Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Momo72 am 19. Februar 2014, 12:40:33

Titel: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Momo72 am 19. Februar 2014, 12:40:33
liebe forengemeinde

ich habe eine frage
und zwar hat meine versichung ein inkassobüro mit einer offenen forderung betraut. nach rücksprache mit meinem sachbearter dort (ich hab ihn angerufen weil mir nur eine offene forderung aus dem dez bekannt war..und mir das inkassobüro sehr unseriös erschien- sirius-) meinte er, wiederum nach rücksprache mit der buchhaltung das die forderung wäre vom okt letzten jahres, nun ja das sei jetzt dahingestellt denn ich habe hier in meinen papieren weder zahlungserinnerungen noch mahnungen dazu. zu der offenen forderung aus dem dez hab ich beides bekommen.. ich hatte eigentlich gedacht das es sich bei der forderung des inkassobüros um diesen betrag handele und hab erstmal wertvolle zeit verloren indem ich versucht habe mit denen kontakt aufzunehmen. von denen hat sich natürlich keiner gerührt  :fuchsteufelswild:
mittlerweile hab ich auch schon ein brief von einem anwalt bekommen mit androhung auf kontopfändung etc. also wurde ich langsam panisch schon
mein sachbearbeiter hat mir gesagt ich solle die hauptforderung die auf dem brief des inkassobüros steht schnellstmöglich an die versicherung überweisen, ebenso die offene mahnung aus dem dez. das habe ich sofort getan. trotzdem sitzt mir die angst noch im nacken weil ich im internet gegooglet und über die anwaltskanzlei üble sachen gelesen. das die von konto pfänden lassen auch wenn ausstände schon beglichen waren etc

nun habe ich eine freundin die ist rechtsanwaltsgehilfin und sie meinte das die versicherung eigentlich die forderung gar nicht an ein inkassobüro hätte weitergeben dürfen, weil es ein beschluß des OLG geben würde das versicherungen das nicht dürfen da sie alle eigene rechtsabteilungen hätten...
ist das wirklich richtig so???
zumindest wäre das die erklärung dafür das mein sachbearbeiter meinte ich solle die hauptforderung zahlen und dann würde er sich um alles weitere kümmern können. das kam mir seltsam vor um ehrlich zu sein. und ganz beruhigt bin ich auch noch nicht.
ebenso weiß ich noch nicht wirklich aus welchen monaten diese ausstände sind. der sachbearbeiter meinte aber sobald ich die rechnungen bezahlt hätte würde er vorbeikommen mit kontoauszügen meiner zahlungen...
ich muß sagen ich finde das alles ein wenig kurios
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Momo72 am 21. Februar 2014, 11:33:55
hm .. weiß in dem fall keiner rat??  :sad:
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: tomwr am 22. Februar 2014, 15:54:03
Stand des Insolvenzverfahrens, wann eröffnet, ggf. wann aufgehoben ?
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Momo72 am 22. Februar 2014, 17:25:26
@tomwr ich bin gar nicht in einem insolvenzverfahren, sonst hätte ich das dabeigeschrieben.
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Insokalle am 22. Februar 2014, 17:47:35
Ist ja für die Frage eigentlich auch irrelevant.
Ich kenne keine derartige Entscheidung, was natürlich nichts heißen muss.
Allerdings hat eine Rechtsabteilung normalerweise nicht die Aufgaben einer Inkassoabteilung. Meiner Meinung nach bleibt es jedem Unternehmen selbst überlassen, wie es seine Forderungen eintreibt. Schadensminderungspflicht gilt zwar schon, würde die aber an anderen Kriterien festmachen wollen.

Lassen Sie sich doch bitte die Gerichtsentscheidung von Ihrer Freundin nennen, damit man sie mal lesen kann.
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 22. Februar 2014, 23:16:28
Wenn der RA bereits mit Kontopfändung droht stellt sich mir die Frage ob die Forderung bereits tituliert ist. Wenn ja dann ist der Titel zu zahlen, wenn nein, dann irgnoriere das ganze und warte auf den Mahnbescheid und lege dann Widerspruch ein.
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Momo72 am 23. Februar 2014, 01:45:53
nein einen titel gibt es nicht, auch einen mahnbescheid hab ich nicht erhalten. die hauptforderung hab ich ja nun schon längst gezahlt. wenn ein mahnbescheid kommt und ich kann im wiederspruch nachweisen das ich die hauptforderung gezahlt habe, wäre das für ein gericht grund genug von weiteren maßnahmen abzusehen, kontopfändung etc???
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Der_Alte am 23. Februar 2014, 12:19:59
Wenn es keinen Titel gibt, dann muss die Gegenpartei erst einmal klagen. Das kann sie entweder nach einem widersprochenen Mahnbescheid oder indem sie direkt Klage einreicht. In dem Klageverfahren hört der Richter vor einem Urteil beide Seiten an.
Wenn die Hauptforderung nachweisbar beglichen ist, wird jeder Richter die Klage diesbezüglich abweisen. Dann kann es nur noch um Nebenforderungen wie Zinsen und Gebühren gehen. Wenn dann ein Urteil vorliegt und man verurteilt ist, eine bestimmte Summe noch an den Kläger zu zahlen, dann kann man das kurzfristig erledigen.
Die Androhung einer Kontopfändung ohne dass ein Titel besteht, ist bloß eine hohle Drohung, die den Schuldner in Panik versetzen soll.
Abwarten und Tee trinken scheint hier die beste Strategie. Wenn Mahnbescheid kommt, ansehen und ggf. widersprechen. Kommt es zur Klage, dann ggf. eigenen Rechtsbeistand einschalten.
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Momo72 am 23. Februar 2014, 13:20:51
ok das hilft mir schon mal sehr weiter! vielen dank. ich werde also abwarten was nun kommt und ob überhaupt noch was kommt (hoffe nicht)
in der tat ist es das erste mal das ich selber mit einem inkassobüro zu tun habe. was mich allerdings noch interessiert wäre die frage ob diese sache gleich schon in meiner schufa als negativer eintrag steht? weil es halt an ein inkassounternehmen weitergegeben wurde? da mein mann ja in der insolvenz ist läuft hier alles auf meinen namen weil wenigstens ich keine negativen eintragungen habe. wenn sich das jetzt ändert wäre das schon sehr ärgerlich...
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 25. Februar 2014, 22:18:38
Ob und was in der Schufa steht erfahren Sie wenn Sie eine Schufaselbstauskunft einholen. Es könnte sein, dass das Inkassobüro bereits gemeldet haben, es gibt div. Inkasso's welche auch ohne Titel melden.
Ansonsten können Sie dem vorbeugen indem Sie das Inkasso anschreiben und eine Weitergabe der Daten gem. BDSG widersprechen. Bei dieser Gelegenheit würde auch auch mitteilen, dass der Forderung im allgemeinen widersprochen wird und der Klageweg anheim gestellt wird. Geklagt wegen Inkassogebühren in der Regel nicht.
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Momo72 am 26. Februar 2014, 12:56:47
eben hat mich jemand angerufen von der rechtsanwaltskanzlei an die das ganze übergeben wurde. sie meinte es wären jetzt noch ...euro offen, wie wir da jetzt weiter verfahren würden bzw wann ich das zahlen wollte. ich hab ja die hauptforderung an die versicherung überwiesen und die dame meinte das die versicherung das nun an sie überwiesen hätte. find ich komisch... warum sollte die versicherung das machen. ich bin von der ganzen angelegenheit mehr als verwirrt um ehrlich zu sein. wird das wirklich so gehandhabt das die hauptforderung vom schuldner dann an das inkassobüro überwiesen wird??  :dntknw:
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Der_Alte am 26. Februar 2014, 18:36:56
Sollte erneut ein Anruf erfolgen, deutlich machen, dass man keinen Grund für eine Zahlung sieht und es der gerichtlichen Klärung überlässt. Dann auch gleich jeglicher weiteren telefonischen Kontaktaufnahme widersprechen.  Wenn die sich so sicher sind, dass noch Kosten offen sind, dann sollen sie doch klagen. Werden sie aber möglicherweise nicht, weil deren Fantasiegebühren ohnehin selten durchsetzungsfähig sind.
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: danielabehrens1 am 28. Februar 2014, 10:52:51
Die Dame flunkert - Die versicherung hat nicht an die Kanzlei überwiesen bzw weitergeleitet

Im Verzugsfall sind RA Gebühren im Gegensatz zu Inkassogebühren allerdings durchsetzungsfähig

Ergo : Den rest abzüglich der vorgerichtlichen Inkassogebühren zweckgebunden überweisen
Kontoführungsgebühren sind ebenfalls - falls aufgelistet - abzuziehen

Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Der_Alte am 28. Februar 2014, 19:10:08
Zitat
Im Verzugsfall sind RA Gebühren im Gegensatz zu Inkassogebühren allerdings durchsetzungsfähig

Ja, aber dann muss der RA diese geltend machen nach Gebührenordnung. Bis 500 € Streitwert wäre die normale Gebühr incl. MwSt und Nebenkosten 83.54 €. Und keine Phantasiekosten wie Kontoführung, Auskunft oder ähnliches.
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 01. März 2014, 16:45:11
eben hat mich jemand angerufen von der rechtsanwaltskanzlei an die das ganze übergeben wurde. sie meinte es wären jetzt noch ...euro offen, wie wir da jetzt weiter verfahren würden bzw wann ich das zahlen wollte. ich hab ja die hauptforderung an die versicherung überwiesen und die dame meinte das die versicherung das nun an sie überwiesen hätte. find ich komisch... warum sollte die versicherung das machen. ich bin von der ganzen angelegenheit mehr als verwirrt um ehrlich zu sein. wird das wirklich so gehandhabt das die hauptforderung vom schuldner dann an das inkassobüro überwiesen wird??  :dntknw:
je nach Inkassosystem steht dort wirklich Zahlung Mandant oder ähnliches. Bei den Anrufen handelt es sich meist um externes Call Center oder billige Schüler, Studenten,... Also kann man sich darauf verlassen, dass die Leute keine Ahnung haben und nur einen Text ablesen.
Nicht zahlen sondern auf den Klageweg verweisen. Am besten schriftlich!
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Momo72 am 27. März 2014, 14:08:33
nun habe ich gestern wieder post von der rechtsanwaltskanzlei bekommen. darin steht ich bislang sämtliche angebote zur kompletten tilgung der forderung ungenutzt gelassen (dabei ist ja die hauptforderung längst vollständig beglichen)
dann:

unsere mandantin ist nicht mehr gewillt ein weiteres zuwarten zu aktzeptieren. wir sind nunmehr beauftragt einen gerichtlichen mahnbescheid zu beantragen. dann folgt noch eine letzte frist in der ich doch noch zahlen kann.

an der höhe der forderung sehe ich das es sich hier allein um die gebühren des inkassobüros und der anwaltskanzlei handelt! andererseits schreiben sie aber ihr mandant hätte sie beauftragt einen mahnbescheid zu beantragen? der ursprüngliche mandant hat das bestimmt nicht getan denn da ist keine forderung mehr auf.
hier gehts also nur noch um deren gebühren!
also was jetzt tun?
das geld zahlen weil ich es irgendwann doch tun müßte und dann noch gerichtskosten am hals hätte wodurch sich die summer noch beträchtlich erhören würde? oder abwarten? ist das nur eine leere drohung?

Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Der_Alte am 27. März 2014, 21:47:01
Der bisherige Gläubiger hat schon ein Interesse, denn für die Kosten des Verfahrens ist er möglicherweise in Vorleistung getreten.
Grundsätzlich würde ich das Schreiben erst einmal als Drohgebärde auffassen, denn vielfach lasst sich die Forderung bei Gericht nicht einklagen. Das wissen diese Unternehmen, weil ihnen die jeweilige Rechtsmeinung der Gerichte bekannt sein dürften.
Ich würde abwarten, ob tatsächlich ein Mahnbescheid kommt. Dann kann man immer noch entscheiden, ob man widerspricht.
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: danielabehrens1 am 28. März 2014, 08:45:34
Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren wäre absurd

http://inkassokosten.wordpress.com/

Schläft ein bzw wird ausgebucht

Falls Mahnbescheid : Diesem vollumfänglich und begründungslos widersprechen

Im Widerspruchsformular dann die 2 ankreuzen : Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Momo72 am 28. März 2014, 13:17:59
danke für eure antworten
also werde ich abwarten ob da noch was hinterherkommt, oder soll ich dort lieber hinschreiben das ich einem evtl mahnbescheid eh widersprechen werde?

mir ist echt mulmig bei der sache. ich hab mit sowas nie zu tun gehabt und irgendwie angst das jeden moment jemand vor der tür steht und mich in den schuldturm wirft.. ist doof weiß ich  :Oh_no:
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Der_Alte am 28. März 2014, 19:24:53
Abwarten und bloß nicht reagieren.
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: danielabehrens1 am 28. März 2014, 21:36:22
Würde ebenfalls wie von @der alte empfohlen reagieren

Abwarten und wieder posten wenn was kommt

Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Momo72 am 08. Juli 2014, 14:07:55
so nun ist es doch soweit. es ist tatsächlich ein mahnbescheid in dieser angelegenheit gekommen!! in der aufstellung der forderungen steht natürlich die hauptforderung auch noch mit drin, obwohl die (wie hier schon besprochen) lange begliechen ist. logischerweise werde ich dem mahnbescheid widersprechen. aber ich komm mit dem teil gar nicht klar. da kann man ja auch nur einem teil der forderungen widersprechen (wäre in diesem fall die hauptforderung) oder der ganzen forderung. ich mein die inkassogebühren hab ich ja nicht gezahlt. was kreuz ich da jetzt an :dntknw: ich bin total überfordert mit der angelegenheit. ich fahre heute nachmittag auf jeden fall zur bank und lasse mir einen auszug über die überweisung der hauptforderung mit stempel der bank geben. das werde ich dem widerspruchschreiben beilegen, damit klar ist das ich das überwiesen hab. oder sollte man das eher nicht tun?
über recht schnelle antworten wäre ich sehr dankbar weil ich das möglichst schnell erledigen möchte. man hat ja nur 14 tage zeit für den widerspruch
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Der_Alte am 08. Juli 2014, 15:36:36
Dem Mahnbescheid gesamt widersprechen. Da die Hauptforderung immer noch aufgeführt ist, ist der MB grundsätzlich fehlerbehaftet. Die Inkassokosten sind strittig und werden vor Gericht bei einer Klage wohl kaum anerkannt werden (Rechtsverfolgungskosten durch RA und Inkasso ist eigentlich nicht erstattungsfähig, wenn, dann nur eins von beiden).

Bloß nicht bange machen lassen, die müssen nach Widerspruch die Klage vor Gericht begründen und dann ist ausreichend Zeit, sich mit deren Argumenten auseinander zu setzen. Das mit der Überweisung wird erst in der Klageerwiderung benötigt, hat also noch Zeit. Da reicht dann auch erstmal ein Kontoauszug als Kopie.
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Momo72 am 08. Juli 2014, 15:58:25
Vielen dank für deine Antwort. Ich habe auch eben noch gesehen das noch nicht mal die Auflistung der Posten der Hauptforderung korrekt ist. Es ging um die versicherungsbeiträge von Oktober und November letztes jahr, jetzt steht da plötzlich noch der Beitrag von Dezember mit bei. Dann werde ich das so schnell als möglich weg schicken, am besten wohl per einschschreiben?
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Der_Alte am 09. Juli 2014, 11:44:15
Einschreiben mit Rückschein ist sicher nicht verkehrt.
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: danielabehrens1 am 17. Juli 2014, 09:11:56
Im nächsten Schritt wird die Gegenseite den TE bitten den Widerpruch zu begründen und/oder zurückzunehmen
Nicht darauf eingehen falls dieser Vorschlag kommen sollte
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Momo72 am 18. Juli 2014, 00:42:19
ich gehe mal davon aus mit gegenseite hier die anwaltskanzlei ist bzw das inkassobüro? wie wird es überhaupt weitergehen? wird das gericht irgendwie auf meinen widerspruch reagieren? was ist wenn ich vom gericht eine anfrage bekomme warum ich widerspruch eingelegt habe? da muß ich dann aber wohl drauf reagieren?
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Der_Alte am 18. Juli 2014, 11:04:49
Das Gericht interessiert sich für die inhaltliche Seite zunächst nicht. Der Widerspruch wird jetzt dem Antragsteller des MB mitgeteilt (§ 695 ZPO). Sollte der Antragsteller die Sache weiter verfolgen wollen, so muss er dies dem Gericht mitteilen. Das Verfahren wird dann an das zuständige Gericht weitergeleitet. Dieses fordert den Antragsteller auf innerhalb 14 Tagen seinen Anspruch (in Form einer Klage) zu begründen. Klagt er, kommte es zu einem normalen, wahrscheinlich schriftlichen Gerichtsverfahren. Dann bekommt man als Beklagter die Klage mit der Aufforderung des Gerichts, entsprechende Stellungnahme abzugeben. Dann kann man sich mehr oder minder ausführlich mit den Argumenten der Gegenseite auseinander setzen.
Wenn er nach dem Widerspruch gegenüber dem Gericht erklärt, die Sache nicht weiter verfolgen zu wollen, ist die Sache erledigt.
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Momo72 am 18. Juli 2014, 13:29:11
ok danke für die antwort.
sollten sie die sache vor gericht bringen wollen müssen sie da eine bestimmte frist einhalten? oder können die nun in drei jahren meinetwegen auch noch herkommen und klage einreichen? oder kann ich davon ausgehen wenn ich zb 6 wochen oder so nichts mehr von der sache höre das es abgehakt ist? ich möchte ungern ewig zittern das da evtl noch was hinterherkommt :Oh_no:
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Der_Alte am 18. Juli 2014, 16:43:02
Wenn die aufgrund dieses Mahnbescheids klagen wollen, dann dürfte die Klage in den nächsten Wochen eingehen. Eine erneute Klage bis zum Eintritt der Verjährung ist sicher möglich, aber unwahrscheinlich.

Ich würde aufgrund der fehlerhaften Berechnung etc. eher davon ausgehen, dass die ziemlich zügig die Klage begründen; denn sie scheinen sich ziemlich sicher zu sein, noch die Hauptforderung einklagen zu können.
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Momo72 am 01. August 2014, 23:33:59
so es geht weiter in meinem fall

ich hatte dem MB ja widersprochen. nun habe ich von dem rechtsanwaltsbüro ein schreiben bekommen heute in dem steht das sie halt benachrichtigt wurden das ich dem bescheid widersprochen hätte. sie hätten meine unterlagen nochmal geprüft und seien zu dem ergebnis gekommen das ich ich die forderung zahlen müßte (welch überraschung...) dem schreiben ist gleich noch ein vordruck beigelegt den ich nur unterschreiben muß um den widerspruch zurückzuziehen. es wird mir angedroht das sonst ein kostenpflichtiger prozess auf mich zukommen würde wenn ich das nicht SOFORT ans gericht schicken würde.

also soll ich das jetzt ignorieren? ich denke das dann 100pro eine klage ins haus kommt.
meine angst ist immer noch das wenn es zum prozess kommt das gericht zu dem ergebnis kommt das ich zahlen muß (auch wenn die hauptvorderung ja schon längst bezahlt ist) dann muß ich ja auch die prozesskosten bezahlen. das wäre der ruin für mich  :neutral:
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Der_Alte am 02. August 2014, 12:59:14
Wenn die Hauptforderung nachweislich gezahlt ist, dann kann man es doch wirklich auf den Prozeß ankommen lassen.
Wenn die sich so sicher wären, dass sie eine Klage gewinnen, warum dann diese typisch doofe Inkassoschreiben, dass man den Widerspruch zurücknehmen soll.

Meine Erwiderung auf deren Schreiben wäre kurz und bündig: Ich sehe ihrer Klage mit Freude entgegen.
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Momo72 am 03. August 2014, 18:57:38
ja die hauptforderung ist definitiv bezahlt. allerdings hatte ich das geld (mit rücksprache der versicherung) erst überwiesen NACHDEM ich das erste schreiben des inkassobüros und auch einige tage später von der anwaltskanzlei bekommen hatte. ich weiß ja nicht ob das einen unterschied macht vor gericht
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Der_Alte am 04. August 2014, 09:39:21
Wenn die Hauptforderung erledigt ist, dann ist diesbezüglich keine Klage mehr zulässig, denn die Forderung ist nicht mehr streitig. Es könnte also nur noch wegen der Nebenkosten der Forderung Klage geführt werden. Und darüber kann man sich wieder trefflich streiten, welche und in welcher Höhe überhaupt zulässig sind.
Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: Insokalle am 10. August 2014, 16:51:58
Wenn Sie nicht ewig warten und/oder Briefe lesen wollen und außerdem sicher sind, dass der Anspruch unbegründet ist, hätten Sie mE zwei Optionen:
1. Sie drohen eine negative Feststellungsklage an.
2. Sie beantragen die Durchführung des streitigen Verfahrens. Dann ist der Gläubiger wieder am Zuge und muss seinen Anspruch begründen.

Wenn Sie meinen, auf der sicheren Seite zu sein, kann es nicht schaden, Gegendruck aufzubauen anstatt sich ständig berieseln zu lassen.

Titel: Re: fragen zu einem fall inkasso
Beitrag von: danielabehrens1 am 26. August 2014, 00:44:16
Ich schätze zwischenzeitlich hat man die Forderung mangels Erfolgsaussichten ausgebucht