetzt genau? Dachte immer das es etwas über 7 Jahre ist  :gruebel:

Muß ich das denn bei den Banken belegen was ich verdiene oder das ich ja jetzt bald in Mutterschutz bin? so mit Kopie vom Mutterpaß und so?
Weil wenn ich denen Ja ne Kopie von der Lohnabrechnung schicken würde, hätten die ja meinen Arbeitgeber und ob das so gut ist weiß ich ja auch nich so recht  :neutral:

Achja danköööö für den Link, den hab ich mir gleich gesichert  :juchu:
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