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Autor Thema: Fragen wegen Erbauschlagung  (Gelesen 2477 mal)

Swarley

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Fragen wegen Erbauschlagung
« am: 04. Juli 2009, 13:15:27 »

Hallo Zusammen,
ich mache zur Zeit wohl die schwerste Zeit meines Lebens durch und wäre sehr erfreut, wenn ihr mir ein wenig helfen könntet.
Die Situation sieht wie folgt aus.
Meine Mutter verstarb vor 3 Wochen und zu dem Zeitpunkt waren meine Eltern hoch verschuldet und jetzt ist es mein Vater immer noch.

Ich habe vorallem 2 Fragen die sehr wichtig sind.
Da meine Mutter kein Testament hinterlassen hat steht mir theorethisch ein Teil des Erbes zu. Jetzt frage ich mich, ob die ganzen Verbindlichkeiten auf meinen Vater übertragen werden oder ob ich, wenn ich das Erbe nicht ausschlage zum Teil mit drin hänge.

Meine 2. Frage geht um meinen Vater.
Er hat eine Direct Lebensversicherung. Sprich an das Geld kommt man nur im Todesfall bzw., wenn die Versichrung ausläuft.
Sollte meinen Vater etwas zustoßen ist die erste Maßnahme, die ich tätige das Erbe ausschlagen aber damit würde ich ja auch die Lebensversichrung ausschlagen. Meine frage ist, wenn mein Vater bei der Versichrung mich als Bezugsberichtigten auswählt, bekomme ich beim Todesfall die Leistung, wenn ich das Erbe ausschlage?

Es sind sehr spezielle Fragen. Da ich noch sehr jung bin und inner Ausbildung und ich die ganze Bestattung + Pacht des Grabes und den kommenden Auszug in eine eigene Wohnung selbst finanzieren und organisieren muss, habe ich keinen Cent für einen Anwalt.
Ich hoffe ihr könnt mir in irgendeiner weise helfen. Vielleicht ist hier jemand, der sich mit der Materie auskennt und weiss eine Insitution, wo ich Antworten auf meine Fragen bekomme. Ich bin für jegliche Hilfe offen und bedanke mich im Vorraus
lg Swarley
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Feuerwald

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Re: Fragen wegen Erbauschlagung
« Antwort #1 am: 04. Juli 2009, 13:58:15 »

Jetzt frage ich mich, ob die ganzen Verbindlichkeiten auf meinen Vater übertragen werden oder ob ich, wenn ich das Erbe nicht ausschlage zum Teil mit drin hänge.

-> nicht zum "Teil",  ganz. Wenn es außer Schulden nichts zu erben gibt, wäre eine fristgerecht Ausschlagung der wohl sichere Weg.

 
 Meine frage ist, wenn mein Vater bei der Versichrung mich als Bezugsberichtigten auswählt, bekomme ich beim Todesfall die Leistung, wenn ich das Erbe ausschlage?

-> das ist ja der Sinn einen Bezugsberechtigten zu benennen. Der "erbt" ja nicht, sondern bekommt vertraglich geregelt Geld aus einer Police.


Es sind sehr spezielle Fragen.

-> deshalb sollten Sie auch nicht auf Aussagen aus Interet-Foren alleine vertrauen. Hier ist eine rechtzeitige fachjuristische Beratung (ggf. Verbraucherzentrale) sicherlich die beste Investition.

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