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Autor Thema: Fragen zu Inkasso-Raten  (Gelesen 5796 mal)

inkassoprobleme

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Fragen zu Inkasso-Raten
« am: 04. Mai 2010, 15:23:17 »

Hallo Foris,
Ich hab da mal ein paar kleine Fragen und hoffe ihr könnt mir evtl. helfen
Ich hab letztes Jahr Mist gebaut und bade das jetzt natürlich aus.
Durch meine "jugendliche Dummheit" habe ich bei 3 Versandhäusern schulden, welche die Forderung an Inkassounternehmen weitergeleitet haben.
Im Januar habe ich mich mit 2 davon auf Ratenzahlung geeinigt und im Februar auch mit dem dritten.
Ich zahle im Moment:
32 € -> Forderung 172,84 seit Januar. Bisher 5 Raten  (160€ gezahlt)
50 € -> Forderung 256,85 seit Januar. Bisher 5 Raten  (250€ gezahlt)
28 € -> Forderung 232,49 seit mitte Febraur. Bisher 3 Raten.  (84 € gezahlt)

Ich konnte leider in keinem der Schreiben finden wieviel Zinsen anfallen und so. Ich habe aber auch nicht alle Schreiben bekommen, weil ich umgezogen bin und deshalb überhaupt erst die Schulden angelaufen sind (hab die Katalogsachen im Umzugsstress vergessen und mein Ex hat mir nicht gesagt, dass die Ware und dann eben Mahnbriefe kamen). Irgendwie hat das Inkassounternehmen dann meine neue Adresse gekriegt und ich hab beim ersten Schreiben sofort reagiert. Wie gesagt, auf diesen Schreiben steht nichts bezüglich Zinsen)
Ich frage mich nun, wann ich wohl die Schulden los bin. Anrufen kann ich dort nicht, weil von unserem Haustelefon aus kostenpflichtige Nummern gesperrt sind.
Ich habe woanders gelesen, das jemand 12,89 % Zinsen auf eine Forderung eines Inkassounternehmens zahlt. Wenn diese monatlich anfallen, dann seh ich bei den ersten beiden ein Ende in sicht (September bzw. Oktober). Aber bei dem dritten würde meine momentane Rate nicht mal die Zinsen decken. Ich kann im moment wirklich nicht mehr aufbringen. Ich habe nur meine Azubi-Vergütung in Höhe von 310 € wovon ich aber allein 150€ für Sprit und Unterhalt meines Autos (ohne komme ich WIRKLICH nicht zur Arbeit) abgehen. Nachdem ich dann noch die dezzeitigen Raten zahle, bleiben 50€, welche ich diesen Monat durch Arztgebühr und Medikamtengebühr bald aufgebraucht habe. Eigentlich brauch ich diesen Monat noch Zeichenutensilien für die Schule, aber das muss jetzt blöderweise doch warten.
Kann mir evtl. jemand sagen, ob die Zinsen wirklich monatlich so anfallen und evtl. einen Tipp geben, wie ich das jetzt lösen soll?
Ich brauche bald neue Arbeitsschuhe (die aller aller billigsten Kosten schon 60 €) und irgendwann würd ich auch gerne mal ein ganz klein wenig leben von meinem Azubigehalt.
Klar, wenn ich im Oktober die anderen Sachen nicht mehr zahlen muss, dann kann ich dem dritten ja größere Raten anbieten, aber ich hatte echt gehofft, das das schneller vom Tisch wäre, als ich die Ratenzahlung vereinbart hatte.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke schonmal

LG
« Letzte Änderung: 04. Mai 2010, 15:49:42 von inkassoprobleme »
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Insokalle

Re: Fragen zu Inkasso-Raten
« Antwort #1 am: 04. Mai 2010, 18:27:10 »

1. Forderungsaufstellungen anfordern
2. Diese ganz genau prüfen
3. Zahlungen sollten vorsichtshalber eigentlich immer ausdrücklich auf die Hauptforderung vornehmen, um zu verhindern, dass zunächst auf Zinsen und Kosten verrechnet wird. Nur was steht in den Vergleichen? Die Inkassos hauen die Schuldner meist übers Ohr.
4. 12% Zinsen pro Monat berechnet eigentlich keiner, das wäre unzulässig.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Fragen zu Inkasso-Raten
« Antwort #2 am: 04. Mai 2010, 19:00:57 »

Hallo,

also als Zinsen dürfen 5% über Basiszins = derzeit 5,12% berechnet werden.

Wie Insokalle bereits schrieb am besten eine Forderungsaufstellung (kannst auch schriftl. machen) anfordern. Die meisten Inkasso's haben auch E-mail. Falls überdurchschnittliche Gebüren (nach Ratenvereinbarung) berechnet wurden kannst du hier gern wieder posten wir geben dir Tipps wie damit umzugehen ist.



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inkassoprobleme

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Re: Fragen zu Inkasso-Raten
« Antwort #3 am: 04. Mai 2010, 19:37:17 »

ich möchte, wenn es irgendwie geht, den Schriftverkehr so gering wie möglich halten. Da ich nicht möchte, das meine Mutter davon erfährt (nicht gerade rational, aber evt. nachvollziehbar). Deshalb habe ich gehofft, das mir jemand evtl. so etwas wie eine Aufstellung machen könnte, ob diese Zinsen nun monatlich berechnet werden, und, falls es jählich ist, wie das Berechnet wird. Bei Monatlich ist mir das Klar, ich denke, dann sieht das so aus:
Ich nehme jetz mal die 2. Forderung als Beispiel und nehme einfahc 12,89% Zinsen als gegeben:
256, 85€ * 1,1289 = 289,95 - 50€
239, 95€ * 1,1289 = 270,88 - 50€
.
.
.
199, 36€ * 1,1289 = 197, 62 - 50 = 147,62€ -> das wäre dann mein derzeiter stand.

Was eben bei der 3. Forderung bedeuten würde, das schon die erste Zahlung geringer als die in diesem Monat angefallenen Zinsen war. Somit die Forderung immer weiter steigt und die darauf anfallenden Zinsen auch wieder. Ich würde bei dieser Rate nie aus den Schulden kommen.
Sehe ich das richtig oder Falsch. Schon allein diese Auskunft würde mir sehr viel weiter helfen.
Und falls diese Rechnung falsch war, kann mir dann jemand verraten wie es richtig wäre?
Wäre echt lieb...

LG
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Insokalle

Re: Fragen zu Inkasso-Raten
« Antwort #4 am: 05. Mai 2010, 10:57:23 »

Die Berechnung ist sachlich (Zinsen, Beträge) und auch rechnerisch (z.B. Fall 3) fehlerhaft.
Wie es richtig ist, kann man mangels Einblick in die Verträge und wegen Ihrer unsauberen Informationen (wie setzen sich die von Ihnen genannten Beträge zusammen?) nicht beurteilen.
Fordern Sie die Forderungsaufstellungen an und Sie werden sehen, dass Sie in Ihrer Rechnung die überzogenen Inkassokosten und –gebühren und sonstige mögl. Positionen (Mahnkosten etc.) möglicherweise nicht berücksichtigt haben. Sie glauben doch wohl etwa nicht, dass die 28 € auch beim Gläubiger ankommen? Ein Großteil steckt sich das Inkasso auf Ihre Kosten in die eigene Tasche und zwar Monat für Monat, Rate für Rate.

Richtig ist daher, Sie kommen bei einer Verrechnung der Raten zunächst auf Zinsen und Kosten nur schwer oder gar nicht von den Verbindlichkeiten weg.
Es funktioniert aber, wenn zunächst die Hauptforderung getilgt wird und dann die Nebenansprüche. Dazu s.o., Problem können die Inhalte der Ratenzahlungsvereinbarungen sein.
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Feuerwald

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Re: Fragen zu Inkasso-Raten
« Antwort #5 am: 05. Mai 2010, 12:28:17 »

Ich nehme jetz mal die 2. Forderung als Beispiel und nehme einfahc 12,89% Zinsen als gegeben:

-> das ist natürlich Unsinn und unzulässig. Selbst der gesetzliche Verzugszins bei Verbrauchergeschäften (seit 1. Januar 2010 liegt dieser bei 5,12 %) bezieht sich auf ein Jahr und nicht auf einen Monat.

Nun kommt es noch darauf an, ob hier ggfs. ein Verbraucherdarlehen (oder vergleichbare Finanzierungshilfe) zu Grunde liegt. Wenn ja, sind Teilzahlungen gem. § 497 BGB abweichend von § 367 Abs. 1 BGB zunächst auf die Kosten der Rechtsverfolgung (soweit diese erforderlich und berechtigt sind, Inkassogebühren fallen nicht automatisch darunter), dann auf den übrigen geschuldeten Betrag (die Hauptforderung) und zuletzt auf die Zinsen anzurechnen.

Allgemein: Es gibt keine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung für Inkassounternehmen. Somit sind deren Berechnungen stets diskutabel. Das Problem Inkassogebühren könnte man hier mit einer 1.100 Seiten Abhandlung lösen, nur wer hat die Zeit dafür?

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Inkassomitarbeiterin

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Re: Fragen zu Inkasso-Raten
« Antwort #6 am: 05. Mai 2010, 17:41:18 »


32 € -> Forderung 172,84 seit Januar. Bisher 5 Raten  (160€ gezahlt)
50 € -> Forderung 256,85 seit Januar. Bisher 5 Raten  (250€ gezahlt)
28 € -> Forderung 232,49 seit mitte Febraur. Bisher 3 Raten.  (84 € gezahlt)


1. Forderung: ich würde als Schlussrate einfach 20€ zahlen
2. Forderung: Schlussrate 10-15€
3. Forderung: insgesamt evtl. 240-245€

Damit sollten die Ink. zufrieden sein.
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Insokalle

Re: Fragen zu Inkasso-Raten
« Antwort #7 am: 05. Mai 2010, 18:49:57 »


Nun kommt es noch darauf an, ob hier ggfs. ein Verbraucherdarlehen (oder vergleichbare Finanzierungshilfe) zu Grunde liegt. Wenn ja, sind Teilzahlungen gem. § 497 BGB abweichend von § 367 Abs. 1 BGB zunächst auf die Kosten der Rechtsverfolgung (soweit diese erforderlich und berechtigt sind, Inkassogebühren fallen nicht automatisch darunter), dann auf den übrigen geschuldeten Betrag (die Hauptforderung) und zuletzt auf die Zinsen anzurechnen.


Leider halten sich viele nicht daran
deswegen muss man auf Nummer sicher gehen
« Letzte Änderung: 05. Mai 2010, 18:55:03 von Insokalle »
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