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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Fragen zu Vergleichsangebot und Vorgehensweis  (Gelesen 4191 mal)

herbert17

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Fragen zu Vergleichsangebot und Vorgehensweis
« am: 06. September 2012, 08:37:27 »

Guten Tag Leute,
Ich hoffe hier finde ich Rat.
und sage vorab schonmal danke

Zu unserer Leidensgeschichte:
Bin 28Jahre meine Lebensgefährtin 24 und haben circa 50.000€ Schulden.
Dabei ist ein Kredit von 35.000€ der ein halbes Jahr gezahlt wurde.
Der läuft auf uns beide.
Hinzu kommen mehrere Gläubiger je 10.
Wir sind beide Vollzeit tätig. Ich circa1400netto sie circa1000 an Lohn.
Schuldnerberater wurde eingeschaltet, nur sind deren Arbeit gestopt, weil wir die Kosten für die Schuldnerberatung nicht zahlen können.
Leider ersricken wir langsam an der Ratlosigkeit.
Lohnpfändung bei beiden. Ich circa360€ sie 60€.
Da wir nicht das Geld haben für die Schuldnerberatung und nicht in die Insolvenz möchten,
Kam folgende Möglichkeit in den Sinn.
Mein Arbeitgeber um ein Zinsloses Darlehen zu bitten.
JMein Chef bot mir Hilfe an.

Jetzt meine Fragen:

- wieviel % vom Großkredit ist als Vergleich aussichtsreich?
  Man liest im Netz mal was von 10% dann 20%-30%

- wie sehen die Chancen bei uns beiden aus, aufgrund der Vollbeschäftigung?
   Glaube gelesen zuhaben , für Arbeitslose wäre einfacher.

- Kan ich den Vergleich selbef machen, ohne Schuldnerberarung?

- Reicht das wenn ich nur wegen dem Großkredit verhandel und die kleinen Beträge so        bezahle?

Was kõnntet ihr noch fûr tipps geben?

Hoffe dass uns helfen könnt.
Wir wollen nicht in die Insolvenz.

Lieben Gruß
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Claus123

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Re: Fragen zu Vergleichsangebot und Vorgehensweis
« Antwort #1 am: 06. September 2012, 11:00:23 »

Claus-seit 8 Wochen mit erteilter RSB

...bei der Schuldensumme und demgegenüber das mickrige Einkommen wird wohl eine PI unumgänglich sein. Übrigens,Schuldnerberatungen agieren hier in Sachsen kostenlos.
Bei der Schuldensumme ist PI sinnvoll-da seid ihr (fast) alle Sorgen los.
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herbert17

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Re: Fragen zu Vergleichsangebot und Vorgehensweis
« Antwort #2 am: 06. September 2012, 11:18:47 »

Hallo Claus und danke,

Erstmal was bedeut RSB? Bin neu sorry.

Und wie gesagt, möchten ungern in die Privatinsolvenz.
Gibt verschiede Gründe, Erbe etc.

Aber meine Frage war ja, kan man zB. Man bekommt 25.000 vom Arbeitgeber um sich rauszuhauen, die Vergleiche anstreben?

Uns geht es Hauptsächlich um den Großkredit.
Wenn wir dennen sagen, summe Bsp. 15.000 sofort.
Mit den anderen 10.000€ die anderen Schulden ganz begleichen ohne Vergleich?
Oder sogar mit allen circa 20 Glaubiger verhandeln.
Ohne Schuldnerberatung?
Wurde gerne selber mal Vergleichsangebote rausschicken, da ich zurzeit nicht das Geld für den Anwalt habe.

Und kostenlose Schuldnerberatung bekomme ich nicht weil wir beide zuviel verdienen zusammen. So ist das hier in Hamburg leider.
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Insokalle

Re: Fragen zu Vergleichsangebot und Vorgehensweis
« Antwort #3 am: 06. September 2012, 11:39:51 »

welche sicherheiten hat die bank
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herbert17

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Re: Fragen zu Vergleichsangebot und Vorgehensweis
« Antwort #4 am: 06. September 2012, 12:27:57 »

@insokalle

Was meinst du mit Sicherheiten?
Der Kredit wurde gekündigt. Und Lohnpfändung läuft schon...
Sonst keine Sicherheiten. Oder wie war die Frage gemeint?
Weiss nicht ob ich das schreiben darf, aber es geht um die "NEUE" Citibank.TG.
Hat jemand Erfahrung mit denen?
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Claus123

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Re: Fragen zu Vergleichsangebot und Vorgehensweis
« Antwort #5 am: 06. September 2012, 12:37:56 »

RSB heisst Restschuldbefreiung,die bekommst Du,nachdem Du die 6 Jahre Privatinsovenz erfolgreich absolviert hast.Der Rest der Schulden,welcher nach den 6 Jahren Abführung pfändbarer Beträge Deines Verdienstes an den Treuhänder übrig ist,wird Dir erlassen,bzw. ist nicht mehr seitens der Gläubiger einklagbar.
Natürlich,wenn Dir Dein Arbeitgeber einen solchen Kredit gibt,kannst Du Vergleiche anstreben,ist manchmal auch sinnvoll-nur Deine Kreditsumme insgesamt verringert sich doch nicht.
Ich denke,Du musst selbst realistisch einschätzen,ob Du Deine Schulden begleichen kannst-wenn nicht,dann warte nicht solange,versuche schnell die Privatinsolvenz zu Eröffnen.
Ich hab's hinter mir,war alles garnicht so schlimm,mir ging's während der Privatinsolvenz finanziell deutlich besser als zuvor.
Zuvor habe ich 2 Jahre versucht meine Gläubiger zu bedienen,habe monatl. 1000 Euro an Raten bezahlt,soviel,das ich kaum noch was zum Leben hatte.Dann,nach Eröffnung der PI habe ich nur noch lediglich 150 Euro pro Monat an den Treuhänder überwiesen. War viel zu blöd-hätte viel eher in die PI gehen sollen. Die 2 Jahre am Hungertuch zu nagen,das war nicht nötig.Na ja,danach ist mann immer schlauer.
Ansonsten musst Du selbst entscheiden.
Sicher,Zwegat würde sagen,wenn Du das Arbeitgeberdarlehen bekommst-nimm es! Und strebe Vergleiche an. Kann aber auch alles schiefgehen-dann ist das Arbeitgeberdarlehen weg und alles weg.
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herbert17

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Re: Fragen zu Vergleichsangebot und Vorgehensweis
« Antwort #6 am: 06. September 2012, 13:29:59 »

Danke Claus,

Klar wenn es nicht geht muss ich in die PI.
Nur rechnerisch  wenn ich 25000 habe und das durch die 6 Jahre teile,
Sind es 350€ monatlich die ich zurückzahlen koennte.
Fast der pfaendbare Anteil.
Mein Problem ist nur ich arbeite in Schicht und es kan mal sein dass ich 400€ mehr im monat verdiene.
Umd wie gesagt es geht auch um Erbe in der Familie. Umd meine Familie weiss davon nix umd sollte meine finanzielle lage auch nicht wissen.
Den in der PI sind 50% des Erbe weg. Es geht auch um Immobilien im Ausland.
Muss ich das Erbe antreten wenn man in der PI ist? Lieber gebe ich es weiter in der Familie.

Und eine wichtige Frage haette ich noch.
Sagen wir mal bei der PI werden 360€ gepfaendet.
Dieses Geld wird doch auf ALLE Glaeubiger audgeteilt oder?
Dann ist es ja so dass die Bank mit dem.Grosskredit ja nicht die vollen 360€ bekommt.
Heisst das nicht dass es fuer sie besser ist die 25000 zu nehmen da es ja mehr waere statt das in der Insolvenz.

Gruss und herzlichen Dank
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Claus123

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Re: Fragen zu Vergleichsangebot und Vorgehensweis
« Antwort #7 am: 06. September 2012, 14:27:37 »

Hallo Herbert,
ich kann Dir nur sagen was ich tun würde,aus meiner Erfahrung mit der PI. Wenn Du die PI vermeiden kannst,musst Du das tun.Es bringt aber nichts,verzweifelt alle Gläubiger zu bedienen wenn dann für Dich nichts mehr übrigbleibt.Ich verstehe,das Du Deine Familie nicht informieren möchtest-habe ich auch nicht getan.Apropos Erbe-ja,in der PI sind 50% weg-ich bin kein Jurist,weiss nicht,ob mann das Erbe ausschlagen oder an jemanden "weiterreichen" kann. Du könntest das Erbe auch verheimlichen-wenn das Gericht das aber merkt,war alles umsonst,gefährdest Du die PI/RSB.
Apropos Aufteilung an Gläubiger.Zuerst werden die Gläubiger bedient von den fiktiven 360 Euro,bei welchen Du einen Abtretungsanspruch unterschrieben hast,als Du die jeweiligen Kredite aufgenommen hast.Das kann dazu führen,das Dein Grossgläubiger garnicht dabei ist,bzw. sich hinten anstellen muss.D.h. die pfändbaren Beträge,welche Du in der PI abführst,werden nicht gleichmässig an alle Gläubiger ausgeschüttet.
Sicher,in diesem Deinem Fall wäre es dann besser,die 25000 zu nehmen. Du musst die Entscheidung allein fällen,ich kann leider nur einige Tipps geben,aber vielleicht haben die XXL-Experten dieses Forums eine Meinung dazu.
Viele Grüsse aus Sachsen. Claus
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Claus123

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Re: Fragen zu Vergleichsangebot und Vorgehensweis
« Antwort #8 am: 06. September 2012, 14:40:35 »

...noch als Zusatz.......ich habe unter der Rubrik "Wohlvehaltensperiode" im Juli einen Erfahrungsbericht geschrieben,nennt sich "Gedanken zur Restschuldbefreiung". Lies Dir das mal durch.Beantwortet einige Deiner Fragen.
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Claus123

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Re: Fragen zu Vergleichsangebot und Vorgehensweis
« Antwort #9 am: 06. September 2012, 14:47:22 »

Nun habe ich sie seit gestern,die amtl.Restschuldbefreiung vom Amtsgericht. 6 Jahre sind vorbei. Habe ich die RSB herbeigesehnt..? Ich weiss es nicht,die ersten 3-4 Jahre sicher nicht,da lag noch eine lange Zeit bis zum Ende der WVP vor mir,habe kaum einen Gedanken an das Ende der WVP und die Erteilung der RSB verschwendet,immer nur treu und brav die pfändbaren Teile meines Gehaltes an den Treuhänder überwiesen. Nur während der letzten 2 Jahre,als das Ende der WVP abzusehen war wurde ich manchmal etwas unruhig...kann noch etwas passieren,gibt es Verweigerungsgründe...? Jetzt ist es nun amtlich alles vorbei-bin ich nun ein anderer Mensch? Hat sich irgendetwas geändert...? Sicher nicht !  Die Restschuld,welche nun nicht mehr von den Gläubigern einklagbar ist, besteht  nach wie vor noch, meine Restschuld beläuft sich auf etwa 3000 Euro...manchmal erwäge ich,die Restschuld freiwillig meinen Gläubigern zu bezahlen...ich weiss nicht-werde es wohl nicht tun....
Zum Anfang: Habe vor ca.10 jahren Kredite aufgenommen,immer mehr....dann mit einem kredit den anderen bezahlt u.s.w.,also das übliche. Kredite habe ich mit Leichtigkeit bei verschiedenen Banken und Kreditkartenunternehmen bekommen,ich bin Angestellter im Öffentl. Dienst und verdiene ca. 2000 Euro netto. Im Jahr 2003 hatte ich dann monatliche Verbindlichkeiten an Banken von etwa 1000 Euro-habe zum Leben abzüglich Miete etc. nur noch 200 Euro. Habe mich 2 Jahre so dahingeschleppt,alle Raten bezahlt und bin dann 2005 zur Schuldnerberatung. Bis dahin hatte ich die Gesamtsumme meiner Verbindlichkeiten aber schon auf ca. 10000 Euro reduziert.Die freundl. Menschen der Schuldnerberatung haben mir angeraten sofort jegliche Ratenzahlungen einzustellen und in die PI zu gehen. Das war falsch! Einfach falsch beraten!  Mit 10000 Euro in die PI zu gehen bei einem Monatsverdienst von 2000 Euro-einfach Unsinn. Eine Verlängerung von Ratenzahlungen,niedrigere raten,Vergleich etc. wäre besser gewesen! Aber gut,man kann den Menschen in der Schuldnerberatung nur bedingt einen Vorwurf machen-es sind halt Laien,keine Anwälte. Bin also 2006 nach Antrag in die PI gegangen-und hatte sofort wieder genug Geld!! Wie das...? Bei der Schuldnerberatung erklärte man mir das es besser ist wenn mehrere unterhaltspflichtige Personen vorhanden sind,um die Höhe der pfändbaren Beträge während der PI zu reduzieren. Ich habe also 2005 verzweifelt eine Frau mit Kind gesucht welche mich liebt,selbst nicht allzuviel verdient und mich heiratet-es ist mir gelungen! Bin also als alleinverdienender Ehemann mit Kind in die PI gegangen, die monatlich an den Treuhänder abzuführenden Beträge beliefen sich so auf nur 150 Euro. Ist schon ein gewaltiger Unterschied,ob man monatlich 1000 Euro oder nur 150 Euro abdrücken muss. So bin ich also locker-leicht,wirklich ganz locker durch diese 6 Jahre gegangen! In diesem Thread wird oft grosser Unsinn über Treuhänder geschrieben- der TH wird als Teufel,als schwarzer Mann dargestellt-finde ich alles Quatsch! Meine Erfahrungen: TH war anwesend bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens,eine äusserst attraktive,kluge,höfliche Frau. Sie sagte zu mir: Herr XXX , ich werde Sie nun 6 Jahre auf Ihrem Weg begleiten,tun Sie das was ich Ihnen sage und dann ist alles in Ordnung. Dann sagte sie mir noch das sie alle 3 Monate eine Verdienstbescheinigung von mir haben wollte und ich die pfändbaren Beträge laut Tabelle selbstständig an sie abführen solle. Ich habe diese Frau,also meinen Treuhänder nie wieder gesehen und nie wieder etwas von ihr gehört-6 Jahre nicht!! Schlafende Hunde soll man nicht wecken-ich habe sie schlafen lassen,immer pünktlich das Geld überwiesen und die Verdienstnachweise hingeschickt. Niemand bei mir auf Arbeit oder im Freundes-und Bekanntenkreis,ja nicht mal meine eigene,schnell gefundene Frau wussten bzw. wissen etwas von meiner PI !
So-nun ist's also vorbei......nur der Rattenschwanz bleibt-noch 3 Jahre steht alles in der Schufa.....oder aber auch für immer-es gibt genug Auskunftsdetekteien.......möglicherweise bekomme ich nie wieder einen Kredit,schwierig ist auch ein Wohnungswechsel.Kreditkarte,Telefonanbieter
Versandwarenhäuser...eigentlich alles....-und das alles wegen 10000 Euro,bzw. 3000 Euro Restschuld welche nun nicht mehr einklagbar ist! Da muss ich wirklich der Schuldnerberatung einen Vorwurf machen-einfach falsch beraten!
Wenn Ihr mich fragt-würde ich das alles wieder machen,diesen Weg durch die PI nochmals gehen...?  Meine Antwort-selbstverständlich-ist alle eigentlich ganz easy.....nur,das nächste mal nicht wegen Peanuts......Man sollte schon ca. 100000 Euro Schulden haben-dann lohnt sich's wirklich. Ich möchte jetzt nicht überheblich klingen-ist einfach meine Meinung.
Claus
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herbert17

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Re: Fragen zu Vergleichsangebot und Vorgehensweis
« Antwort #10 am: 06. September 2012, 15:44:52 »

Interessanter Bericht Claus, danke.

Also ist es gar nicht sicher laut deinem Bericht dass man nach 6jahren Schuldenfrei ist.sondern die restschuld nur nicht gerichtlich angemahnt werden darf.
Aber schon kompliziert. Was kan der Glaeubiger nach 6 jahren tun wenn die PI durch ist?

Ja unser Schuldnerberater /Anwalt ist recht teuer.
Kan ich mich auch selber telefonisch schriftlich wie auch immer mit den Glaeubigern den vergleich aushandeln? Oder sollte dass der schuldnerberater machen?

Ich denke bei 50t€ schulden ein vergleich mit 30.000 fuer alle Glaubiger waere denke ich nicht so schlecht. Natuerlich bindet das mich auf Jahre mit der Firma hab kein Problem damit.

Ich weiss es hoert sich bloed an, aber eine rechtliche frage haette ich noch.
Wenn der Gerichtsvollzieher kommen sollte, darf er mein TV pfaenden?
Jetzt kommt es, wir haben zur Einweihung von meiner Familie ein teuren tv bekommen.
Circa1500€. Ist bei uns Sitte in der Familie 6 geschwister.
Dieser tv ist finanziert worden, die rechnung etc lauft auf meine mutter sie hat alle unterlageb. Wir haben noch ein lcd no name im schlafzimmer wert 50-100€.
Darf er den teuren wegnehmen. Kan ich nicht sagen der gehoert meiner mutter ist geliehen?
Den alten darf er mitnehmen, aber den neuwertigen nicht,.wenn meine familie zu besuch kommt sieht ja bloed aus.... Ich hoffe ihr versteht mich nicht falsch. Der neue tv ist das einzihe wertvolle, sonst nix. Kein dvd kein spielekonsole kamera etc.

Und kennt jemand in hamburg eine beratungstelle die trotz einkommen kostenlos ist?

Danke fuer die zahlreichen antworten..
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Fragen zu Vergleichsangebot und Vorgehensweis
« Antwort #11 am: 06. September 2012, 16:24:57 »

Hi,
hab ihr keine anderen Probleme wie den TV?? Gibt es nichts wichtigeres. Aber zur Beruhigung dafür wird der GV sich nicht interessieren.

Ansonsten hilft Google. Einfach nach AWO, Caritas,... suchen.

Ansonsten frage ich mich wie von 1000€ noch 60€ gepfändet werden können wo die Pfändungsfreigrenze bei 1028 oder 1029€ liegt. Das Gleiche gilt für den Mann. Hier an der Geschichte stimmt vieles nicht.

Ansonsten Raten einstellen, 1000€ zusammenkratzen (dafür könnte man z.B. den Fernsehen verkaufen) und ab zum RA der kann den aussergerichtlichen Einigungsversuch machen.

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herbert17

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Re: Fragen zu Vergleichsangebot und Vorgehensweis
« Antwort #12 am: 06. September 2012, 17:10:17 »

Sorry inkassomitarbeiter aber verstehe deine aufregung nicht.

Es war eine ganz normale frage mit dem tv. Was daran so schlimm?
Nur mal so am Rande habe ich schon etliche Wertsachen verkauft, falls du denkst dass ich ein Lügner waere, sowas hab nicht noetig.
Zu den Verdienst und Pfaendungen. Ich habe circa geschrieben, circa!!!

Und wiso sollte ich was frei erfinden, suche rat und tat.

Zu deiner informationen charitas oder sonstige kostenlose einrichtungen /verbaende helfen uns nicht weil unser einkommen zu hoch. Da habe ich ewig hinterhertelefoniert. Dachte jemand haette eine andere idee.

Zum thema tv.
Es ist wie gesagt das einzige wertvolle. Zu letzte habe ich vor einem monat mein laptop verkaift. Ob ihr das glaubt oder nicht schreibe dauerhaft mit einem billigem smartphone.

Ich.muss mich eigentlich nicht vor dir rechtfertigen, aber das was ich dir hier schreibe, soll dir ein einblick geben wie meine situation ist.

Ich moechte kein rumgezicke, nur diese forum ist doch fuer solch fragen da.

Also bitte nicht persoenlich nehmen.suche nur rat und will meine schulden durch arbeiten
 abbauen und nicht den tv zu verkaufen weil es ein geschenk der familie ist und ich es nicht hergeben moechte.

Danke
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Fragen zu Vergleichsangebot und Vorgehensweis
« Antwort #13 am: 07. September 2012, 09:11:57 »

Das sollte kein Vorwurf sein sondern nur eine Anmerkung.

Also dann die Raten einstellen und wie bereits geschrieben bei Anwälten nachfragen was die für einen aussergerichtlichen Einigungsversuch nehmen. Ohne Inso kommt ihr da nicht raus.

Einfache Logik der Gläubiger besonders der Bank, "ich kann alles bekommen wenn ich weiterhin pfände, warum sollte ich mich mit nur mit x% zufrieden geben". Und der Hinweis auf eine PI schreckt heute niemanden mehr dagegen sind Banken versichert und ein paar Abschreibungen werden auch benötigt.

Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber tatsächlich jemanden bei mit 2000€ brutto (müsste ca hinkommen) so einfach 25000€ Darlehn gibt. Das ist Wahnsinn.

Wegen dem Erbe. Habt ihr Angst bald zu erben oder erst vielleicht in zig Jahren?? Nicht bös gemeint, man kann es natürlich auch nie so vorhersagen, aber die Frage ist ernst gemeint. Weil nur im eröffneten Verfahren müsst ihr alles abtreten und hinterher nur die "Hälfte" und in 6 Jahren ist es sowieso vorbei.

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