Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Totty8181 am 15. März 2010, 21:17:19
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Mein Insolvenz-Verfahren läuft noch und ich Wohne seit drei Wochen be meiner Freundin
Die jetzt Schwanger ist und wir auch dieses Jahr heiraten wollen.Ich fahre ein Auto das aber nur
meine Freundin braucht weil sie noch ein Kind hat.Der Wagen ist ca 3700 Euro Wert.Dazu gehört noch ein Roller
von ca 1000 Euro mit dem ich zur arbeit fahre hatte aber diese Sachen nirgens angegeben,kann man die
mir auch Pfänden oder wan Pfändet mann.ICh Verdiene ca 1500 Euro wieviel wird mir dann abgezogen und wenn ich Heirate
verdiene ich dann mehr bleibt mir dann auch was davon oder bekomme ich noch mehr abgezogen???
Die Wichtigste frage ist kann ich mir auch mal was für mich kaufen oder wird mein Konto überwacht
Wer toll wenn mir jemand helfen könnte weil ich davon keine Ahnung habe
Vielen dank schon mal
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Hallo,
ist man Eigentümer eines Kraftfahrzeugs, so ist dieses im Insolvenzantrag anzugeben. Wenn man auf das KFZ z.B nicht zwingend angewiesen ist, dann ist eine Verwertung durch den Treuhänder/Insolvenzverwalter wahrscheinlich. Wegen der zweiten Frage lohn ein Blick in die Pfändungstabelle (mal googlen). Mit seinem unpfändbaren Einkommen kann man übrigens machen, was man möchte.
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wegen der Pfändungstabelle braucht man aber nicht googlen, da reicht ein kleiner Blick nach links an den Bildschirmrand! http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html
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Das Auto nutzt meine Freundin bezw.Frau die mit zwei kinder darauf angewiesen ist,nemen die das dann trotzdem?
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hatte aber diese Sachen nirgens angegeben
- wo nicht angegeben? Wie lange läuft das Insolvenzverfahren schon?
- Sie müssen den Wohnsitzwechsel dem Gericht und TH/IV schriftlich mitteilen.
- Wenn Sie Vermögen haben, das pfändbar ist, dann ist es auch pfändbar.
- Die Tatsache, dass Ihre Freundin das Auto benötigt, ist dabei leider nicht relevant.
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Ich habe gehört das wenn ein Auto nur noch einen bestimmten wert hat gehe sie da nicht ran
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Hallo,
Sie können versuchen das Auto vom IV/TH abzukaufen, egal welchen Wert er hat.
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Und wenn ich ihm einfach nicht sage das ich ein Auto habe,ich meine den Brief habe ich ja nicht die Bank.Die könne das doch garnicht rausfinden es sei den ich hätte es irgend wo angegeben
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Und wenn ich ihm einfach nicht sage das ich ein Auto habe,ich meine den Brief habe ich ja nicht die Bank. Wozu überhaupt Inso beantragen, RSB erhalten Sie so nicht!!!
Die könne das doch garnicht rausfinden es sei den ich hätte es irgend wo angegeben Beim Finanzamt, Zulassungsstelle,...
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Oh ok stimmt dann vielen dank für die Hilfe
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Dann muß ich das auto auf jemand anderen anmelden,meine Frau hat bald zwei kinder und ist darauf angewiesen
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... dann verlieren Sie vermutlich auch die RSB wegen Vermögensverschleierung.
Warum reden Sie nicht mit dem TH?? Versuchen Sie ihm klar zu machen, dass das Auto nur wenig wert hat und dann kaufen Sie ihm es ab.
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Hallo,
weiter vorn stand, die Bank hat den Brief. Das Auto ist also noch nicht bezahlt. Das könnte dann gleich 2x zur Versagung der RSB führen. Verschleierung von Vermögen und Gläubigerbegünstigung.
Im übrigen sind Generationen von Frauen (und natürlich auch Männern) mit Kindern Bus und Bahn gefahren sogar als man noch die Kinderwagen in die Bahn heben musste.
mfg
Paula41