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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Fragen über Fragen ;-)  (Gelesen 3660 mal)

Hansel

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Fragen über Fragen ;-)
« am: 30. Juli 2006, 12:50:27 »

Hallo erstmal, kurz ein Abriss meiner Situation:

Ich habe zwei Häuser mit Geschwistern in Grundstücksgemeinschaft, habe dann mit meiner Frau ein weiteres Haus für uns gekauft. Leider wurden beide Geschwister arbeitslos und die Hypotheken der beiden Gemeinschaftshäuser konnten nicht mehr bedient werden nach 5 jährigem Ringen, eigentlich schon von vorneherein sinnlos und nur ein verlängertes Elend steht nun alles vor dem Aus. Zwangsversteigerung in alle Häuser bereits betrieben, eines ist auch schon versteigert.  Der erzielte Verkaufspreis  erreicht gerade mal 20-30 Prozent der ehemaligen Hypothek. Ich habe natürlich durch das lange ringen an allen Stellen Schulden gemacht, Kaum war Geld im Hause hat es der Gläubiger bekommen der am lautesten geschrien hat bzw. die kräftigsten Mittel hatte. Ich bin dabei eine genaue Übersicht zu erstellen, und muss dann eine PrivatInsolvenz  anstreben.
Meine Fragen:
1. -Ich habe seit mehren Jahren ein Nebengewerbe angemeldet, aber dieses nie wirklich ausgeführt, es war eine planung, und sollte etwas weiterhelfen, aber ich habe nie diese aktiv ausgeführt, sondern lediglich auf dem Amt angemeldet. Zählt das dann trotzdem als selbstständigkeit (bin natürlich auch berufstätig)?

2.-Welche Vor-Nachteile bieten jeweils die Regelinsolvenz bzw. die Verbraucherinsolvenz? Bin da etwas verwirrt, da beide Begriffe oftmals in Foren vermischt werden.

3.-Ich habe nun akut das Problem das mein Konto bereits seit längerem gekündigt wurde, ich habe dann bei der selben Bank (Raiffeisenbank) ein konto nur auf meine Frau gemacht, da sie lediglich zwei Bürgschaften unterschrieben hat, und nur einen Gläubiger hat (Versicherung) und auch noch keine Vollstreckungen hatte.  Meine Idee war nun meinen Arbeitslohn auf ihr konto gehen zu lassen, da mein Arbeitgeber natürlich nur bargeldlos ausszahlt. Leider hat nun der eine einzige Gläubiger das Konto einen Tag vor Lohneingang gepfändet. Der Rechtspfleger hat uns nun 1000 Euro sofort freigegeben, und hat auch die gesamte Freistellung des  bereits der Lohnpfändung unterworfenen Lohnes beschlossen, muss aber erst noch die Gläubiger anhören. Nach seiner Auskunft ist aber der Lohn voll pfändbar, da er ja nicht auf meinem Konto liegt, sondern auf dem meiner frau. Stimmt dasso,und was kann der Gläubiger nun tun?
4.- Wie komme ich an ein jedermannkonto heran? Welche Bank führt die?
Habe bereits im letzten Jahr die EV abgegeben.

5.-Wie schaut es mit der Insolvenz aus? Da ich ja noch zwei Häuser besitze, kann ich ja noch gar keinen Schulden beziffern die bei den Banken letzendlich übrigbleiben. Kann ich trotzdem schon anfangen bei den übrigen Gläubigern eine Forderungsaufstellung mit Bezug auf eine angestrebte Insolvenz beantragen, oder warte ich besser bis die Versteigerungen beendet sind?

6.-Dann eine Frage die wohl nicht hier reinpasst, aber vieleicht weis da auch jemand Bescheid. Meine Schwiegereltern wollen das letzte Gemeinschaftshaus in dem ich mit familie (3kinder,zwei davon leiblich) wohne für mich ersteigern, da das zu erwartende gebot lächerlich gering im Vergleich zum Wert sein wird.Kann das Haus dann auf das Kind meiner frau überschrieben werden, das ja nicht mein leibliches ist, und wie würde sich das bei meinen Pfändungen auswirken? Berücksichtigt wird es ja jetzt auch nciht da ich ja nicht unterhalstpflichtig bin.

7.-Wie würde eine eventuelle Berufsaufnahme meiner Frau sich auf die Pfändungen auswirken. Ich würde sie als unterhaltspflichtige Person dann ja wohl verlieren, aber die gemeinsamen Kinder behalten,oder?  Bekommt dann meine frau einen eigenen Freibetrag von diesenknapp 1000 Euro, und bekommt sie dann auch die Kinder nochmal angerechnet als unterhaltspflichtge Personen? Oder wird das gegengerechnet?

8.-Ich übe nur eine Teilzeitbeschäftigung aus, Dies kam da meine Frau ehemals berufstätig war, und wir also dann beide die kinder betreuten und jeweils eine viertagewoche arbeiteten. Nun hat meine Frau aber mit der Geburt unseres dritten Kindes die arbeitsstelle verloren, ich jedoch habe meine ehemalige Elternzeit in meinem Betrieb auf eine unbefristete 4-Tagewoche -Stelle umgewandelt. trotzdem erziele ich aber Einkünfte von 1500-1900 euro. also auf den ersten blick sicherilch keine Teilzeitstelle. Schadet das etwas der Beschäftigungspflicht während der Insolvenz?  Ich überlege auch noch einen weiteren Tag zu streichen, so das ich nur noch drei Tage arbeite, und möchte dann eine Weiterbildung zum Industriemeister an diesem freien Tage durchführen. Gleichzeitig will meine Frau dann auch wieder eine Teilzeitstelle annehmen.  Schadet diese Konstellation dann?

So das wären alle Fragen die ich im Moment auf dem Herzen habe, ich hoffe ich plätte hier niemanden mit meinem Redeschwall, und ich würde mich auch auf Teilantworten freuen.

Gruss
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jschwab

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Fragen über Fragen ;-)
« Antwort #1 am: 30. Juli 2006, 14:04:48 »

Hallo erstmal,
ja ein haufen Zeug was Sie da auf dem Herzen haben.

Klingt aber alles gar nicht mal soo wild.

Wohl ein Kuddelmuddel aber kein Notfall wie es scheint.

Ich mache mir mal Punkt für Punkt Gedanken und werde Ihnen dann meine Statements schreiben.

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Hansel

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Fragen über Fragen ;-)
« Antwort #2 am: 30. Juli 2006, 14:32:29 »

Ich danke schon mal vorab, aber es stimmt natürlich das sich da eine Menge angesammelt hat.
Nein es ist sicher kein Notfall, lediglich die Sache mit der Kontopfändung bedrückt mich etwas, bleibt es lediglich bei den 1000 Euro die ich diesen Monat bekomme, dann wird das etwas eng so von wegen Miete und so, die ich ja hier zahlen muss, aber immer noch kein Vergleich zu den teilweise dramatischen Fällen die sonst hier so schreiben.

Mfg.
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jschwab

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Fragen über Fragen ;-)
« Antwort #3 am: 04. August 2006, 12:03:58 »

Hallo,
hat ein bischen gedauert aber hier die Antworten.


Zu 1.)
Wenn keine Umsätze gemacht wurden einfach Abmelden und dies auch dem Finanzamt mitteilen.



Zu 2.)
Unterscheid:
VerbraucherInso kommt in Frage:  
Wenn Sie keine selbständige Tätigkeit (mehr) ausübt
maximal 19 Gläubiger haben (304 Abs. 2 InsO)
keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen. (§ 304 Abs. 1 Satz 2 InsO)
ansonsten RegelInso

Letztendlich entscheidet das Gericht welches Verfahren für Sie angewendet wird. Wenn Sie nicht selbständig waren kommt für Sie sowieso nur das Verbraucherinso-Verfahren in Frage.
Haben Sie mehr als 20 Gläubiger können Sie das Regelinso-Verfahren wählen (da brauchen Sie keinen außergerichtlichen Einigungsversuch machen) aber das Gericht wird Sie in diesem Falle höchstwahrscheinlich zum verkappten Verbraucher degradieren.


Zu 3.)
Hört sich kompliziert an.
Grundsätzlich ist es egal, auf welchem Konto das Geld liegt. Alles bis zur Pfändungsfreigrenze §850 c können Sie behalten. Der GV muss das Geld auch freigeben. Doch das kann schon dauern.
Immer vorher sicherstellen, dass vor allem zum Monatsende nichts passieren kann.
In Ihrem Fall megaschlecht gelaufen.


Zu 4.)
Die Sparkasse ist verpflichtet Ihnen ein Konto einzuräumen (auf Guthabenasis)




Zu 5.)
Das können Sie machen wie ein Dachdecker.
Ich rate Ihnen:
Beginnen Sie sofort mit den Vorbereitungen. Erfassen Sie alle Gläubiger. Führen Sie einen außergerichtlichen Einigungsversuch (also das Verbraucherverfahren) durch und warten bis eine Ablehnung kommt.
Dann lassen Sie das Scheitern bestätigen (können Sie bei uns) und fangen parallel an, Ihr Vermögen zu erfassen. Wenn auch das gelaufen ist, lassen Sie den Insolvenzantrag generieren und senden diesen an das Gericht.
Um das Vermögen ansich wird sich dann schon der IV kümmern. Da müssen Sie nichts zutun.



Zu 6.)
Kann ich nicht genau sagen. Aber da es nicht ihr leibliches Kind ist, dürfte da auch nichts passieren. Aber informieren Sie sich nochmals sicherheitshalber bei einem Rechtsanwalt.


Zu 7.)
Egal ob ein oder zwei Verdiener. Die Gesamteinkünfte werden der Pfändungstabelle gegenübergestellt.
Also Gehalt Sie, Gehalt Frau plus Kind1 plus Kind2 = Betrag lt. Pfändungstabelle



Zu 8.)
Wie Sie das machen bleibt Ihnen überlassen.
Fakt ist, dass Sie während der Wohlverhaltensperiode bestrebt sein müssen, einen anständigen Beruf zu finden und auszuführen. Wenn Sie sich als Industriemeister Weiterbildungen möchten wirkt sich das sicherlich positiv aus. Es sollten dann aber auch Perspektiven sichtbar sein.


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Sanierer

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Fragen über Fragen ;-)
« Antwort #4 am: 05. August 2006, 18:14:02 »

Hallo,

Grundsätzlich gilt bei allen Selbständigen. Regelinsolvenz. Der Unterschied vereinfacht geschrieben zur Verbraucherinsolvenz ist der, dass kein außergerichtlicher Einigungsversuch benötigt wird.
Regelinsolvenz ist zeitlich nicht ganz so aufwändig.

Ob das in Ihrem Fall zutrifft, weil Sie zwar ein Gewerbe angemeldet aber nie ausgeführt haben ist daher fraglich und kann sicherlich von einem Anwalt für Insolvenzrecht beantwortet werden.

Auch wenn Ihre Mittel knapp sind können Sie sich eien leisten. Beantragen Sie einen Beratungsschein bei Gericht.

Gruss Sanierer[addsig]
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