Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Totty8181 am 15. März 2010, 21:17:19

Titel: Fragen zur Insolvenz
Beitrag von: Totty8181 am 15. März 2010, 21:17:19
Mein Insolvenz-Verfahren läuft noch und ich Wohne seit drei Wochen be meiner Freundin
Die jetzt Schwanger ist und wir auch dieses Jahr heiraten wollen.Ich fahre ein Auto das aber nur
meine Freundin braucht weil sie noch ein Kind hat.Der Wagen ist ca 3700 Euro Wert.Dazu gehört noch ein Roller
von ca 1000 Euro mit dem ich zur arbeit fahre hatte aber diese Sachen nirgens angegeben,kann man die
mir auch Pfänden oder wan Pfändet mann.ICh Verdiene ca 1500 Euro wieviel wird mir dann abgezogen und wenn ich Heirate
verdiene ich dann mehr bleibt mir dann auch was davon oder bekomme ich noch mehr abgezogen???
Die Wichtigste frage ist kann ich mir auch mal was für mich kaufen oder wird mein Konto überwacht

Wer toll wenn mir jemand helfen könnte weil ich davon keine Ahnung habe


Vielen dank schon mal
Titel: Re: Fragen zur Insolvenz
Beitrag von: malud am 15. März 2010, 23:11:18
Hallo,

ist man Eigentümer eines Kraftfahrzeugs, so ist dieses im Insolvenzantrag anzugeben. Wenn man auf das KFZ z.B nicht zwingend angewiesen ist, dann ist eine Verwertung durch den Treuhänder/Insolvenzverwalter wahrscheinlich. Wegen der zweiten Frage lohn ein Blick in die Pfändungstabelle (mal googlen). Mit seinem unpfändbaren Einkommen kann man übrigens machen, was man möchte.
Titel: Re: Fragen zur Insolvenz
Beitrag von: makro am 16. März 2010, 08:18:56
wegen der Pfändungstabelle braucht man aber nicht googlen, da reicht ein kleiner Blick nach links an den Bildschirmrand! http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html
Titel: Re: Fragen zur Insolvenz
Beitrag von: Totty8181 am 16. März 2010, 14:24:37
Das Auto nutzt meine Freundin bezw.Frau die mit zwei kinder darauf angewiesen ist,nemen die das dann trotzdem?
Titel: Re: Fragen zur Insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 16. März 2010, 17:04:51
hatte aber diese Sachen nirgens angegeben

- wo nicht angegeben? Wie lange läuft das Insolvenzverfahren schon?
- Sie müssen den Wohnsitzwechsel dem Gericht und TH/IV schriftlich mitteilen.
- Wenn Sie Vermögen haben, das pfändbar ist, dann ist es auch pfändbar.
- Die Tatsache, dass Ihre Freundin das Auto benötigt, ist dabei leider nicht relevant.



Titel: Re: Fragen zur Insolvenz
Beitrag von: Totty8181 am 16. März 2010, 18:33:13
Ich habe gehört das wenn ein Auto nur noch einen bestimmten wert hat gehe sie da nicht ran
Titel: Re: Fragen zur Insolvenz
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 16. März 2010, 18:48:21
Hallo,

Sie können versuchen das Auto vom IV/TH abzukaufen, egal welchen Wert er hat.
Titel: Re: Fragen zur Insolvenz
Beitrag von: Totty8181 am 16. März 2010, 19:25:14
Und wenn ich ihm einfach nicht sage das ich ein Auto habe,ich meine den Brief habe ich ja nicht die Bank.Die könne das doch garnicht rausfinden es sei den ich hätte es irgend wo angegeben
Titel: Re: Fragen zur Insolvenz
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 16. März 2010, 19:34:11
Und wenn ich ihm einfach nicht sage das ich ein Auto habe,ich meine den Brief habe ich ja nicht die Bank. Wozu überhaupt Inso beantragen, RSB erhalten Sie so nicht!!!
Die könne das doch garnicht rausfinden es sei den ich hätte es irgend wo angegeben Beim Finanzamt, Zulassungsstelle,...
Titel: Re: Fragen zur Insolvenz
Beitrag von: Totty8181 am 16. März 2010, 19:36:20
Oh ok stimmt dann vielen dank für die Hilfe
Titel: Re: Fragen zur Insolvenz
Beitrag von: Totty8181 am 16. März 2010, 20:06:32
Dann muß ich das auto auf jemand anderen anmelden,meine Frau hat bald zwei kinder und ist darauf angewiesen
Titel: Re: Fragen zur Insolvenz
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 16. März 2010, 20:55:54
... dann verlieren Sie vermutlich auch die RSB wegen Vermögensverschleierung.

Warum reden Sie nicht mit dem TH?? Versuchen Sie ihm klar zu machen, dass das Auto nur wenig wert hat und dann kaufen Sie ihm es ab.
Titel: Re: Fragen zur Insolvenz
Beitrag von: Paula41 am 17. März 2010, 08:53:09
Hallo,

weiter vorn stand, die Bank hat den Brief. Das Auto ist also noch nicht bezahlt. Das könnte dann gleich 2x zur Versagung der RSB führen. Verschleierung von Vermögen und Gläubigerbegünstigung.

Im übrigen sind Generationen von Frauen (und natürlich auch Männern) mit Kindern Bus und Bahn gefahren sogar als man noch die Kinderwagen in die Bahn heben musste.

mfg
Paula41