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Autor Thema: fragen zu einem fall inkasso  (Gelesen 11338 mal)

danielabehrens1

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Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #20 am: 28. März 2014, 21:36:22 »

Würde ebenfalls wie von @der alte empfohlen reagieren

Abwarten und wieder posten wenn was kommt

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Momo72

Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #21 am: 08. Juli 2014, 14:07:55 »

so nun ist es doch soweit. es ist tatsächlich ein mahnbescheid in dieser angelegenheit gekommen!! in der aufstellung der forderungen steht natürlich die hauptforderung auch noch mit drin, obwohl die (wie hier schon besprochen) lange begliechen ist. logischerweise werde ich dem mahnbescheid widersprechen. aber ich komm mit dem teil gar nicht klar. da kann man ja auch nur einem teil der forderungen widersprechen (wäre in diesem fall die hauptforderung) oder der ganzen forderung. ich mein die inkassogebühren hab ich ja nicht gezahlt. was kreuz ich da jetzt an :dntknw: ich bin total überfordert mit der angelegenheit. ich fahre heute nachmittag auf jeden fall zur bank und lasse mir einen auszug über die überweisung der hauptforderung mit stempel der bank geben. das werde ich dem widerspruchschreiben beilegen, damit klar ist das ich das überwiesen hab. oder sollte man das eher nicht tun?
über recht schnelle antworten wäre ich sehr dankbar weil ich das möglichst schnell erledigen möchte. man hat ja nur 14 tage zeit für den widerspruch
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Der_Alte

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Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #22 am: 08. Juli 2014, 15:36:36 »

Dem Mahnbescheid gesamt widersprechen. Da die Hauptforderung immer noch aufgeführt ist, ist der MB grundsätzlich fehlerbehaftet. Die Inkassokosten sind strittig und werden vor Gericht bei einer Klage wohl kaum anerkannt werden (Rechtsverfolgungskosten durch RA und Inkasso ist eigentlich nicht erstattungsfähig, wenn, dann nur eins von beiden).

Bloß nicht bange machen lassen, die müssen nach Widerspruch die Klage vor Gericht begründen und dann ist ausreichend Zeit, sich mit deren Argumenten auseinander zu setzen. Das mit der Überweisung wird erst in der Klageerwiderung benötigt, hat also noch Zeit. Da reicht dann auch erstmal ein Kontoauszug als Kopie.
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Momo72

Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #23 am: 08. Juli 2014, 15:58:25 »

Vielen dank für deine Antwort. Ich habe auch eben noch gesehen das noch nicht mal die Auflistung der Posten der Hauptforderung korrekt ist. Es ging um die versicherungsbeiträge von Oktober und November letztes jahr, jetzt steht da plötzlich noch der Beitrag von Dezember mit bei. Dann werde ich das so schnell als möglich weg schicken, am besten wohl per einschschreiben?
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Der_Alte

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Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #24 am: 09. Juli 2014, 11:44:15 »

Einschreiben mit Rückschein ist sicher nicht verkehrt.
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danielabehrens1

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Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #25 am: 17. Juli 2014, 09:11:56 »

Im nächsten Schritt wird die Gegenseite den TE bitten den Widerpruch zu begründen und/oder zurückzunehmen
Nicht darauf eingehen falls dieser Vorschlag kommen sollte
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Momo72

Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #26 am: 18. Juli 2014, 00:42:19 »

ich gehe mal davon aus mit gegenseite hier die anwaltskanzlei ist bzw das inkassobüro? wie wird es überhaupt weitergehen? wird das gericht irgendwie auf meinen widerspruch reagieren? was ist wenn ich vom gericht eine anfrage bekomme warum ich widerspruch eingelegt habe? da muß ich dann aber wohl drauf reagieren?
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Der_Alte

  • Gast
Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #27 am: 18. Juli 2014, 11:04:49 »

Das Gericht interessiert sich für die inhaltliche Seite zunächst nicht. Der Widerspruch wird jetzt dem Antragsteller des MB mitgeteilt (§ 695 ZPO). Sollte der Antragsteller die Sache weiter verfolgen wollen, so muss er dies dem Gericht mitteilen. Das Verfahren wird dann an das zuständige Gericht weitergeleitet. Dieses fordert den Antragsteller auf innerhalb 14 Tagen seinen Anspruch (in Form einer Klage) zu begründen. Klagt er, kommte es zu einem normalen, wahrscheinlich schriftlichen Gerichtsverfahren. Dann bekommt man als Beklagter die Klage mit der Aufforderung des Gerichts, entsprechende Stellungnahme abzugeben. Dann kann man sich mehr oder minder ausführlich mit den Argumenten der Gegenseite auseinander setzen.
Wenn er nach dem Widerspruch gegenüber dem Gericht erklärt, die Sache nicht weiter verfolgen zu wollen, ist die Sache erledigt.
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Momo72

Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #28 am: 18. Juli 2014, 13:29:11 »

ok danke für die antwort.
sollten sie die sache vor gericht bringen wollen müssen sie da eine bestimmte frist einhalten? oder können die nun in drei jahren meinetwegen auch noch herkommen und klage einreichen? oder kann ich davon ausgehen wenn ich zb 6 wochen oder so nichts mehr von der sache höre das es abgehakt ist? ich möchte ungern ewig zittern das da evtl noch was hinterherkommt :Oh_no:
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Der_Alte

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Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #29 am: 18. Juli 2014, 16:43:02 »

Wenn die aufgrund dieses Mahnbescheids klagen wollen, dann dürfte die Klage in den nächsten Wochen eingehen. Eine erneute Klage bis zum Eintritt der Verjährung ist sicher möglich, aber unwahrscheinlich.

Ich würde aufgrund der fehlerhaften Berechnung etc. eher davon ausgehen, dass die ziemlich zügig die Klage begründen; denn sie scheinen sich ziemlich sicher zu sein, noch die Hauptforderung einklagen zu können.
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Momo72

Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #30 am: 01. August 2014, 23:33:59 »

so es geht weiter in meinem fall

ich hatte dem MB ja widersprochen. nun habe ich von dem rechtsanwaltsbüro ein schreiben bekommen heute in dem steht das sie halt benachrichtigt wurden das ich dem bescheid widersprochen hätte. sie hätten meine unterlagen nochmal geprüft und seien zu dem ergebnis gekommen das ich ich die forderung zahlen müßte (welch überraschung...) dem schreiben ist gleich noch ein vordruck beigelegt den ich nur unterschreiben muß um den widerspruch zurückzuziehen. es wird mir angedroht das sonst ein kostenpflichtiger prozess auf mich zukommen würde wenn ich das nicht SOFORT ans gericht schicken würde.

also soll ich das jetzt ignorieren? ich denke das dann 100pro eine klage ins haus kommt.
meine angst ist immer noch das wenn es zum prozess kommt das gericht zu dem ergebnis kommt das ich zahlen muß (auch wenn die hauptvorderung ja schon längst bezahlt ist) dann muß ich ja auch die prozesskosten bezahlen. das wäre der ruin für mich  :neutral:
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Der_Alte

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Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #31 am: 02. August 2014, 12:59:14 »

Wenn die Hauptforderung nachweislich gezahlt ist, dann kann man es doch wirklich auf den Prozeß ankommen lassen.
Wenn die sich so sicher wären, dass sie eine Klage gewinnen, warum dann diese typisch doofe Inkassoschreiben, dass man den Widerspruch zurücknehmen soll.

Meine Erwiderung auf deren Schreiben wäre kurz und bündig: Ich sehe ihrer Klage mit Freude entgegen.
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Momo72

Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #32 am: 03. August 2014, 18:57:38 »

ja die hauptforderung ist definitiv bezahlt. allerdings hatte ich das geld (mit rücksprache der versicherung) erst überwiesen NACHDEM ich das erste schreiben des inkassobüros und auch einige tage später von der anwaltskanzlei bekommen hatte. ich weiß ja nicht ob das einen unterschied macht vor gericht
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Der_Alte

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Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #33 am: 04. August 2014, 09:39:21 »

Wenn die Hauptforderung erledigt ist, dann ist diesbezüglich keine Klage mehr zulässig, denn die Forderung ist nicht mehr streitig. Es könnte also nur noch wegen der Nebenkosten der Forderung Klage geführt werden. Und darüber kann man sich wieder trefflich streiten, welche und in welcher Höhe überhaupt zulässig sind.
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Insokalle

Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #34 am: 10. August 2014, 16:51:58 »

Wenn Sie nicht ewig warten und/oder Briefe lesen wollen und außerdem sicher sind, dass der Anspruch unbegründet ist, hätten Sie mE zwei Optionen:
1. Sie drohen eine negative Feststellungsklage an.
2. Sie beantragen die Durchführung des streitigen Verfahrens. Dann ist der Gläubiger wieder am Zuge und muss seinen Anspruch begründen.

Wenn Sie meinen, auf der sicheren Seite zu sein, kann es nicht schaden, Gegendruck aufzubauen anstatt sich ständig berieseln zu lassen.

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danielabehrens1

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Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #35 am: 26. August 2014, 00:44:16 »

Ich schätze zwischenzeitlich hat man die Forderung mangels Erfolgsaussichten ausgebucht
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